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Waffenbefürwortung beim WSB


rd2210

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Hallo zusammen,

habe heute eine Info erhalten, in dem der so "gute" WSB seinen Mitgliedern nur eine Waffe genehmigt, wenn dieser auch seit 12 Monaten einen Sportpass des WSB sein Eigen nennt. Herr Rabe hat diese Aussage getätigt und gesagt, darüber diskutiert er nicht, dass ist so beim WSB.

Meiner Meinung nach ist das reine Abzocke vom WSB, jeder Antrag kostet den Schützen 30 Euro pro beantragte Waffe, ob nun eine Genehmigung erteilt wird oder nicht. Der Betrag in Höhe von x ist sofort zu entrichten.

Habe mich dann schlau beim BMI gemacht, ob Herr Rabe den einfach neue Gesetze machen kann, wie er möchte. Der BMI sagte, es ist kein Sportpass notwendig, für eine Beführwortung.

So nun möchte ich eure Meinung über den WSB bzw. über die VERFAHRENSWEISE von Hr. Rabe wissen.

Was kann man gegen solche Machenschaften machen????

Nur gut das der BDS bald anerkannt ist.

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Hallo rd2210,

aus meiner eigenen Erfahrung mit "Entscheidungsträgern" des WSB in Dortmund muss ich Dir leider mitteilen, das Du gegen diese Genehmungspraxis nichts ausrichten kannst. Der vom Gesamtvorstand umgesetzte Beschluß die waffenrechtlichen Befürwortungsrichtlinien betreffend wird Streng umgesetzt!!

Im Anhang habe ich die beiden Datenbögen beigefügt. Dort kann man auf den jeweils letzten Seiten die Bearbeitungsrichtlinien nachlesen (kennst Du aber wahrscheinlich schon).

Meiner persöhnlichen Meinung nach sind hier allerdings einige Dinge im Argen!!! Über die Speicherung der persöhnlichen Daten, über die Anerkennung von nur WSB/DSB zertifizierten Waffensachkundelehrgängen (behördliche Lehrgänge und die Jagdscheinprüfung sollen als gleichgestellt anerkannt werden!) bis zur Einreichung von Kopien aller im Besitz des Antragsstellers befindlichen WBK´s läßt sich dieser Faden ziehen.

Ich habe mehrmals durch vermeidlich objektive Gespräche mit den Herren Tacke, Lindner und Rabe versucht, diese Dinge zu klären, bin aber immer auf recht taube Ohren gestoßen. 016.gif

Es stimmt mich etwas traurig, Dir keine andere Auskunft oder eine "gute Medizin" anbieten zu können.

Aber trotzdem verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf ein entspanntes Wochenende

Carsten

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Danke für deine Antwort,

habe auch mit dem DSB gesprochen, dort wurde HERR Tacke mir als Ansprechpartner genannt. Nach deiner Antwort werde ich Ihn nicht anrufen Alle in Verein sind über diese hohen Herrn im WSB geschock. Wir werden neue Mitlieder direkt dem BDS melden und wollen prüfen, ob wir unsere Traditionsschützen, welche nicht aktiv am Schiesssport teilnehmen beim WSB abmelden können. Hast Du vielleicht eine Idee, wer uns bei dieser Aufgabe behilflich sein kann ?

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In Antwort auf:

Wir werden neue Mitlieder direkt dem BDS melden und wollen prüfen, ob wir unsere Traditionsschützen, welche nicht aktiv am Schiesssport teilnehmen beim WSB abmelden können. Hast Du vielleicht eine Idee, wer uns bei dieser Aufgabe behilflich sein kann ?


Der WSB selbst: die Herren dort waren ja Anfang des Jahres der Meinung, sie müßten an den DSB nur die aktiven Schützen und nicht mehr alle Mitglieder melden (die Satzung sagt da was anderes, und es wird nun vor dem Gericht geklärt). Und wenn der WSB mit dieser Masche nach oben hin arbeitet, sollte man (erst nach genauem Studium der WSB-Satzung) ebenfalls nur die aktiven weitermelden.

