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IGNORED

Auskunft über Waffen der Polizei gegenüber


Jacek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Muß zum Teil schon lachen über diesen recht amüsanten Threat. Besonders über das Gedankenspiel von 44-40. grin.gif

Ich denke mal ( mit reinem Menschenverstand ), daß wenn ein Polizist in Ausübung seiner Dienste in meinen Waffenkoffer sehen will ( zur Kontrolle ), gesetzlich nichts dagegen spricht.

Was will man denn machen, wenn der Grüne sagt:"Öffnen sie mal den Koffer". Dann sagst du:"Darf ich nicht, weil ich mich sonst wegen führen einer Schußwaffe ohne Berechtigung strafbar mache".

Da lachen doch die Hühner.

So long

Sentenced7

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

Geschrieben

Hallo Euch allen!

Nochmal meine Frage:

Ist es meine PFLICHT die Waffen den Beamten vorzuzeigen,oder MUSS ich das NICHT tun!!

Wie sieht die ganze Sache REIN RECHTLICH aus??!.

Grüße! -Jacek

Geschrieben

Hallo

Mhhh lachen würde ich nicht,es kann noch schlimmer werden.

..Magnus..

Geschrieben

@ Sentenced7

Noch mal langsam, wenn der Mann (oder die Frau) in Grün bei mir eine Routine-Fahrzeugkontrolle macht und tatsächlich in meinen Koffer schauen möchte (warum eigentlich) dann entscheide immer noch ich, ob er die Waffe in die Hände nimmt, oder nicht. Schließlich handelt es sich um mein Eigentum das auch einen gewissen Wert darstellt. Selbst wenn er Wert darauf legen sollte, Waffennummer oder Ladezustand zu überprüfen, muß er noch nicht die Waffe anfassen. Denn auch erfahrene Schutzleute können nicht jeden Waffentyp kennen und gefahrlos Manipulationen vornehmen.

Außerdem gilt immer noch die Unschultsvermutung und ich habe mich ja als Sportschütze zu erkennen gegeben. Also keine Gefahr im Verzug.

Des weiteren würde ich nur so nebenbei die Frage stellen, ob ich überhaupt berechtigt bin 1. diese Waffe hier und jetzt aus dem Koffer zu nehmen und 2. im diese Waffe zu überlassen. Es wird sich spätestens dann herausstellen, ob der Polizist sich in der Materie auskennt.

Das alles in ein höfliches Gespräch verpackt und ich sehe keine Probleme.

Zu meinem ersten Gedankengang:

Es wär ja wohl eine linke Tour, einen Sportschützen erst auf diese Art zu einer Straftat zu verleiten und ihn dann wegen eben dieser Sache zu verknacken. In solchen Fällen kann ich recht stinkig werden.

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Mitglied im FWR Nr. 14019

Geschrieben

@44-40

Nicht das du dich angegriffen fühlst...

Ich fand deine Überlegung, daß man dem Polizisten eine Anzeige wegen "Anstiftung zu einer Straftat" anhängen könnte wirklich lustig. Was glaubst du, wie blöd der schaut, wenn du ihm in so einem Fall deine Überlegung unterbreitest. grin.gifgrin.gifgrin.gif

Sollte eigentlich als Beifall verstanden werden. Ansonsten kann ich deinen Überlegungen nur beipflichten.

So long

Sentenced7

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

Geschrieben

Es wird doch keiner glauben, dass wenn ich als kontrollierender Polizeibeamter eine Waffe (zugriffsbereit oder nicht) in einem Fahrzeug auffinde, diese von dem Zuüberprüfenden selbst entnommen und mir ausgehändigt wird, schon gar nicht, wenn er keine Waffenbesitzkarte etc. mit sich führt.

