C-96 Posted August 18, 2004 Share Posted August 18, 2004 Hier mal eine technische Frage : Darf ich als Bürger der Bananenrepublik mit Kinderwaffenschein eigentlich eine Schreckschusswaffe nach Österreich einführen und eventuell sogar dort führen ??? Es würde mich im Moment brennend interessieren,da meine Frau solch ein Teil in Ihrem Auto liegen hat und wir demnächst mit Ihrem Wagen nach Kärnten ihn Urlaub fahren möchten!Und da ich weder meine WBK´s noch meinen 27ér auf´s Spiel setzen möchte wäre es interessant zu wissen,ob ich das Teil drinnlassen kann oder vor der Fahrt rausnehmen muss ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted August 18, 2004 Share Posted August 18, 2004 Erwerb und Besitz frei ab 18 (genauso wie SigPi)! Vom Führen weis ich nichts. Um Unannehmlichketen aus dem Wege zu gehen lasse das Ding besser zuhause (auf der Inntalautobahn und der A8 steht gerne der Zoll) Stichwort Verbringungserlaubnis. So manch Zöllner oder BGS-ler hat da mal etwas vernommen von jemandem der etwas gehört hat. Gruß und viel Spaß in Kärnten Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 19, 2004 Share Posted August 19, 2004 Von deutscher Seite her keine Problem, da die Mitnahme und Verbringung von PTB-Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.2 frei ist. Würde mich allerdings erst mal bei einer österreichischen Waffenbehörde schlau machen, bevor ich einreise. In diesem Zusammenhang habe ich mich übrigens auch schon gefragt, dass ja das Führen durch diese erlaubnisfreie Mitnahme oder Verbringung eigentlich generell eingeschlossen ist. Für das Führen brauche ich aber den Kleinen Waffenschein. Wenn jetzt einer ohne Kleinen Waffenschein unterwegs erwischt wird und einfach behauptet, er würde die Schreckschusswaffe gerade ins Ausland mitnehmen... Wie will die Polizei das Gegenteil beweisen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
C-96 Posted August 20, 2004 Author Share Posted August 20, 2004 Danke für Eure Antworten,aber schlauer bin ich nun auch leider noch nicht !?! @ Sachbearbeiter : Ich denke mal der von Dir geschilderte Fall ist nach unserem Recht ganz einfach zu lösen : entladen und separat eingepackt = Transport geladen und ev. Zugriffsbereit = Führen also gewisse Unterscheidungsmerkmale gibt es wohl schon Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 23, 2004 Share Posted August 23, 2004 Ist Transportieren nach Deiner Auffassung kein Führen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted August 23, 2004 Share Posted August 23, 2004 In Antwort auf: Ist Transportieren nach Deiner Auffassung kein Führen ? C96 verwechselt dies vielleicht mit: Einer Erlaubnis zum Führen bedarf nicht....(aus §12 Abs.3 des (W)Affengesetzes), wer....2) diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit..., aber wie gesagt: SB hat recht: Führen ist schon das alleinige ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe ausserhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitzes. Dann käme es nur noch darauf an, das ein erlaubnisfreies Führen i.S. des §12 vorliegt. Wobei da schon wieder Streitereien losgehen können. Ist die Mitnahme in den Urlaub (ggfls. wenn das Führen im Urlaubsland frei wäre)ein vom Bedürfnis umfasster Zweck??, oder muss er ggfls. nachweisen, das er dort "kraxelt" oder Boot fährt und eine Signalwaffe/Schreckschuss benötigt?? GF Muni PS: Am einfachsten wärs also, wenn sein "fester" Wohnsitz (mit polizeilicher Meldung natürlich)ein Wohnwagen/Mobilhome wäre. Dann hätte er sie immer "innerhalb seiner Wohnung", auch wenn er diese "Wohnung" mitnimmt... ; wir haben nämlich diese Fälle hier beim fahrenden Zirkusvolk. Die haben einfach kein "Haus", sondern nur ihr Campmobil u.