Der Haken: manche "passive" nehmen nur nicht mehr an Wettkämpfen teil, haben aber WBK-pflichtige Waffen - und nicht mehr aktiv = kein Bedürfnis...

Im übrigen denke ich allerdings, daß die 12 Monate Sportpaß-Pflicht nur eine (zu Ungunsten der Schützen ausgelegte) Kontrolle für die einjährige, aktive Mitgliedschaft im Verein ist, die das WaffG vorschreibt. Und wenn das alles so stimmt, wie der Verein das bestätigt, müßte der Sportpaß ja mindestens schon 12 Monate existieren...

Insgesamter Eindruck: ich kenne viele ehemalige WSB-Funktionäre (ich eingeschlossen), die sich die wenigen Haare raufen, wie dort eine Clique die jahrzehntelange Arbeit im Verband kaputtmacht. Da gibt es noch jede Menge Stories (die ich mir aber zunächst für VISIER aufbewahre...) - der Eiertanz um die Trainingsbehinderungen der Olympia-Schützen von Dipl.Psych/Coach Heinz Reinkemeier nach seiner Kündigung (siehe VISIER 8/2004 "Olympia") ist da nur ein Beispiel. rolleyes.gif016.gif

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Der Haken: manche "passive" nehmen nur nicht mehr an Wettkämpfen teil, haben aber WBK-pflichtige Waffen - und nicht mehr aktiv = kein Bedürfnis...


Wo steht denn das? confused.gif

50AE

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Guest Mouche

....falls es sich nicht um die dritte oder weitere mehrschüssige Kurzwaffe und den vierten oder weitere HA handelt ,sicherlich weder im Gesetz noch in der VO tongue.gif.....

Mouche

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In Antwort auf:

....falls es sich nicht um die dritte oder weitere mehrschüssige Kurzwaffe und den vierten oder weitere HA handelt ,sicherlich weder im Gesetz noch in der VO
tongue.gif
.....

Mouche


Hallo,

ich kann es nicht glauben. confused.gif

Völlig egal ob erste, dritte oder sechste. grlaugh.gif

Sorry, mir fehlen die Worte. crying.gifgaga.gifgrlaugh.gif016.gif021.gif

50AE

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Guest Mouche

.....na Du hast es aber heute mit dem "glauben" rolleyes.gif

Es gibt ein aktuelles Urteil nachdem bei Waffen die über dem im WaffG anerkannten Grundbedürfnis liegen, Leistungsnachweise angefordert werden können. Ob diese Meinung sich durchsetzt, ob das für die zukunft haltbar sein wird-alles offen cool.gif

Aber das Grundbedürfnis - für das nach derzeitiger Rechtsauffassung /- auslegung die Vereins- Mitgliedschaft allein ausreicht(wenn man nicht erst 2003 angefangen hat) ist nun mal zahlenmäßig definiert - und das Urteil existiert. Kannst es ruhig "glauben" - bei Bedarf sogar nachlesen chrisgrinst.gif

Mouche

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Guest sammler

In Antwort auf:

und das Urteil existiert. Kannst es ruhig "glauben" - bei Bedarf sogar nachlesen


Wo genau? Gericht, Aktenzeichen usw. wäre hilfreich.

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Hallo Mouche,

warum müssen wir legale Waffenbesitzer ständig irgendwelche schlafende Hunde wecken? confused.gif

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Erwerb nach dem alten und neuen Waffengesetz. ooo.gif

Nach dem neuen Waffengesetz wird eine Überprüfung des Bedürfnisses sicherlich erfolgen. blush.gif

Das sogenannte aktuelle Urteil würde mich mal interessieren und soweit ich mich erinnere, war da mal etwas im Saarland.

In den letzten Jahren gab es immer Irritationen zu Bedürfnis, Ersatzwaffe (wenn alte defekt) oder Leistungsnachweis. 016.gif

Da freue ich mich, wenn dann die Anweisungen aus dem IM in München kommen und manchen Unsinn zu Nichte machen, zumindest in Bayern. grlaugh.gif

50AE

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