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IGNORED

LKA Hessen - Halbautomaten


Asgard

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Ich habe leider keine Ahnung. Wahrscheinlich wird es aber am besten sein, beim LKA (und ergänzend beim BKA) nachzufragen.

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Zitat:

Original erstellt von habe smallarms gewaehlt!!:

Manche Leute wollen aber auch immer mit dem Kopf durch die Wand!
grin.gif

Na ja, es gibt

solche Köpfe und

so'ne Wände.

=>=> ausprobieren, abwarten, nachharken, teetrinken, nachharken und dann 'mal sehen

http://home.earthlink.net/~notpurfect/ar-pooh.jpg

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Moin moin!

Weder die örtliche Behörde, noch die LKÄ oder das BKA werden so etwas wie eine "Liste" herausgeben. Ein Dreizeiler an die örtliche Behörde mit dem Inhalt "ich erwäge, eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb der Waffe x oder der Waffe y zu beantragen - bitte teilen Sie mir mit, ob der Erwerb im Bundesland z bei Vorliegen der übrigen WaffR-Voraussetzungen zulässig ist" dürfte zum Erfolg führen. So geht es auch am schnellsten, denn der Sachbearbeiter kann den Brief kopieren, "Bitte um Stellungnahme" draufschreiben und das Ding dann nach Anruf an sein LKA faxen. Wenn er nach einer Mündlichen Anfrage der Sache wirklich nachgehen sollte, dauert es länger.

AAAAABER: Im "neuen WaffG" ist der hochgradig überflüssige Anscheinsparagraph ersatzlos weggefallen. Wartet doch einfach ein paar Tage. EWB jetzt beantragen, Waffe auf die EWB kaufen, wenn die Verbote nicht mehr gelten - feddich.

meint

Vortex

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... und das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen ...

FWR-Lifetime-Member und kritischer Wähler

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