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IGNORED

Böllern für den König erlaubt


JuergenG

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Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang mal eine Frage:

Ist nach neuem WaffG überhaupt noch noch das Böllern anmeldepflichtigt? In meinem Bekanntenkreis gibt es hier nämlich verschiedene Ansichten.

Auch der Unterschied: Böllern auf Schützenhausgelände und in der Stadt (Dorf) währe interessant.

Udo

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Böllern kann in verschiedener Weise stattfinden.

Innerhalb genehmigter Schießstätten benötigt man für den Erwerb und Umgang mit Böllerpulver eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zum Böllerschießen.

Nach neuem WaffG stellt es kein "Schießen" dar und bedarf deshalb außerhalb genehmigter Schießstätten keiner waffenrechtlichen Schießerlaubnis, sondern einer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (also vom Ordnungsamt der Gemeinde, in der geböllert werden soll) nach Polizeigesetz. Auch das Immissionsschutzrecht ist zu berücksichtigen.

Dann gibt es noch zum Teil Besonderheiten für Mitglieder von Bürgerwehren (erlassweise beschränkt auf bestimmte Regionen oder Vereinigungen). Da muss dann nur der Leiter einen Böllerschein haben und die anderen gelten als Hilfspersonen...

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icon14.gif Stimmt.

Wir hatten vor dem WaffGNeu eine 5 Jahresgenehmigung für unseren Stadtkreis. Ein Anruf beim Ordnungsamt mit Angabe von Ort, Zeit, Anlass und Anzahl der Schüsse genügte.

Heute nach WaffGNeu entfällt die Genehmigung und damit auch die Gebühren smile.gif ein Anruf wie vorher genügt.

Ausser es handelt sich um ein Böllertreffen da hatten wir wieder Genehmigungen wie Schießerlaubnis ausserhalb geschlossener Schießstätten, Erlaubnis zum führen von historischen Hieb & Stichwaffen, Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks, eine Wirtschaftserlaubnis, eine Erlaubnis der Forstbehörde weil ein Forstweg duch die Veranstaltung tangiert wurde und eine Straßenverkehrsgenemigung weil die Kreisstrasse im Bereich des Schützenhauses Geschwindikeitsreduziert wurde.

Alles in allem so ca. 500 teuronen Gebühren crying.gif

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In Antwort auf:

Würde mich nicht wundern,wenn es sich beim Kläger um ein Ex-Mitglied des Schützenvereins handelt...


Würde mich nicht wundern, wenn es sich bei dem Kläger um einen "Stadtflüchtling" vulgo "Zuzognen" aus Minga handelt, der nicht so recht damit klarkommt, daß es auf dem Dorf krähende Hähne und Traditionsveranstaltungen gibt...

ksail

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