Lotzinger Posted July 21, 2002 Share Posted July 21, 2002 ... oder du kannst durch deine schiesseinträge nachweisen, dass du im anschluss an die damals geforderten sechs monate weiterhin ordentlich trainiert hast, d.h. selbe waffe, gleicher rhytmus usw. da du die verzögerung begründen kannst, würde ich es versuchen, vorausgesetzt du hast schön weitertrainiert. ------------------ wer schneller schiesst hat früher pause ! FWR #524 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winni Posted July 21, 2002 Author Share Posted July 21, 2002 Ja,danke für schnelle Info.Habe mir schon sowas gedacht, leider geht die "schnelle Unterschrift zwichendurch " bei uns nicht(warten immer auf Vorstandssitzung) Werde mal mit dem Sachbearbeiter sprechen. Nachweise für Training und div. Meisterschaften vorhanden. Gruss Winni Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted July 21, 2002 Share Posted July 21, 2002 >Aber da der Vereine bestätigen muss, das du mindestens 6 Monate >regelmässig trainiert haben musst, gehe ich davon aus, das die >Behörde auf eine aktuelle Bescheinigung besteht. Warum, der Verein hat das bereits bestätigt. Im Gesetz ist nicht die Rede davon, dass es die _letzten_ 6 Monate oder gar 12 Monate sein müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted July 21, 2002 Share Posted July 21, 2002 Zitat: Original erstellt von tar: >Aber da der Vereine bestätigen muss, das du mindestens 6 Monate >regelmässig trainiert haben musst, gehe ich davon aus, das die >Behörde auf eine aktuelle Bescheinigung besteht. Warum, der Verein hat das bereits bestätigt. Im Gesetz ist nicht die Rede davon, dass es die _letzten_ 6 Monate oder gar 12 Monate sein müssen. Wie ich geschrieben habe geht es um die Bestätigung, das regelmässig geschossen wurde. Wenn demnach der Antragsteller eine so alte Bestätigung des Vereins vorlegt, könnte diese "Regelmässigkeit" bestritten werden. Zum besseren Verständnis: Der Antragsteller legt eine Vereinsbestätigung vor, welche vor 5 Jahren ausgestellt wurde und will jetzt seinen Voreintrag oder gelbe WBK haben. Jetzt sag nicht, das sei ja was ganz anderes. Es ist genau der gleiche Sachverhalt!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted July 21, 2002 Share Posted July 21, 2002 >Wie ich geschrieben habe geht es um die Bestätigung, das regelmässig geschossen wurde. Was ja bestätigt wurde. >Wenn demnach der Antragsteller eine so alte Bestätigung des Vereins vorlegt, könnte >diese "Regelmässigkeit" bestritten werden. > >Zum besseren Verständnis: >Der Antragsteller legt eine Vereinsbestätigung vor, welche vor 5 Jahren ausgestellt >wurde und will jetzt seinen Voreintrag oder gelbe WBK haben. Meiner Meinung nach geht es nicht mehr um die Regelmäßigkeit, sondern um die Grundlage des Bedürfnisses. Dies ist bei einer grünen WBK die Teilnahme an Schießwettbewerben, bei der gelben reicht allgemeiner Breitensport oder Brauchtum aus. (Im Grunde kann die Behörde jeden ausreichend vernünftigen Grund als Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis anerkennen, aber normalerweise halten sie sich streng an die im Gesetz genannten Regelfälle.) Wenn man jetzt nach 5 Jahren mit dem Antrag für die grüne kommt, wird das Amt wohl fragen, in wie weit da ein Bedürfnis überhaupt bestanden haben mag, wenn der Antragsteller dann doch nicht zeitnah seinen WBK Antrag gestellt hat und wird auch zusätzliche Informationen über den derzeitigen schießsportlichen Status abfragen wollen. Innerhalb eines Jahres sollte das imho aber kein Problem darstellen, da man ja für den Waffenerwerb an sich auch ein ganzes Jahr lang Zeit hat. @Winni: Dein Verein stellte tatsächlich die Bescheinigung "auf Vorrat" aus, auch wenn du zu dem Zeitpunkt schon zwei KW hattest und somit den Wisch gar nicht anstelle eines Bedürfnisses gemäß WaffG §32 Abs.2 Nr.3 anbringen konntest? [Dieser Beitrag wurde