Thorsten Posted August 21, 2002 Share Posted August 21, 2002 Hat jemand nach Erfurt von so etwas gehört? Angeblich soll eine derartige, mündliche Weisung existieren, was aber der Herr vom Münchener KVR im DWJ-Interview dementiert. Ich für meinen Teil kann mir eine solche Weisung, noch dazu nur mündlich, nicht recht vorstellen. Wäre sie überhaupt bindend? Daß so eine Weisung nach derzeitiger Rechtslage so nicht in Ordnung sein dürfte, ist klar. Aber wie soll man ohne ein Schriftstück in der Hand gegen so etwas vorgehen? Einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern und sich damit vermutlich für alle Zeit mit dem Sachbearbeiter verkrachen? ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Spiekerkötter Posted August 21, 2002 Share Posted August 21, 2002 Sieh es mal so: Nach Erfurt wird wohl nirgendwo mehr ein Sachbearbeiter ein Auge zudrücken! Ein "mit ihm verderben" wird dann wohl auch nicht mehr möglich sein, weil er sowieso nach Vorschrift (Gesetz oder Weisung von oben) handelt. Fordere einfach Dein Dir per Gesetz zustehendes Recht (der Ton macht auch hier die Musik) und weise ihne darauf hin, dass Du Dir Entscheidungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, nicht gefallen lässt. Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted August 22, 2002 Author Share Posted August 22, 2002 Zitat: Original erstellt von Klaus Spiekerkötter: Fordere einfach Dein Dir per Gesetz zustehendes Recht (der Ton macht auch hier die Musik) und weise ihn darauf hin, dass Du Dir Entscheidungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, nicht gefallen lässt. Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: ich habe die Geschichte nur von jemandem so gehört, es geht hier in keinster Weise um mich! Möchte nur nachforschen, ob das ein Gerücht oder Tatsache ist. ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154 Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 22, 2002 Share Posted August 22, 2002 versucht hat vielleicht wer, per mündlicher dienstanweisung (die möglich ist) recht zu setzen. aber weit damit gekommen ist er sicher nicht, weil sich manchmal sogar die bayerische staatsregierung und die königl. bayerische verwaltung an gesetze halten müssen. es wäre - in hinblich auf kommende bundesinnenminister - aber interessant, von wo die "anweisung" denn gestammt haben könnte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted August 24, 2002 Share Posted August 24, 2002 Dazu sehr interessant: Das Interview mit Herrn Dr. Blume-Beyerle, chef des Verwaltungsreferates München, im neuen DWJ! Wie der Mann sich windet! Schade, daß die Seiten nicht aus doppellagigem, saugfähigen Papier sind. Da hätte ich eine gute Verwendung gehabt. (Andererseits möchte ich nicht mal meinen A**** mit so viel Ausreden beschmutzen) Wolli (machmal zu impulsiv, ok wir haben Meinungsfreiheit!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 25, 2002 Share Posted August 25, 2002 ja, dem interviewer sollte man irgendeinen journalistenpreis verleihen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dragon Posted August 25, 2002 Share Posted August 25, 2002 @falcon Herr Blume-Beyerle bezeichnet sich auf seinem Briefpapier als "Berufsmäßiger Stadtrat" und dürfte damit ein in Amt und Würden gesetzter Kommunalpolitiker in einem traditionell SPD-geführten München sein. Vermutungen er würde der CSU angehören erscheinen daher abwegig (so weit ich weiß ist er parteilos). Vielmehr hält sich das Gerücht, dass er der SPD sehr nahe steht, aber Angesichts seiner Aufgaben (und den damit verbundenen Maßnahmen wie z.B. Demonstrationsverbote aussprechen, Platzverweise für "Sozial Schwache" erteilen etc.) eher nicht offiziell mit der SPD in Verbindung gebracht werden soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 25, 2002 Share Posted August 25, 2002 ohne hier kommunalrechtskenntisse vorzuheucheln, die ich nicht habe, lasse ich mich zu der aussage hinreissen, dass der gute trotz der irreführenden bezeichnung "berufsmäßiger stadtrat" (steht da wirklich "stadtrat" in seinem briefbogen und nicht etwas "stadtratsmitglied"? würde mich freuen, denn das würde zeigen, dass der mensch trotz seines postens juristisch nicht besonders