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IGNORED

Besitz einer Softair mit Laser und mehr als 0,08 J


baller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

eine Frage: ist der reine Besitz einer Soft Air Waffe mit mehr als 0,08 Joule und einem Laserpointer in Deutschland erlaubt? (kein F-Zeichen)

Danke im Voraus!

Geschrieben

z.Zt. eigentlich nur mit WBK - wegen des fehlenden F im Fünfeck.

Siehe aber dazu: http://www.visier.de/1858.html

Sollten die Softairs unter 0,5 Joule wieder vom WaffG ausgenommen werden, könnte der Laserpointer - der aber an keine Waffe, die dem WaffG unterliegt passen darf!!! - wieder legal sein. Ist aber seeeeeehr dünnes Eis.

In Antwort auf:

WaffG - Waffenliste

Abschnitt 1 - Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser

oder Zielpunktprojektoren);


Diese Softairs / Druckluft- / CO2-Waffen dürfen lt. WaffG ohne WBK besessen werden:

In Antwort auf:

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase

Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule

erteilt wird
und die das Kennzeichen
nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum

Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses

Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe

c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase

Verwendung finden,
die vor dem 1. Januar 1970
oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages

genannten Gebiet vor dem 2. April 1991
hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt

geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;


Dann noch die vom WaffG ausgenommenen Gegenstände:

In Antwort auf:

Abschnitt 3 - Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen

1.

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind,

wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von

nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die

Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder

sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1

Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf

....


Geschrieben

Wären nicht auch Softairs mit weniger als 0,5 Joule von einem entsprechend veränderten Waffengesetz erfaßt, da sie ja "getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf" sind? Obwohl ich mich dunkel zu entsinnen glaube, daß "getreue Nachahmung" auch das Innenleben einschließen muß ...

Geschrieben

"Getreue Nachahmungen" müssen auch das Inneneleben einer Schßwaffe getreu wiedergeben. Da Softairs aber innen kompelett anders konstruiert sind als scharfe Waffen, greift im Normalfall dieser Passus nicht.

In Antwort auf:

Per Feststellungsbescheid vom 03.05.2004 hat das Bundeskriminalamt entsprechend $2 Absatz 5 Waffenrecht den Begriff "originalgetreuer Nachbau" wie folgt definiert

Bekanntmachung

eines Feststellungsbescheides zum Begriff

"Getreue Nachahmung von Schußwaffen"

Auf Grund des §2Abs. 5 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBI. I S. 3970) ergeht der folgende

Feststellungsbescheid

Der Begriff "getreue Nachahmung von Schußwaffen" wird wie folgt definiert:

Als getreue Nachbildung einer Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes gelten diese nur, wenn sie in ihrem äußeren und inneren Erscheinungsbild [Vorhandensein baulicher Komponenten einer solchen Schußwaffe bis in ihre inneren Komponenten hinein, z.B. durch einen Lademechanismus für Patronen oder patronenähnliche Gegenstände) sowie ihren Maßen nach einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe täuschend ähnlich sehen.

Das Anbringen von Originalkennzeichnungen (Beschußzeichen, Firmenbezeichnungen, Herstellungsnummern) verstärkt das Erscheinungsbild einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe und ist daher als Indiz für eine getreue Nachahmung anzusehen. Das Fehlen derartiger Kennzeichnungen hingegen berührt die Kriterien einer getreuen Nachahmung nicht.

Nicht erforderlich ist, daß es sich um eine originalgetreue Nachahmung eines bestimmten existierenden Modells einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe handelt.

Wiesbaden, den 3. Mai 2004

Bundeskriminalamt

Im Auftrag

HÄUSER


Quelle: CO2Air

Geschrieben

Besten Dank ... das war's, was ich dachte, war mir nur nicht sicher.

