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Bedürfnis 12/76er Selbstlader


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Zitat:

Original erstellt von Handgunner:

hallo !

du kannst dir das bedürfnis nur vom "gastverein" bestätigen lassen, sofern du dort regelmässig schiesst. ( ich weiss, ohne eigene flinte nicht so einfach, aber es ist nun mal so )

ein verein kann nur das bestätigen, was er bestätigen kann !!!!! ( schöner satz, gell ? )

will heissen: was ich im verein nicht schiessen kann der vorstand / sportleiter auch nicht beurteilen oder bestätigen.

das regelbedürfnis bezieht sich auch immer auf das "bedürfnis" der schiessportlichen möglichkeiten; es ist keine pauschalzuteilung.

jürgen

Ich sehe das etwas differenzierter:

Dein Vorsitzender kann alles bescheinigen, was auch nachweisbar ist.

Siehe § 32 Abs. 2 WaffG.

Beispiel: Du legst ihm entsprechende Schiessnachweise vor und das war's.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 03. September 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Ich sehe das etwas differenzierter:

Beispiel: Du legst ihm entsprechende Schiessnachweise vor und das war's.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 03. September 2002 editiert.]

Hallo Asta,

ich würde das Problem auch gerne differenzierter sehen. Da aber ohne Wumme kein Bumm möglich ist, tue ich mich mit dem Nachweis der Regelmässigkeit schwer. Hier beisst sich die Quatz in den Schwanz.

Vortac

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Hallo Gemeinde,

Eine kurze Frage zum leidigen Thema Bedürfnis. Ich möchte mir gerne eine Kal. 12/76er Selbstladeflinte zulegen. Auf meiner grünen WBK befinden sich drei KW's aber noch keine einzige LW. Schiessen kann ich dieses Kaliber in meinem Verein NICHT, habe aber jetzt die Möglichkeit, auf andere Stände in der näheren Umgebung auszuweichen. Das Regelbedürfnis eines Sposchüs geht von zwei KW's sowie 3 Langwaffen (Repetierer oder Selbstlader) aus.

Kann ich ein Bedürfnis bei meinem zuständigen Vereinsfürsten geltend machen, obwohl ich dieses Kaliber nur auf einem anderen Stand schiessen kann? Letztendlich müsste doch das Regelbedürfnis das entscheidende Kriterium sein. Lasst mal hören.

Vortac

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hallo !

du kannst dir das bedürfnis nur vom "gastverein" bestätigen lassen, sofern du dort regelmässig schiesst. ( ich weiss, ohne eigene flinte nicht so einfach, aber es ist nun mal so )

ein verein kann nur das bestätigen, was er bestätigen kann !!!!! ( schöner satz, gell ? )

will heissen: was ich im verein nicht schiessen kann der vorstand / sportleiter auch nicht beurteilen oder bestätigen.

das regelbedürfnis bezieht sich auch immer auf das "bedürfnis" der schiessportlichen möglichkeiten; es ist keine pauschalzuteilung.

jürgen

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Also bei mir wars vor vielen Jahren mal so, daß das LRA verlangte, daß ich das Bedürfnis für die Waffe von d e m Vereinsvorsitzenden bringen muß, auf dessen Vereinsanlage ich die Waffe zu schießen beabsichtigte. Ich war damals in einem Verein ohne GK-langwaffentauglichen Stand Mitglied, wollte aber eine GK-Langwaffe schießen.

Aktuell ist mir zumindest bekannt, daß man in so einem Fall einen schriftlichen "Schießstand-Nachweis" (vom Schießstand-Betreiber) für die Waffe vorlegen muß, sonst geht nichts.

Grüsse, RIP

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