Geschrieben

@ Jacek :

auch nach vielem Suchen im WaffG hab ich nur den § 35 Abs. 5 gefunden, aber nichts über ein MUSS bei Kontrollen :

(5) Wer eine Schusswaffe führt, muß

1.) seinen Personalausweis, Paß, Dienstausweis oder Jagdschein und

2.) die Waffenbesitzkarte oder, wenn er einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf, den Waffenschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. An Stelle der Waffenbesitzkarte genügt ein schriftlicher Nachweis darüber, daß die Frist in den Fällen des § 28 Abs. 5 Satz 1 noch nicht verstrichen ist, ein Antrag nach dieser Vorschrift gestellt worden ist oder das ein Fall des § 27 Abs. 2 oder 3 vorliegt. Satz 1 gilt nicht in den Fällen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe b, Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für das Führen der im Absatz 4 Nr. 1 bezeichneten Schußwaffen.

( Ich liebe dieses gequirlte Paragra§en-Deutsch... grin.gif )

Also, mit einem bisserl gesunden Menschenverstand nachvollzogen :

in dem Moment, wo du im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle aufgeforderst wirst, deinen Kofferraum zu öffnen (warum auch immer), solltest du den Beamten mit einem kleinen Lächeln mitteilen, dass du Sportschütze (Jäger, Waffensammler etc.) bist und im verschlossenen Kofferraum deine legale(n) Waffe(n) mitführst. Erst ab diesem Moment bist du - auf Verlangen - zum Vorzeigen deiner WBK verpflichtet - nicht schon voher, denn der Beamte liest ja nicht an deiner Nasenspitze dein Hobby ab !

Und wenn dann der Inhalt deines Waffenkoffers geprüft werden soll, dann lass das den Beamten mal schön alleine machen, will sagen : Finger wech ! wink.gif

Eine Ablehnung auf die Frage "darf ich mal sehen ?" ist m. E. weder notwendig noch sinnvoll (...vielleicht seht ihr euch ja mal wirklich auf dem Schießstand wieder...).

Gruss

CB

..der bislang noch nie mit seinen Waffen in eine Kontrolle geraten ist..

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...Jetzt erst recht drin : FWR 014819

Geschrieben
Original erstellt von CB:

@ Jacek :

auch nach vielem Suchen im WaffG hab ich nur den § 35 Abs. 5 gefunden, aber nichts über ein MUSS bei Kontrollen :

Hallo

es gibt auch Ausnahmen die nicht im Gesetz stehen, sondern wo einfach der Verstand und die Vernunft gefragt sind. Beispiel:

Ich habe einen Autounfall und sitze benommen hinter dem Steuer. Ich sehe einen Polizeibeamten der zum Unfallort kommt, dann würde ich dem Beamten schon mitteilen das ich im Kofferraum Waffen habe, damit er die Waffen an sich nehmen kann. Denn ich kann nicht wissen, ob ich in den nächsten Minuten in den Ohnmacht falle oder nicht, dann habe ich ja keine Kontrolle mehr wer die Waffen an sich nimmt. Das gilt natürlich nur wenn alles legal ist.

best regards

peter

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von PeterThiel:
Original erstellt von CB:

@ Jacek :

Hallo

... wo einfach der Verstand und die Vernunft gefragt sind.

Genau das ist der springende Punkt!

Es bringt gar nichts, dem Gegenüber von vornherein schlechte Absichten unterstellen zu wollen.

Ich habe bisher immer - egal worum es ging - festgestellt, dass du am weitesten kommst, wenn du freundlich bist, deine Kompetenz in Dingen, in denen du sattelfest bist, klar zu erkennen gibst und dabei aber auch entgegenkommend bist.

Sturheit bringt nichts - schon gar nicht bei der Polizei oder sonstigen Behörden. Lasse die doch die Entscheidung zu deinen Gunsten treffen. Beispiel:

Ich gerate in eine Polizeikontrolle und öffne den Kofferraum wegen Warndreieck. Polizist fragt, was in dem Alukoffer mit dem Vereinsemblem ist. Sportwaffen. Würden sie bitte mal öffnen?