von tar am 22. Juli 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winni Posted July 21, 2002 Author Share Posted July 21, 2002 die Bedürfnisbescheinigung des Vereins? Habe so lange gebraucht um eine Waffe zu veräußern und einen Eintrag frei zu bekommen. Ist jetzt schon 1/2 Jahr alt (noch gültig?) Danke für Info`s Winni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted July 21, 2002 Share Posted July 21, 2002 Eine Dauer bzw. Ablauf einer solchen Bescheinigung ist meines Wissens nach nirgends geregelt. Aber da der Vereine bestätigen muss, das du mindestens 6 Monate regelmässig trainiert haben musst, gehe ich davon aus, das die Behörde auf eine aktuelle Bescheinigung besteht. Lass es dir am besten vorab nochmal vom Vorsitzenden gegenzeichnen / aktualisieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 Zitat: Original erstellt von tar: Meiner Meinung nach geht es nicht mehr um die Regelmäßigkeit, sondern um die Grundlage des Bedürfnisses. Dies ist bei einer grünen WBK die Teilnahme an Schießwettbewerben, bei der gelben reicht allgemeiner Breitensport oder Brauchtum aus. Die Grundlage eines Bedürfnisses nach § 32 WaffG ist u. a. die Regelmässigkeit! Wiederhole mich: Wenn nun der Antragsteller in den letzten 6, 12 ... Monaten nicht nachweisen kann, das er geschossen hat, könnte es zu einem Problem führen. Bei der gelben sind es: für den Schiesssport, Wettbewerbe ODER Brauchtum im Verein. Zitat: Original erstellt von tar: Wenn man jetzt nach 5 Jahren mit dem Antrag für die grüne kommt, wird das Amt wohl fragen, in wie weit da ein Bedürfnis überhaupt bestanden haben mag, wenn der Antragsteller dann doch nicht zeitnah seinen WBK Antrag gestellt hat und wird auch zusätzliche Informationen über den derzeitigen schießsportlichen Status abfragen wollen. Na ja, vor 5 Jahren mag ja das Bedürfnis vorgelegen haben. Wird die Behörde wohl kaum bezweifeln wollen. Aber jetzt nach den 5 Jahren: Die Behörde wird diesem Antrag ohne Probleme nicht entsprechen müssen. In solch einem Fall wäre ja bereits bei Antragstellung jede Art von "Glaubwürdigkeit auf ein Bedürnis" nicht gegeben. So und das ist ggf. hier der Punkt. Warum sollte dies nicht auch bereits nach 6 Monaten zutreffen?? Dem Antragsteller fehlt einfach ein Nachweis für die letzten Monate und somit sind wir wieder bei der fehlenden Regelmässigkeit. Zitat: Original erstellt von tar: Innerhalb eines Jahres sollte das imho aber kein Problem darstellen, da man ja für den Waffenerwerb an sich auch ein ganzes Jahr lang Zeit hat. Warum sollte man aus der gesetzlichen Frist die bewilligte Waffe innerhalb eines Jahres erwerben zu können, eine solchen Rückschluss ziehen können? Dafür gibt es keine Grundlage. Zitat: Original erstellt von tar: Dein Verein stellte tatsächlich die Bescheinigung "auf Vorrat" aus, auch wenn du zu dem Zeitpunkt schon zwei KW hattest und somit den Wisch gar nicht anstelle eines Bedürfnisses gemäß WaffG §32 Abs.2 Nr.3 anbringen konntest? Kann der Verein doch machen. Er bestätigte damals ja genau das (vermute ich mal ) was vorlag: regelmässiges Schiessen, das die Waffe zur Teilnahme an Wettbewerben benötigt wird, natürlich welche Waffe dafür benötigt wird. Allgemein zum § 32 Abs. 2 WaffG. Mir ist klar, das diejenigen, die noch KEINE 2 KW'en haben, kein weiteres Bedürfnis nach dieser Rechtsgrundlage nachweisen müssen, wenn sie vom Verein eine entsprechende Bestätigung vorlegen können. Es reicht die Vereinsbestätigung. Allerdings sollte /muss alles was der Verein bescheinigt auch in irgendeiner Form nachweisbar sein. [Dieser Beitrag wurde von Astanase am 22. Juli 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winni Posted July 22, 2002 Author Share Posted July 22, 2002 @ tar zu dem zeitpunkt war eine waffe zum verkauf in kommission und ich nahm an diese schneller als gedacht veräußern zu können. da bedürfnis auch immer so