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IGNORED

AuskunftsPflicht der Vereine


Michel

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Geschrieben

So,

da das neue Waffen(Un)recht jetzt ja wohl beschlossene Sache ist hätte ich mal ne Frage.

Als Vorstandsmitglied eines grösseren Grosskalibervereins wird man ja zukünftig zur Denunzierung seiner Mitglieder gezwungen.

Wo möglich (ganz Sicher!) werden einige Landratsämter versuchen die Auskunftspflicht mit "freundlichen Aufforderungen" zu ihren Gunsten zu erweitern.

Meine Frage jetzt: Gibt es sowas wie eine Rechtschutzversicherung für Vereine?

Ich habe jedenfalls nicht vor wegen dem Überwachungswahn dann auch noch verknackt zu werden.

Michael

[Dieser Beitrag wurde von Michel am 23. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

warten wir erst mal ab, was per verbandsregelungen (überwachung der vereine durch verbände) und verordnungen "unten" ankommt, von den vielen neuen ich-überwache-also-verhindere-ich-vorschriften.

dann werde ich vereinen und ihren vorständen empfehlen, sich genau an die vorschriften zu halten und wenn ich genau sage, meine ich pedantisch, penetrant und nervtötend genauen "dienst nach vorschrift".

eben wie die behörde selber: unverständlich, kurz, immer etwas am thema vorbei und vor allem immer im letzten moment grin.gif

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 23. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Also, wenn ich das jetzt richtig gelesen habe (lasse mich gerne belehren), dann ist ein Verstoß gegen die Denunziations-, äh. Meldepflicht des § 15 Abs. 5 WaffG n.F. nicht als eigenständige Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt, sondern ihre Einhaltung muß halt ggf. mit den üblichen Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt werden.

Carcano

Geschrieben

wenn ich es richtig verstanden habe ist es ein system der indirekten sanktion:

verein hat unsanktionierte (ich glaube da hast du recht) meldepflicht

verband hat die pflicht, vereine zu beaufsichtigen (erfurt-regelung) und durch organisatorische mittel darauf hinzuwirken, dass die vereine ihre pflichten erfüllen (prä-erfurt regelung).

verband wird ob der verletzung dieser pflicht durch den verlust der behördlichen anerkennnung bestraft (verbandspflichten sind kataolgpflichten der anerkennung)

einziges zwangsmittel des verbandes gegenüber seinen mitgliedsvereinen: verbandsausschluss!

wenn also der verein nicht spurt, bedroht das bim den verband. wenn dieser nicht spurt, macht man ihn zu. wenn er spurt, der verein aber immer noch nicht, fliegt der verein aus dem verband und alle vereinsmitglieder hören auf anerkannte sportschützen zu sein.

da ist dann zwar der berühmte schuss mit der kanone auf den spatzen, aber für glacehandschuhe ist brenneke eh nicht bekannt.

die angst aller vereinsmitglieder und erst recht aller verbandsmitglieder mangels anerkanntem verband alle bedürfnisse zu verlieren wird wohl ausreichend duckmäusertum verursachen.

Geschrieben

wenn also der verein nicht spurt, bedroht das bim den verband. wenn dieser nicht spurt, macht man ihn zu. wenn er spurt, der verein aber immer noch nicht, fliegt der verein aus dem verband und alle vereinsmitglieder hören auf anerkannte sportschützen zu sein.

Und deshalb wäre es gut wenn die Verbände auch EINZELMITGLIEDSCHAFTEN anböten. Erstens könnt ich dann zu einem anderen Verband gehen. Zweitens wäre ich dann nicht mehr DSB-ZWANGSmitglied.

Geschrieben

Aber nochmal zur Frage selbst:

ANSCHEINEND befürchtet der Gesetzgeber selbst dass die Vereine und Verbände nicht mitspielen. Wie wäre es sonst zu erklären dass ich Schily jetzt schon mehrmals gehört habe wie er sagte er "hofft" dass die Vereine und Verbände "mitmachen". Daraus folgt für mich auch dass wohl die Sanktionen nicht sehr gross oder erfolgsversprechend sind.

A B E R mad.gif Wie oben schon einer die "Blockwart-Mentalität" befürchtet hat, habe ich gestern mit entsetzen und Erstaunen festgestellt dass es auch in unserem Verein Leute (und das leider an massgeblicher STelle) gibt die jetzt "ENDLICH" den Anlass sehen dass "sich da was ändert". Was heisst die sind scharf und geil darauf endlich mal jemanden zu melden der wegen Hausbau mal einen Monat nicht da war oder so. Oder die eine "Befürwortung eigentlich ablehnen wollten aber ich hab halt LEIDER keinen Grund gefunden" usw. usw. SO WIRDS LAUFEN!!