Ich würde dann die Waffen führen. Das will ich nicht und das darf ich auch nicht! Wie können wir die Sache regeln, damit Sie ihre Pflicht tun können und ich mich nicht strafbar mache?

Nun hätte er das Problem - falls es überhaupt eins ist.

Klaus

Geschrieben

Hallo Peter,

"Ich habe einen Autounfall und sitze benommen hinter dem Steuer. Ich sehe einen Polizeibeamten der zum Unfallort kommt, dann würde ich dem Beamten schon mitteilen das ich im Kofferraum Waffen habe, damit er die Waffen an sich nehmen kann. Denn ich kann nicht wissen, ob ich in den nächsten Minuten in den Ohnmacht falle oder nicht, dann habe ich ja keine Kontrolle mehr wer die Waffen an sich nimmt. Das gilt natürlich nur wenn alles legal ist...."

Vollkomen klar, das es solche Ausnahmen geben kann, da stimme ich dir 100%ig zu !!

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen : Wenn ich selber unverletzt bin und mein Fahrzeug aber nicht mehr fahrbereit ist, würde ich den/die Beamten darauf hinweisen, was da so im Kofferraum schlummert. Aber das sind Ausnahmesituationen, die man lieber nicht erlebt. Besser ist dann in jedem Fall, sein eigenes Verhalten der Situation anzupassen. Aber man kann sich ja schlecht ein Schild ankleben "Vorsicht - Waffentransport".

Andersrum - was passiert im Fall eines Falles, und ich kann keinen Pieps sagen ?

Doch nen "Merkzettel" in die Fahrzeugpapiere kleben ?

Gruss

CB

Geschrieben

ich habe an meinem seitenfenster einen aufkleber:

bitte immer recht freundlich bleiben

ich transportiere waffen.

jetzt weiss ein jeder was los is.

gruss s+w686

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von s+w686:

ich habe an meinem seitenfenster einen aufkleber:

bitte immer recht freundlich bleiben

ich transportiere waffen.

jetzt weiss ein jeder was los is.

gruss s+w686

Und DU bist damit der Wunschkandidat einer jeden Verkehrskontrolle... grin.gif

...und eines jeden Autodiebes, aber das ist das andere Thema...

Geschrieben

An die, die ihre Waffen so gerne in den Kofferraum sperren.......

Nachdem in diesem Threat schon öfters Beispiele bei Autounfällen genannt wurden. Habt ihr euch schon mal überlegt was mit euren geliebten Wummen u.U. passiert, wenn euch jemand in den Kofferraum rauscht ???

Noch ein Grund, die Waffen im Fahrgastraum zu deponieren.

Sentenced7

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I have come an long way where i started from, but i am still not even close to where i am going.

Mitglied im FWR Nr. 22154

Geschrieben
Original erstellt von Whitewater:

Und DU bist damit der Wunschkandidat einer jeden Verkehrskontrolle... grin.gif

Hallo,

das muß nicht unbedingt schlecht sein. Vor ein paar Tagen habe ich eine Beamtin gesehen, da kann ich nur sagen ... Wau... Warum wurde ich nicht kontrolliert ? ;-)

best regards

peter

Geschrieben
Original erstellt von CB:

Andersrum - was passiert im Fall eines Falles, und ich kann keinen Pieps sagen ?

Doch nen "Merkzettel" in die Fahrzeugpapiere kleben ?

Hallo,

nee, dann muß die Versicherung zahlen, aber der Staatsanwalt kann mir nichts vorwerfen.

best regards

peter

Geschrieben

Ich denke:auf jedem Fall Waffen (bzw.Koffer) im Kofferraum!

1.-die Waffen sind da NICHT SOFORT für die dritte zu sehen (nicht wegen den Polizeibeamten,und so..!).

2.-den Beispiel -Verkehrsunfall,der Fahrer(bzw.Wafenbesitzer) bewustlos,finde ich super!...,besseren gibt es nicht(-dank Spentenced7 !)!!.

