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WBK im Erbfall


OldHand

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Die trauernde Witwe (=Erbin) hat es aus Unkenntniss unterlassen, nach dem Tod des teuren Verblichenen (Jäger oder Schütze) für dessen Waffen eine eigene WBK zu beantragen.

Das Amt kommt nun nach 5 Jahren (wodurch auch immer) dahinter.

Was ist das nun? Eine Ordnungswidrigkeit oder ein Kapitalverbrechen? grin.gifgrin.gifgrin.gif

Und was geschieht nun? Gibt es nach zur Zeit noch geltendem Recht Fristen, nach denen das Recht im Todesfall eine eigene WBK ohne Sachkunde und Bedürfnis zu erlangen, erlöscht?

Ich kann mir vorstellen, daß dieser Fall gar nicht so selten ist.

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OldHand, FWR Lifetime Member 18

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Ich kenne einen aktuellen Fall dazu.

Der Schütze ist schon längst verblichen.

Die Witwe muß nun in ein Altenheim.

Die Kinder finden jetzt eine Langwaffe und auch die alten Papiere. Brav, wie sie sind, melden sie sich bei der Behörde und werden aufgefordert, entweder die Waffe binnen x einem Berechtigten zu übergeben, oder einen Antrag auf WBK zu stellen.

In diesem Fall wurde die Waffe verkauft, da keiner Interesse zeigte.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 4, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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