Und das, damit wir uns recht verstehen, vor lauter MANNSCHAFTSSCHÜTZEN.

Da kommt leider bei vielen Vorständen die Tour -ich hab mein Zeugs und die anderen interessieren mich nicht - zum Vorschein.

DAS ist das was uns kaputtmachen wird.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von falcon:

wenn ich es richtig verstanden habe ist es ein system der indirekten sanktion:

Halb und halb.

Es ist zutreffend, daß der Vermittlungsausschuß die entscheidende Vorschrift des § 15 Abs. 1 Nr. 7 zwar unauffällig, aber nicht unwichtig geändert hat.

Vorher (10.05.):

"durch organisatorische Maßnahmen darauf hinwirkt, daß die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine"

Jetzt (14.06):

"im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, daß diese"

Die Verletzung dieser Verbandspflicht (würde heßen: Verband tut gar nichts) kann zum Widerruf der Anerkennung führen (§ 15 Abs. 4 S. 3).

Aber mehr als (in gewisser Regelmäßigkeit, weil "Verfahren") verpflichten ("hier muß der Vorstand unterschreiben") und überprüfen (alle drei Jahre geht der Ankreuzfragebogen an die Mitgliedesvereine herum "seid ihr auch alle brav ? (_) ja (_) nein") muß der Verband nicht. Und ausschließen muß er keinen verweigernden Verein. Dessen Vereinsbescheinigungen werden dann halt von der Behörde nicht mehr als vereinfachtes Mittel der Glaubhaftmachung anerkannt.

Carcano

[Dieser Beitrag wurde von carcano am 26. Juni 2002 editiert.]

Geschrieben

Hallo,

erstmal Danke für Eure Diskussionsbereitschaft.

Da einige von Euch sich ja scheinbar in unserem Paragraphendschungel auskennen würde mich noch interessieren wie es mit Datenschtz aussieht.

Konkret: Ein langjärhiger Schützenkamerad tritt, aus welchem Grund auch immer, aus dem Verein aus. Nach dem neuen Gesetz müssen wir/ich diesen jetzt also "unverzüglich" der Behörde melden.

Dieser Schützenkamerad hat aber niemals eine Einverständniserklärung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten abgegeben.

Machen wir/ich mich strafbar wenn die Meldung deswegen unterbleibt?

Und wie siehts aus wenn die Meldung OHNE Einverständnis des Betroffenen abgegeben wird. Gibts dann eine auf die Mütze wegen Datenschutz?

Ausserdem widerstrebt es mir jemanden in die Pfanne zu hauen.

frown.gif Hmmm.....

Michael

Geschrieben

Als ich mich das letzte mal intensiver mit dem Datenschutzgesetz auseinander gesetzt habe (1998) war es noch so, dass das Datenschutzgesetz ein Auffanggesetz war. Will heißen: Wenn kein anderes Gesetz greift, gilt das Datenschutzgesetz. Da hier aber das Waffengesetz die Weitergabe regelt, gilt das Datenschutzgesetz meiner Ansicht nach nicht - vorrausgesetz an der Auffanggesetzkonstruktion hat sich bis dato nichts geändert.

Ob diese Regelungen dem vom Verfassungsgericht geprägten Grundsatz der Informationellen Selbstbestimmung widersprechen, vermag ich nicht zu beurteilen.

bye knight

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von klaus12:

Einzelmitgliedschaften bietet der BDS und der BdMP ( und wahrsch. auch noch die kleineren Verbände ) an.

Ganz recht. Auch die DSU.

Carcano

Geschrieben

die änderung im va ist mir tatsächlich entgangen.

Zitat:

Original erstellt von carcano:

Und ausschließen muß er keinen verweigernden Verein.

dein wort in wessen ohr auch immer!

Zitat:

Dessen Vereinsbescheinigungen werden dann halt von der Behörde nicht mehr als vereinfachtes Mittel der Glaubhaftmachung anerkannt.
[/b]

welche vereinsbescheinigungen? der verein ist ja für nichts mehr (selbst, direkt) zuständig, sondern in zukunft höchstens im auftrag des verbandes. naja, das resultat wäre aber wohl eh das selbe: es gibt keine bescheinigungen mehr.

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