Zur Klarstellung: Nach dem Feststellungsbescheid des BKA fallen alle Schußwaffen mit weniger als 0,5 J Mündungsenergie, die "offensichtlich dazu bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden" vorerst "bis zu einer Angleichung des Waffenrechts" nicht unter das Waffengesetz. Damit würde wegfallen

- Prüfzeichen (F im Fünfeck) als Vorausetzung für Erwerb und Besitz in Deutschland;

- Verbot für Vollautomatik (wobei die betreffende Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 WaffRNeuRegG ja auch das Verbot von Pistolengriffen für Vorderschaftrepetierflinten enthält, das seltsamerweise für Softairs nicht zu gelten scheint), und

- Verbot des Führens außerhalb umfriedeten Besitztums.

Dagegen bliebe die Montage von Lampen, Lasern und Nachtsichtgeräten verboten, da ja diese Gegenstände nach Nr. 1.2.4 selbst verboten sind - sofern sie "für Schusswaffen bestimmt sind". Natürlich könnte man MagLites, Surefires etc. anbauen, die ja auch als Taschenlampen verkauft werden, aber das wäre wohl ein schmales Brett.

Zusammenfassung: Ich könnte also losgehen und mir die überall sonst in Europa verkauften Softairs ohne F im Fünfeck besorgen (CE-Zeichen würde wahrscheinlich helfen), über die Schulter hängen und über die deutsche Grenze spazieren. Und dem SEK, das mich dann zu Boden wirft, zeige ich den Feststellungsbescheid des BKA und ziehe fröhlich meiner Wege.

Habe ich irgendwas übersehen?

Geschrieben

In Antwort auf:

Habe ich irgendwas übersehen?


Ja.

Das SEK wird sich nämlich einen feuchten Hering darum kümmern, was für ein Stück Papier Du in Händen hälst.

Der Haftrichter am nächsten Tag wird es vielleicht wahrnehmen, aber bis dahin bist Du erst einmal im Kerker, Dein Haus/Wohnung fällt einer Hausdurchsuchung (Gefahr im Verzug!) zum Opfer und Deine legalen Waffen verschwinden im der Asservatenkammer und werden anschließend einer kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen.

Was Du anschließend wieder bekommst, darfst Du vielleicht sogar behalte!

Ätzend, aber ich fürchte, so wäre die Realität!

Geschrieben

Der letzte Absatz bediente sich des Stilmittels der Übertreibung.

bishop10.jpg

"Ich bin vielleicht synthetisch, aber nicht blöd."

Mir ging es eigentlich um den gesetzestechnischen Aspekt.

Geschrieben

In Antwort auf:

Zur Klarstellung: Nach dem Feststellungsbescheid des BKA fallen alle Schußwaffen mit weniger als 0,5 J Mündungsenergie, die "offensichtlich dazu bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden" vorerst "bis zu einer Angleichung des Waffenrechts" nicht unter das Waffengesetz. .......

Zusammenfassung: Ich könnte also losgehen und mir die überall sonst in Europa verkauften Softairs ohne F im Fünfeck besorgen (CE-Zeichen würde wahrscheinlich helfen), über die Schulter hängen und über die deutsche Grenze spazieren. Und dem SEK, das mich dann zu Boden wirft, zeige ich den Feststellungsbescheid des BKA und ziehe fröhlich meiner Wege.

Habe ich irgendwas übersehen?


