JuergenG Posted August 24, 2004 Posted August 24, 2004 http://de.news.yahoo.com/040824/336/46evo.html
Carsten Posted August 24, 2004 Posted August 24, 2004 Wen will der arme Mann dann Silvester verklagen??
Andrè1 Posted August 24, 2004 Posted August 24, 2004 Würde mich nicht wundern,wenn es sich beim Kläger um ein Ex-Mitglied des Schützenvereins handelt... Gruß André
Tackleberry Posted August 25, 2004 Posted August 25, 2004 Hallo zusammen, in diesem Zusammenhang mal eine Frage: Ist nach neuem WaffG überhaupt noch noch das Böllern anmeldepflichtigt? In meinem Bekanntenkreis gibt es hier nämlich verschiedene Ansichten. Auch der Unterschied: Böllern auf Schützenhausgelände und in der Stadt (Dorf) währe interessant. Udo
Sachbearbeiter Posted August 25, 2004 Posted August 25, 2004 Böllern kann in verschiedener Weise stattfinden. Innerhalb genehmigter Schießstätten benötigt man für den Erwerb und Umgang mit Böllerpulver eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zum Böllerschießen. Nach neuem WaffG stellt es kein "Schießen" dar und bedarf deshalb außerhalb genehmigter Schießstätten keiner waffenrechtlichen Schießerlaubnis, sondern einer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (also vom Ordnungsamt der Gemeinde, in der geböllert werden soll) nach Polizeigesetz. Auch das Immissionsschutzrecht ist zu berücksichtigen. Dann gibt es noch zum Teil Besonderheiten für Mitglieder von Bürgerwehren (erlassweise beschränkt auf bestimmte Regionen oder Vereinigungen). Da muss dann nur der Leiter einen Böllerschein haben und die anderen gelten als Hilfspersonen...
mauser98 Posted August 25, 2004 Posted August 25, 2004 Stimmt. Wir hatten vor dem WaffGNeu eine 5 Jahresgenehmigung für unseren Stadtkreis. Ein Anruf beim Ordnungsamt mit Angabe von Ort, Zeit, Anlass und Anzahl der Schüsse genügte. Heute nach WaffGNeu entfällt die Genehmigung und damit auch die Gebühren ein Anruf wie vorher genügt. Ausser es handelt sich um ein Böllertreffen da hatten wir wieder Genehmigungen wie Schießerlaubnis ausserhalb geschlossener Schießstätten, Erlaubnis zum führen von historischen Hieb & Stichwaffen, Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks, eine Wirtschaftserlaubnis, eine Erlaubnis der Forstbehörde weil ein Forstweg duch die Veranstaltung tangiert wurde und eine Straßenverkehrsgenemigung weil die Kreisstrasse im Bereich des Schützenhauses Geschwindikeitsreduziert wurde. Alles in allem so ca. 500 teuronen Gebühren
Sachbearbeiter Posted August 25, 2004 Posted August 25, 2004 Na ja, mit den 5.000 für den Fiesta kannst Du ja 10 mal die Erlaubnis bezahlen...
Sachbearbeiter Posted August 25, 2004 Posted August 25, 2004 Okay, gib mir 7.000 Euro und Du bekommst den Fiesta wieder zurück. SB, die Gesetze der Marktwirtschaft in die Tat umsetzend...
mauser98 Posted August 25, 2004 Posted August 25, 2004 will ihn aber nicht mehr haben bin froh das ich das Teil endlich aus meinem Rechner habe. Kannst schauen wer dir Kiste abkauft. Hast du eigentlich schon gemerkt das der Fiesta Pedalantrieb hat. Neustes Modell Benzinverbrauch auf 100km 0.00l
Sachbearbeiter Posted August 26, 2004 Posted August 26, 2004 Den geb ich auch nimmer her, weil ich den schon immer haben wollte. Soll der Spritpreis doch steigen - störts mich ?
Guest ksail Posted August 26, 2004 Posted August 26, 2004 In Antwort auf: Würde mich nicht wundern,wenn es sich beim Kläger um ein Ex-Mitglied des Schützenvereins handelt... Würde mich nicht wundern, wenn es sich bei dem Kläger um einen "Stadtflüchtling" vulgo "Zuzognen" aus Minga handelt, der nicht so recht damit klarkommt, daß es auf dem Dorf krähende Hähne und Traditionsveranstaltungen gibt... ksail
seitenschloß Posted August 31, 2004 Posted August 31, 2004 @ksail So siehts aus, aus der bösen Stadt auf ruhige Land. Dann die Krise kriegen wenn die Eingeborenen, ihr leben lebenund andere Ideen haben. Ich als altes Landei
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