Asgard Posted June 29, 2002 Posted June 29, 2002 Hi Folks, eine kurze Frage zum Thema Verbotsliste Halbautomaten. Weiss einer von Euch, welche in Hessen erlaubt und welche verboten sind? ------------------ FWR 18844
Guest Posted July 9, 2002 Posted July 9, 2002 Ich habe leider keine Ahnung. Wahrscheinlich wird es aber am besten sein, beim LKA (und ergänzend beim BKA) nachzufragen.
ulrich falk Posted July 9, 2002 Posted July 9, 2002 öhm, wie war das mit der dienstpflicht von beamten zur auskunftserteilung?
Mausebaer Posted July 11, 2002 Posted July 11, 2002 Zitat: Original erstellt von habe smallarms gewaehlt!!: Manche Leute wollen aber auch immer mit dem Kopf durch die Wand! Na ja, es gibt solche Köpfe und so'ne Wände. =>=> ausprobieren, abwarten, nachharken, teetrinken, nachharken und dann 'mal sehen http://home.earthlink.net/~notpurfect/ar-pooh.jpg
Guest Posted July 16, 2002 Posted July 16, 2002 Moin moin! Weder die örtliche Behörde, noch die LKÄ oder das BKA werden so etwas wie eine "Liste" herausgeben. Ein Dreizeiler an die örtliche Behörde mit dem Inhalt "ich erwäge, eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb der Waffe x oder der Waffe y zu beantragen - bitte teilen Sie mir mit, ob der Erwerb im Bundesland z bei Vorliegen der übrigen WaffR-Voraussetzungen zulässig ist" dürfte zum Erfolg führen. So geht es auch am schnellsten, denn der Sachbearbeiter kann den Brief kopieren, "Bitte um Stellungnahme" draufschreiben und das Ding dann nach Anruf an sein LKA faxen. Wenn er nach einer Mündlichen Anfrage der Sache wirklich nachgehen sollte, dauert es länger. AAAAABER: Im "neuen WaffG" ist der hochgradig überflüssige Anscheinsparagraph ersatzlos weggefallen. Wartet doch einfach ein paar Tage. EWB jetzt beantragen, Waffe auf die EWB kaufen, wenn die Verbote nicht mehr gelten - feddich. meint Vortex ------------------ ... und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen ... FWR-Lifetime-Member und kritischer Wähler
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