Ja, Du weisst beim Kauf im Ausland halt nicht, ob die Waffe nicht doch mehr als 0,5Joule hat...Diese Grenze gibts zum Beispiel in Frankreich nicht (Reglementierung von über 0,08-2 Joule!!), und dann erst wieder bis unter 10 Joule dem Waffenrecht unterfallend; Spezialregelungen wenn Waffen wie Vollautomaten aussehen und auch so funktionieren. Die in Polen,CSSR etc angebotenen Waffen liegen (zumindest die bis jetzt hier deliktisch "Aufgefallenen") alle über 0,5Joule. Meistens geistern die Werte so um die 0,6-0,8Joule, abhängig von der verwendeten Kugel und des Modells. Aber in jedem Falle über 0,5 Joule. Und wenn man halt mit sowas an der Grenze oder auch unterwegs "festgehalten" wird, hat man (meistens oder immer?) die A....karte, sofern man nicht anhand des Kaufbeleges oder anderer Unterlagen beweisen kann, das der Grenzwert 0,5Joule eingehalten wird. Für den kontrollierenden Beamten ists natürlich auch doof; er sieht ja so einem "Spielzeug" nicht an, unter 0,08Joule?, unter 0,5 Joule? oder darüber. Drüber ohne F ist natürlich für den Betroffenen direkt wieder ein dicker Hammer, da die "Waffe" dann wie eine "scharfe" Schusswaffe behandelt wird....also einfacher ists auch nicht durch den neuen "Festsellungsbescheid" des BKA geworden, eher steígen die Unwägbarkeiten, weil der Besitzer ja immer erst getroffen ist. Ist ein deutscher Importeur oder Vertreiber vorhanden, hat man zumindest immer noch den Rückgriff auf diesen, wenn dieser einem eine "drüberliegende" Waffe als "freie" Softair verkauft hat. Kommt man aus dem Ausland, siehe oben....

Gruesse

Muni

Geschrieben

Danke. Da war ich mir auch nicht sicher, ob denn nun Softairs grundsätzlich weniger als 0,5 Joule haben.

Ach naja, solange die Diskussion den Druck auf die Preise weiter erhöht ... wink.gif

Geschrieben

Bitte auch beachten, daß eine Softair unabhängig von der Mündungsenergie eine Schußwaffe ist. Als Schußwaffe definiert das Waffengesetz "Einen Gegenstand bei dem Geschosse durch einen Lauf getrieben werden und der zu ... Sport und Spiel ... bestimmt ist." Das trifft auf eine Softair zu. Von igendeiner Mindestenergie steht da nichts, das kommt erst bei den Regelungen zur Erlaubnispflicht.

Das Waffengesetz verbietet Laser die zur Montage auf Schußwaffen bestimmt sind.

Also ich wäre da SEHR SEHR SEHR vorsichtig.

Geschrieben

Besten Dank erstmal für die Hilfe!

Gibt es eine "grobe" Möglichkeit festzustellen, ob meine Waffe eine größere/kleiner Austrittenergie von 0,5 Joule hat? Mir wurde gesagt, dass die Waffe mehr als 0,08 Joule hat, wenn sie aus 5 Meter Entfernung ein Blatt Papier durchschießt. Kann man so einen Test auch mit ? Blatt Papier machen und anschließend sagen: Sie hat definitiv weniger als 0,5 Joule?

Geschrieben

In Antwort auf:

Besten Dank erstmal für die Hilfe!

Gibt es eine "grobe" Möglichkeit festzustellen, ob meine Waffe eine größere/kleiner Austrittenergie von 0,5 Joule hat? Mir wurde gesagt, dass die Waffe mehr als 0,08 Joule hat, wenn sie aus 5 Meter Entfernung ein Blatt Papier durchschießt. Kann man so einen Test auch mit ? Blatt Papier machen und anschließend sagen: Sie hat definitiv weniger als 0,5 Joule?


Nein, eine grobe Möglichkeit gibbets nicht, weil die Obrigkeit Dir bereits bei 0,51 Joule die Hölle heiss macht. Also bleibt nur professionelle Messtechnik (zumindest ein Geschwindigkeitsmessgerät -was auch den Namen verdient/kein Feld-Wald-Wiesengerät-) und eine Bestimmung des Geschossgewichts. Aus diesen beiden Daten kannst Du Dir dann die Joule-Zahl ermitteln.

GF

Muni

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Ich bin neu hier aber ich sage dir, wenn du mit einer 0,5 Joule waffe in ein ca. 2cm dicke styroporplatte schießt, bleibt die Kugel stecken.

Bei einer 0,08er macht die Kugel nur eine Delle hinein.

Ist noch jemand hier?