ca.4 wochen dauert kann es ja parallel laufen. dann bedürfnis da- waffe auch noch da- wunschwaffe weg. jetzt wieder wuschwaffe da -2.kw so gut wie weg-aber bedürfnis mittlerweile etwas älter. Was willst du auf vorrat mit vereinsbedürfnissen? nützen doch eh nichts. @Astanase danke noch mal für deine schnelle mail. ansonsten mache ich das so: versuche aktualisierung des bedürfn.vom verein, oder sachbearbeiter mit urkunden und trainingsnachweisen (wenn überhaupt nötig) zu überzeugen. sonnst muß ich eben etwas länger auf das "gute stück" warten. was solls. Gruß Winni Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted July 22, 2002 Share Posted July 22, 2002 >Die Grundlage eines Bedürfnisses nach § 32 WaffG ist u. a. die Regelmässigkeit! >Wiederhole mich: Wenn nun der Antragsteller in den letzten 6, 12 ... Monaten nicht >nachweisen kann, das er geschossen hat, könnte es zu einem Problem führen. Ich würde es nicht direkt Grundlage nennen, es ist aber sicher ein relevanter Teil. Frage: Was ist, wenn der Antragsteller lediglich im letzten Monat die Regelmäßigkeit nicht nachweisen kann? Wo willst du die Grenze ziehen? Es gibt kein Verfallsdatum der Bestätigung und es gibt im §32 keinen eindeutigen Hinweis, dass die Regelmäßigkeit nach Ablauf der geforderten Mindestdauer von sechs Monaten und der entsprechenden Vereinsbestätigung weiterhin vorliegen muss. Was die Behörde daraus macht, ist eine andere Sache, jedoch steht alles weitere meines Erachtens auf rechtlich wackligen Beinen. >Warum sollte dies nicht auch bereits nach 6 Monaten zutreffen?? Dem Antragsteller fehlt >einfach ein Nachweis für die letzten Monate und somit sind wir wieder bei der fehlenden >Regelmässigkeit. Da beisst sich die Katze wieder in den Schwanz. Wie gesagt - nach deiner Argumentation könnte die Behörde schon nach einem Monat (bei uns ist 2x Training/Monat gefordert) die Bescheinigung wegen Unaktualität zurückweisen. Gegenfrage: Wieso sollte die Behörde auf einmal annehmen, dass nicht mehr regelmäßig trainiert werden würde? Dafür gibt es keine Anhaltspunkte und die Kontinuität spricht dagegen. Darüber hinaus hat Winni ja auch einen Grund für die Verzögerung vorzubringen. >Kann der Verein doch machen. Natürlich kann er das. War auch nur eine Interessensfrage. >Er bestätigte damals ja genau das (vermute ich mal ) was vorlag: regelmässiges Schiessen, >das die Waffe zur Teilnahme an Wettbewerben benötigt wird, natürlich welche Waffe dafür >benötigt wird. Sag das mal meinem Verein...die "befürworten" Kurzwaffen generell erst nach einem Jahr und man soll eigentlich bereits bei Wettkämpfen mitgeschossen haben. *urks* (Danke, WSB!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winni Posted July 25, 2002 Author Share Posted July 25, 2002 Hat sich erledigt! Neues Formular vom OA. das vom Verein wird nicht mehr anerkannt. Sieht schon so nach "neuem Recht" aus, da steht "....für max zwei Waffen kürzer als... und Selbstladewaffen..". Nichts von Repetierern. Na denn, auf ein Neues. Winni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted July 25, 2002 Share Posted July 25, 2002 Noch'n Nachtrag: Mein Sohn hat mit 15 1/2 Jahren eine grüne und gelbe WBK beantragt. Hätte er um ein Haar auch bekommen. Verein, Gemeinde, Polizei und Jugendamt(!) sagten ja, nur so ein Flintenreferent (vom DSB!), der mit dem Sachbearbeiter zufällig auf dieses Thema kam, riet davon ab und das wars. Das war vor 2 Jahren. Heute waren wir wieder beim gleichen Sachbearbeiter und der sagte sofort zu, daß mein Sohn in 5 Monaten (da ist er 18) die grüne und die gelbe WBK bekommt. Die 2 Jahre alten Bedürfnisse läßt er immer noch gelten! Einen Trainingsnachweis verlangt er nicht. Außerdem, so sagte er, trete das neue Waffengesetz erst am 1.2.2003 in Kraft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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