3.- Auskunft über Waffen erst ,wenn das Kofferraum göffnet werden muss (-meine Meinung nach..!)

4.- bloss KEINE AUFKLEBER über Waffen auf dem Auto ( super "Einladung" zum evtl.Einbruch!)!.

Ich danke Euch allen für so viele Antworten!!.

Es ist wieder mal eine richtig interessante Diskusion geworden!.

Nochmalls danke und schöne Grüße an Euch allen! -Jacek

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von CB:

...Andersrum - was passiert im Fall eines Falles, und ich kann keinen Pieps sagen ?

....

Servus CB,

mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Unfallfahrer bewusstlos mit dem KrKw abtransportiert wurde...

Soweit so gut, jedoch lag ein Revolver im Handschuhfach...

Und wie's der Teufel will, war der natürlich nachher verschwunden...

Das Ende vom Lied: unzuverlässig!(weil Revolver ohne Aufsicht war...)

Also war der Jagdschein weg!

Geschrieben

Tja, das mit dem Koferraum wird spätestens dann schiwerig, wenn man nen Kombi fährt. Abgesehen davon halte ich es für stark überzogen, aus dem Vorzeigen der Waffe gegenüber einem Polizeibeamten gleich ein unerlaubtes Führen zu machen. Betrachtet man den entsprechenden Paragraphen teleologisch, dann muss auffallen, dass so etwas nicht im Sinne des Gesetzgebers ´sein kann.

Abgesehen davon, habe ich auch schon eine Kontrolle mit tiefgeschnallter Glock (als Jäger darf ich das ja) erlebt und die Kameraden in Grün hatte nicht die geringsten Probleme damit, auch nicht mit den offen auf dem Rücksitz liegenden Langwaffen. Der Beamte fragte gleich kurz: "Jäger?" auf die bejahende Antwort hat er kurz in den Jagdschein geblickt und dann unter Verzicht auf die Fahrzeugpapiere noch "Waidmannsheil" gewünscht. Ich war sehr positiv überrascht.

Ich denke, egal wie der Polizist privaten Waffenbesitzern gegenüber eingestellt ist, wenn man höflich und korrekt auftritt, wird man selten Probleme haben.

Gruß, G.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von kranich:

Das Ende vom Lied:
unzuverlässig!
(weil Revolver ohne Aufsicht war...)

Also war der Jagdschein weg!


War sicher die Entscheidung der ersten Instanz.

Ich halte es für absurd, Jemandem die Zuverlässigkeit abzusprechen, nur weil diese Person in einer Situation, in der es in erster Linie wohl um die eigene Gesundheit / das eigene Leben ging, die Schusswaffe nicht - womöglich im komatösen Zustand - mit in den Krankenwagen genommen hat.

Geschrieben

...der Richter wird wohl gesagt haben : " damit hätten Sie als legaler Waffenbesitzer mit Sachkunde rechnen müssen.....

Gruss

CB

Geschrieben

@CB

Das ist doch Nonsens,genauso gut hätte man dem Mann den Waffenkoffer stehlen können.

Oder,da es ja ein Jäger war und er in diesem Falle zum Führen berechtigt war,hätten ihm ja die Helfer die Wumme abnehmen können.

Zitat:"War sicher die Entscheidung der ersten Instanz."

So würde ich das auch sehen.

Gruß André

Geschrieben

kleine verbesserung: nicht der Jagdschein war futsch sondern der Waffenschein (ja, ein echter...).

Hab mich nochmals informiert.

War definitiv so!

Geschrieben

Bezog sich wohl aber unter anderem auf die nicht legale Aufbewahrung im Handschuhfach - oder ???

Ohne das Thema jetzt breittreten zu wollen - kann sich vielleicht mal ein Jurist zur Eingangsfrage des Threads äußern ?

Ist man nun verpflichtet, die Pol darauf hinzuweisen, daß man Waffen transportiert oder nicht ?

Gruß

Harry

Archiviert

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