ä. Sichere Aufbewahrung der Waffe natürlich vorausgesetzt...Ein KFZ (PKW)wird NICHT als "Wohnung" angesehen..., damit keine Zweifel aufkommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted August 23, 2004 Share Posted August 23, 2004 So, ich habe das AT-Waffengesetz vorwärts, rückwärts, seitwärts und quer gelesen. Schreckschußwaffen kommen weder in Gesetzestext, noch in den vom IWÖ veröffentlichten DV´s vor. Faktisch sieht es folgendermaßen aus: Schreckschußwaffen fallen nicht unter die Katergorie "Schußwaffen" da in §2 "...feste Geschosse in eine bestimmte Richtung..." zu lesen steht. Folglich können Schreckschußwaffen nicht dem Gesetz unterliegen! In §30: Meldepflichtige (Kategorie C) und sonstige Schußwaffen (Kategorie D)fehlt, logischerweise, der entsprechende Verweis auf Signalwaffen. Ergo: Ist der Umgang mit Schreckschuß und / oder Signalwaffen per Gesetz nicht geregelt. Ich werde mich aber bei meinem nächsten Besuch des Büchsenmachers dahingehend schlau machen. Grundsätzlich verstehe ich aber das Ansinnen nicht, den Zinkdruckgußsch.... mit zu schleppen. Vor marodierenden Rumänen- oder Russenbanden brauch sich niemand zu fürchten, die letzten hat man 2003 in der Nähe von Heiligenblut, halb erfroren und ausgehungert, aus dem Berg gesammelt. Spar lieber den Platz um ein anständiges Stück Speck oder Käs mit heimzunehmen. Gruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
C-96 Posted August 23, 2004 Author Share Posted August 23, 2004 Hallo Frank 222, den Platz spar ich mir schon,weil ich die Gesetze diesbezüglich in Österreich nicht kenne ! Meine Frage war eigentlich eher interessehalber,weil eben so ein Teil bei meiner Frau im Wagen liegt. Und Platz halt ich mir eh genug frei,da ihr ausser Schinken und Käse ja auch noch vorzügliche Weine zu bieten habt !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 26, 2004 Share Posted August 26, 2004 Kinderwaffenschein das musst du mal erklären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 26, 2004 Share Posted August 26, 2004 Dieser kleine Waffenschein ist sowiso der Witz des Jahrhunderts! Ich verlange sofortige Abschaffung dieses Abzockscheines und wiederherstellung des Gesetzes in alten Zustand. Auch die WBK für 4mmM20! gehört endlich abgeschafft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 26, 2004 Share Posted August 26, 2004 Mein vorschlag die waffe einfach in ein Großen Gauda Käse packen. Das merken diese Dumpfb...vom Zoll ohnehin nicht. Sollten sich lieber mal um illegale Kalaschnikows kümmern! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted August 27, 2004 Share Posted August 27, 2004 In Antwort auf: Mein vorschlag die waffe einfach in ein Großen Gauda Käse packen. Das merken diese Dumpfb...vom Zoll ohnehin nicht. Sollten sich lieber mal um illegale Kalaschnikows kümmern! Und Dich haben dann die In Antwort auf: Dumpfb...vom Zoll zuerst an den Hammelbeinen! Wer holt, außer Dir, denn schon einen ganzen Gouda aus Österreich? Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 27, 2004 Share Posted August 27, 2004 Moment mal, es war ja ein "Gauda" - eine ganz spezielle Sorte, die man anscheinend nur in Österreich bekommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 27, 2004 Share Posted August 27, 2004 Genau so isses Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mercante Posted October 7, 2004 Share Posted October 7, 2004 Eine Gas- oder Schreckschusswaffe, auch mit Pfefferpatronen, darf ab 18 geführt werden. EU-Bürger sind Österreichern gleichgestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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