beschickt ist, weil stadtrat das ganze gremium ist und nicht ein einzelner) ein verwaltungsmensch ist und kein politiker. kommunalrechtler vor, erläutert uns das mal. p.s.: dragon, wo hab ich eigentlich behauptet, der mensch wäre bei der csu? [Dieser Beitrag wurde von falcon am 26. August 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dragon Posted August 26, 2002 Share Posted August 26, 2002 @falcon Er verwendet wirklich die Formulierung "Berufsmäßiger Stadtrat". Allerdings redet er auch seine "Kollegen" mit Stadtrat/Stadträtin an. Also scheint das nicht das Kernproblem zu sein. Ehrlich gesagt kenn ich das auch nur so [schäm]. Bedeutsamer erscheint mir die Tatsache wie wahrheitsgetreu er seine Stadtratskollegen informiert (und mit welch dumm-primitiven Aussagen diese sich zufrieden geben bzw. an die Bürger weiterleiten). Auszug aus der Antwort an einen Stadtrat aufgrund einer Bürgeranfrage: "Derzeit verfügen etwa 20.000 Münchner über Schußwaffen. Von diesen Personen betätigen sich etwa 2200 als Jäger und 1700 als Sportschützen. Bei den übrigen Waffenbesitzern handelt es sich überwiegend entweder um sogenannte Altbesitzer, denen eine Waffenbesitzkarte aufgrund einer Anmeldung bei den Waffenamnestien 1973 und 1976 ausgestellt wurde oder um Personen, die Waffen im Wege der Erbfolge erwarben." Nehmen wir mal den ersten Satz. Glaubt man dem bayerischen Innenminister Beckstein gibt es in Bayern eine Million illegale Schusswaffen. Bei statistischer Normalverteilung wären das ca. 100.000 allein in München. Nach B-B gibt es in München weder einen illegalen Schusswaffenbesitz, noch werden irgendwelche erlaubnisfreie Schusswaffen besessen. Oder enthält seine Aussage noch andere Interpretationsmöglichkeiten? (Übrigens kann Herr B-B in den jährlichen Anti-Waffen-Interviews in der SZ die legalen WBK-Inhaberzahlen bis zur letzten Stelle genau beziffern. Aber für so eine Stadtratsanfrage...) Und welchen Wahrheitsgehalt haben die Zahlen des zweiten Satzes? In München unterteilt das Kreisverwaltungsreferat die Legalwaffenbesitzer in die Klassen Jäger, Munitionserwerbsberechtigte (=Sportschützen) und Rest. D.h. im Klartext: Wenn Jäger auch Sportschützen sind werden sie zur Vermeidung von Doppelzählungen nicht zusätzlich in der Sportschützenklasse aufgeführt. Deswegen hat München auch mehr Jäger als Sportschützen ;-))) Interessant ist auch die Tatsache, dass keiner des Rests (Altbesitz und Erben) wg. der fehlenden Munitionserwerbsberechtigung zu den Sportschützen gerechnet werden darf! Schließlich kann dieser Personenkreis KEINE MUNITION ERWERBEN UND ZUHAUSE LAGERN. Die Möglichkeit dass dieser Personenkreis die Munition im Verein erwirbt und dort verschiesst wird von vorneherein abgelehnt, "da ernsthafte Sportschützen auf ihre Waffen abgestimmte Munition erwerben müssen, die ihnen im Verein regelmäßig nicht angeboten werden kann." (Sinngemäß einer der recht netten und kompetenten Sachbearbeiter). Erinnert sich da jemand an irgendwelche "Expertenvorschläge" der letzten Monate? Nun ja, genug lamentiert. Noch 27 Tage dann ist Zahltag... DVC Dragon Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted August 26, 2002 Share Posted August 26, 2002 Zitat: Original erstellt von Dragon: Er verwendet wirklich die Formulierung "Berufsmäßiger Stadtrat". Allerdings redet er auch seine "Kollegen" mit Stadtrat/Stadträtin an. Ehrlich gesagt kenn ich das auch nur so [schäm]. das muss man auch wirklich nicht wissen und umgangssprachlich ist es auch völlig in ordnung, aber bei einem "der es besser wissen müsste" im briefkopf finde ich es amüsant übrigens vielen dank für die aufklärung über diesen sauberen herren; für mich war der bis dato ein völlig unbeschriebenes blatt. dieses füllt sich jetzt, aber schmeichelhaft ist es nicht! warum kennst du dich mit dem kerl so gut aus? du musst doch hoffentlich nicht mit ihm/für ihn arbeiten? p.s.: abteilung selbstkritik: das mit den berufsmäßigen gemeinderatsmitgliedern kann ich nur für bayern sicher sagen; die anderen gemeindeordungen kenne ich nicht, aber der freistaat bayern ist sowieso maß aller dinge Link to comment Share on other sites More sharing options...
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