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IGNORED

Frage zu eGun


Griese

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Hallo Leute, (bitte nicht hauen, ich hab echt keine Ahnung smirk.gif)

ich hätte da mal ne Frage zu eGun.

Angenommen man hat eine erlaubnispflichtige Waffe ersteigert.

Wie werden die Formalitäten erledigt?

Woher weiß der Verkäufer, daß ich berechtigt zum Erwerb bin?

Muss ich meine WBK an den Verkäufer schicken? Bekomme ich dann, nach Bezahlung des Artikels, Waffe und WBK zusammen zugeschickt?

Wie ist das bei einem Kauf von einer Privatperson, die keine Eintragung in die WBK vornehmen darf?

Da gibt es doch so Formulare, eines für den Käufer als Erwerbsanzeige und eines für den Verkäufer als Veräusserungsanzeige. Müssen diese Formulare nicht von beiden Seiten unterzeichnet werden?

Lange Rede, kurzer Sinn. Wie funktioniert der Kauf eines erlaubnispflichtigen Artikels nach Ersteigerung bei eGun?

Hat einer von Euch schon Erfahrung mit so einer Ersteigerung?

Danke für Eure Erfahrungsberichte.

Gruss, Griese.

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Also, ich kann dir zwar nicht sagen wie es bei privat Personen ausschaut, aber ich versuche es trotzdem !

Ich würde mir eine beglaubtigte Kopie der WBK besorgen (gibt es beim Amt) und einen Kaufvertrag für Waffen.

Den Kaufvertrag und die beglaubtigte Kopie dem Verkäufer zuschicken und nach dem Zurücksenden des unterschiebenene Kaufvetrages würd ich erst das Geld überweisen und auf meine Waffe warten wink.gif

Oder halt als Selbstabholer hin fahren !

Gruß

Berettaman

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Wenn Du die Waffe ersteigerst, sendest Du normalerweise Deine WBK dem Verkäufer zu.

Dieser schickt sie Dir, meist mit der Waffe, zurück.

Dann nur noch zum Amt, das entsprechende Formular ausgefüllt und fertig.

Man kann natürlich schon vorher die persönlichen Daten tauschen.

Auf jeden Fall den Kaufvertrag nicht vergessen, geht normalerweise, mit der Waffe bei Dir ein, Du unterschreibst und schickst dem Verkäufer sein Exemplar retour.

Bestehe auf einem Kaufvertrag, denn dort stehen auch alle relevanten Daten drin, die Du für Deine Anmeldung brauchst.

Markus

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...ich weiss, ist keine Antwort auf die Frage, aber...

...ich würde es so oder so nicht machen. smirk.gif

Wenn ich die Absicht habe, eine Waffe zu kaufen, will ich Sie erst mal begutachten, sprich, in den Händen halten.

Wer weiss, was da sonst ins Haus kommt.... smirk.gif

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In Antwort auf:

...ich weiss, ist keine Antwort auf die Frage, aber...

...ich würde es so oder so nicht machen.
smirk.gif

Wenn ich die Absicht habe, eine Waffe zu kaufen, will ich Sie erst mal begutachten, sprich, in den Händen halten.

Wer weiss, was da sonst ins Haus kommt....
smirk.gif


Das ist vollkommen richtig, darum habe ich ja bisher auch nur versteigert chrisgrinst.gif

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Habe schon verschiedene Waffen und Munition versteigert.

Ich habe mir dann immer eine Kopie der jeweiligen Erwerbserlaubnis schicken lassen und dann bei der zuständigen Behörde angerufen, ob die EWB noch gültig ist.

(Ältere) Beglaubigte Kopien bergen immer das Risiko, dass die Erlaubnis zwischenzeitlich widerrufen wurde ...

Gruss

jos

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Richtig, der Anruf bei der Behörde ist sicher eine gute Idee.

Die WBK kann ohne Ausweis immer noch eine recht windige Sache sein.

Muss nicht, kann....

Auf keinen Fall die original WBK verschicken, eine Behördlich Beglaubigte Kopie ist besser.

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Ich habe es neulich mal so gemacht:

Der Verkäufer hat mir seine Daten geschickt (o.k. die Beschreibung war klar und glaubwürdig), ich bin damit auf meine Behörte, habe das Teil eingetragen und ihm eine Kopie der Karte mit Anmeldung gefaxt. Damit ist er auf sein Behörte, hat abgemeldet und mir das Ding zugeschickt. Bei EU Versand stellt dann die Behörte des Abmeldenten noch die Verbringungsgenehmigung nach EU Recht aus.

Durch den Eintrag dürfte alles relativ klar sein und seine Behörte dürfte ja eigentlich auch noch die Meinige mit einer Kontrollmitteilung versehen.

Denke, ist ziemlich einfach, sollte man aber nur machen, wenn man in etwa weiß was man kauft.

Gruß

Makalu

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