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IGNORED

Schreckschuss in Österreich ???


C-96

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Geschrieben

Hier mal eine technische Frage :

Darf ich als Bürger der Bananenrepublik mit Kinderwaffenschein eigentlich eine Schreckschusswaffe nach Österreich einführen und eventuell sogar dort führen ???

Es würde mich im Moment brennend interessieren,da meine Frau solch ein Teil in Ihrem Auto liegen hat und wir demnächst mit Ihrem Wagen nach Kärnten ihn Urlaub fahren möchten!Und da ich weder meine WBK´s noch meinen 27ér auf´s Spiel setzen möchte wäre es interessant zu wissen,ob ich das Teil drinnlassen kann oder vor der Fahrt rausnehmen muss ?

Geschrieben

Erwerb und Besitz frei ab 18 (genauso wie SigPi)!

Vom Führen weis ich nichts.

Um Unannehmlichketen aus dem Wege zu gehen lasse das Ding besser zuhause (auf der Inntalautobahn und der A8 steht gerne der Zoll) Stichwort Verbringungserlaubnis. So manch Zöllner oder BGS-ler hat da mal etwas vernommen von jemandem der etwas gehört hat.

Gruß und viel Spaß in Kärnten

Frank

Geschrieben

Von deutscher Seite her keine Problem, da die Mitnahme und Verbringung von PTB-Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.2 frei ist. Würde mich allerdings erst mal bei einer österreichischen Waffenbehörde schlau machen, bevor ich einreise.

In diesem Zusammenhang habe ich mich übrigens auch schon gefragt, dass ja das Führen durch diese erlaubnisfreie Mitnahme oder Verbringung eigentlich generell eingeschlossen ist. Für das Führen brauche ich aber den Kleinen Waffenschein. Wenn jetzt einer ohne Kleinen Waffenschein unterwegs erwischt wird und einfach behauptet, er würde die Schreckschusswaffe gerade ins Ausland mitnehmen... confused.gif Wie will die Polizei das Gegenteil beweisen ? cool.gif

Geschrieben

Danke für Eure Antworten,aber schlauer bin ich nun auch leider noch nicht !?!

@ Sachbearbeiter : Ich denke mal der von Dir geschilderte Fall ist nach unserem Recht ganz einfach zu lösen :

entladen und separat eingepackt = Transport

geladen und ev. Zugriffsbereit = Führen

also gewisse Unterscheidungsmerkmale gibt es wohl schon gaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist Transportieren nach Deiner Auffassung kein Führen ?
confused.gif


C96 verwechselt dies vielleicht mit: Einer Erlaubnis zum Führen bedarf nicht....(aus §12 Abs.3 des (W)Affengesetzes), wer....2) diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit...,

aber wie gesagt: SB hat recht: Führen ist schon das alleinige ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe ausserhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsraumes oder des eigenen befriedeten Besitzes.

Dann käme es nur noch darauf an, das ein erlaubnisfreies Führen i.S. des §12 vorliegt. Wobei da schon wieder Streitereien losgehen können.

Ist die Mitnahme in den Urlaub (ggfls. wenn das Führen im Urlaubsland frei wäre)ein vom Bedürfnis umfasster Zweck??, oder muss er ggfls. nachweisen, das er dort "kraxelt" oder Boot fährt und eine Signalwaffe/Schreckschuss benötigt??

GF

Muni AZZANGEL.gif

PS: Am einfachsten wärs also, wenn sein "fester" Wohnsitz (mit polizeilicher Meldung natürlich)ein Wohnwagen/Mobilhome wäre. Dann hätte er sie immer "innerhalb seiner Wohnung", auch wenn er diese "Wohnung" mitnimmt... wink.gif; wir haben nämlich diese Fälle hier beim fahrenden Zirkusvolk. Die haben einfach kein "Haus", sondern nur ihr Campmobil u.ä. Sichere Aufbewahrung der Waffe natürlich vorausgesetzt...Ein KFZ (PKW)wird NICHT als "Wohnung" angesehen..., damit keine Zweifel aufkommen.

Geschrieben

So,

ich habe das AT-Waffengesetz vorwärts, rückwärts, seitwärts und quer gelesen.

Schreckschußwaffen kommen weder in Gesetzestext, noch in den vom IWÖ veröffentlichten DV´s vor.

Faktisch sieht es folgendermaßen aus:

Schreckschußwaffen fallen nicht unter die Katergorie "Schußwaffen" da in §2 "...feste Geschosse in eine bestimmte Richtung..." zu lesen steht.

Folglich können Schreckschußwaffen nicht dem Gesetz unterliegen! In §30: Meldepflichtige (Kategorie C) und sonstige Schußwaffen (Kategorie D)fehlt, logischerweise, der entsprechende Verweis auf Signalwaffen.

Ergo: Ist der Umgang mit Schreckschuß und / oder Signalwaffen per Gesetz nicht geregelt.

Ich werde mich aber bei meinem nächsten Besuch des Büchsenmachers dahingehend schlau machen.

Grundsätzlich verstehe ich aber das Ansinnen nicht, den Zinkdruckgußsch.... mit zu schleppen.

Vor marodierenden Rumänen- oder Russenbanden brauch sich niemand zu fürchten, die letzten hat man 2003 in der Nähe von Heiligenblut, halb erfroren und ausgehungert, aus dem Berg gesammelt. chrisgrinst.gif

Spar lieber den Platz um ein anständiges Stück Speck oder Käs mit heimzunehmen.

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo Frank 222,

den Platz spar ich mir schon,weil ich die Gesetze diesbezüglich in Österreich nicht kenne ! grin.gif

Meine Frage war eigentlich eher interessehalber,weil eben so ein Teil bei meiner Frau im Wagen liegt.

Und Platz halt ich mir eh genug frei,da ihr ausser Schinken und Käse ja auch noch vorzügliche Weine zu bieten habt !!! gr1.gifgr1.gifgr1.gificon14.gif

Geschrieben

Dieser kleine Waffenschein ist sowiso der Witz des Jahrhunderts!

Ich verlange sofortige Abschaffung dieses Abzockscheines

und wiederherstellung des Gesetzes in alten Zustand.

Auch die WBK für 4mmM20! gehört endlich abgeschafft.

Geschrieben

Mein vorschlag die waffe einfach in ein Großen Gauda

Käse packen.

Das merken diese Dumpfb...vom Zoll ohnehin nicht.

Sollten sich lieber mal um illegale Kalaschnikows kümmern!

Geschrieben

In Antwort auf:

Mein vorschlag die waffe einfach in ein Großen Gauda

Käse packen.

Das merken diese Dumpfb...vom Zoll ohnehin nicht.

Sollten sich lieber mal um illegale Kalaschnikows kümmern!


icon13.gif Und Dich haben dann die

In Antwort auf:

Dumpfb...vom Zoll


zuerst an den Hammelbeinen!

Wer holt, außer Dir, denn schon einen ganzen Gouda aus Österreich? 021.gif

Frank

  • 1 Monat später...

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