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IGNORED

Alte Faschingspistole - Anscheinsparagraph ?


Flintograf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Hab‘ wieder mal eine knifflige Frage zu stellen, mit der wohl keiner gerechnet hat, ich ehrlich gesagt auch nicht.

Ein Vereinskamerad (ohne Internet) hat mich um folgenden Rat gebeten:

Aus seiner Kinderzeit besitzt er eine Faschingspistole namens „Tigermatic“ (Baujahr ca. 1970). Etwa 1985 hat er sie auf dem Dachboden wiederentdeckt, allerdings in defektem Zustand. Daraufhin schickte er sie nach Nürnberg zu einem Faschingspistolen-Hersteller und –Händler, der sie reparierte und mit der Bemerkung zurückschickte, er solle sie gut verstecken, da sie mittlerweile in Deutschland verboten sei.

Er hat die Pistole versteckt und vergessen.

Später wurde er Sportschütze mit WBKs.

Vor kurzem hat er die Pistole zum 2. Male wiederentdeckt und hat jetzt verständlicherweise Fragen, was er damit machen soll. Wegwerfen will er sie nicht, es ist eine seiner ganz wenigen Kindheitserinnerungen.

Soll er sie in den Waffenschrank sperren? Soll er sie bei der Polizei „anmelden“?

Das Thema ist eigentlich lachhaft. Aber wenn es sich wirklich um einen verbotenen Gegenstand handelt, riskiert er eventuell seine WBKs?

Ich habe ein Foto eingefügt. Das Ding ist fast komplett aus Kunststoff, die „Schulterstütze“ aus Draht läßt sich tatsächlich herausziehen, die Mündung ist mit dem üblichen roten Plastikkreuz „verschlossen“.

Habe vergeblich versucht, das Foto mit reinzustellen, aber das jpg. (ohne Umlaute) kommt nach dem Transfer als txt. an !

Wäre nett, wenn mir das Bild jemand reinstellt, der dieses Problem nicht hat. Kanns ihm per eMail schicken, siehe Profil.

Geschrieben

konmmt mir irgendwie bekannt vor die geschichte...

kannst mir das bild schicken, an meiner antwort wird es eh nix ändern: wenn das spielzeug wirklich anscheinskriegswaffenverdächtig ist, soll dein bekannter abwarten und tee trinken, da dieses höchst unsinnige verbot erfreulicherweise bald rechtsgeschichte sein wird (halbes jahr).

Geschrieben

Hallo,

und über so etwas diskutieren wir in diesem

unserem Lande allen Ernstes!?!

Herr scmeiß Hirn vom Himmel.

Gruß Pit

.......

Geschrieben

@Flintograf:

Tach auch,

ich kann nichts fest stellen was mit einer Kriegswaffe eine Ähnlichkeit hat. Die Erscheinung ist doch eíne normale Pistole 10" Lauf und Kompensator.

Oder weiß jemand, welches Model hier Portät gestanden hat?

------------------

Gruß

DJHawkeye

Gemeinsam sind wir stark !!!

Wahltag ist Zahltag x

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von DJHwakeye:

ich kann nichts fest stellen was mit einer Kriegswaffe eine Ähnlichkeit hat. Die Erscheinung ist doch eíne normale Pistole 10" Lauf und Kompensator.

Schau noch einmal genauer hin, Falkenauge smile.gif

Das Dings hat KÜHLRIPPEN (direkt am "Patronenlager") und darüber hinaus eine Schulterstütze wie eine olle WKII Grease-Gun, das MUSS also eine böööse Terroristenspezialschalldämpfnahkampfschlagtotwaffe sein!

mfg

Andreas

Geschrieben

Also, das Teil ist eindeutig unter 60cm lang. Also ist es eine Kurzwaffe. Da ist der Kompensator, die Schulterstütze und der Pistolengriff doch egal. Ist doch nur eine Pistole (Nachbau). Sonst fällt ja jede GLOCK mit Checkering am Schlitten, Komp. und Fobbus-Teleskopschulterstütze unter den §37. Oder nich’?

JENS

Archiviert

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