Geschrieben

Ich bin neu hier aber ich sage dir, wenn du mit einer 0,5 Joule waffe in ein ca. 2cm dicke styroporplatte schießt, bleibt die Kugel stecken.

Bei einer 0,08er macht die Kugel nur eine Delle hinein.

Ist noch jemand hier?

Mit Styroporplatten und Papierblättern sowie Kartons kann man bestenfalls grob schätzen ob man es mit weniger 0,5 J oder deutlich mehr als 0,5 J zu tun hat. Mit einem Luftgewehrchronographen für knapp 80 Euro (10 bis 100 Kügelchen durchschießen und die Durchschnitts-v0 errechnen) und einer elektronischen Waage (10 bis 100 Kügelchen wiegen und das Durchschnittsgewicht ermitteln) könnte man die E0 genauer errechnen (e0=m/2*v0^2).

Aber um legal von illegal im Sinne der deutschen Rechtssprechung zu unterscheiden, reicht das bestimmt nicht aus. Importe von freien Waffen müssen über das Beschussamt laufen. Tipps wie man sowas angeht finden sich auf www.co2air.de. Gerade hochwertige und hochpreißige Softairwaffen aus Fernost, sind hier in Deutschland nicht im Angebot. Die haben dann aber meistens mehr als 0,5 Joule.

Gruß,

Jürgen

Geschrieben

Ich hab mal eine Geschichte bei Google gelesen:

Ein Vater kam mit seinem Sohn von einer Chinareise zurück. Der Sohn hatte sich dort eine Softgun gekauft. Natürlich hatte sie keinerlei Prüfzeichen drauf. Desshalb beschlagnahmten die Zollbeamten die Waffe und der Vater musste 250 € Strafe zahlen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Soweit ich weiß ist alles unter 0,08J frei verkäuflich ohne Altersbeschrenkung. Diese Soft Airs fallen unter Spielzeuge und hier darf man nun einen Laser montieren.

Über 0,08J siehts nun anders aus. Diese Waffen müssen ein F im Funfeck besiten und dürfen naturlich keinen Laser haben. Ab 14 Jahre frei verkäuflich (Werden als Waffen angesehen)

Softairs über 0,5J sind normalen Luftdruckwaffen geichgestellt und erst ab 18Jahre zu erwerben.

Jetzt kennt jeder die Stände auf Trödelmärkten wo stramme Softairs mit Lasern angeboten werden. Die Energie liegt deutlich über 0,08J. Weiterhin haben diese Waffen nicht mal ein F-Zeichen.

Streng genommen sind das alles illegale Waffen!!! Unsér Markt ist von diesen Importen dermaßen überflutet das sich niemand dieser Problematik annehmen möchte. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Noch etwas Kurioses: Playmobil hatte einmal eine Vorderladerkanone im Programm mit dehnen sich murmelgroße Kugeln verschießen lassen. Die Energie lag hier über 0,08J. (Ohne F und ohne Altersbeschränkung) Nimmt man das Gesetz wirklich ernst, handelt es sich hierbei auch um eine Illegale Waffe!

Geschrieben

Nein, so falsch. Was für die Montage an Waffen bestimmt ist und dazu dient das Ziel anzustrahlen ist böse. Das Teil ansich ist schon ein verbotener Gegenstand und darf nicht mal besessen werden.

Wahrscheinlich zum 2.435. mal.

Wie willst Du das dem Ordnungshüter erklären, das der Laser mit der Picatinnymontage für eine Softair ist und nicht für eine scharfe Waffe?

Geschrieben

Soweit ich weiß ist alles unter 0,08J frei verkäuflich ohne Altersbeschrenkung. Diese Soft Airs fallen unter Spielzeuge und hier darf man nun einen Laser montieren.

Falsch. Ein verbotener Gegenstand ist auch dann verboten, wenn er incht an einer unters WaffG fallenden Schusswaffe montiert wird. Dazu gibts auch einen eindeutigen Feststellungsbescheid des BKA.

Über 0,08J siehts nun anders aus. Diese Waffen müssen ein F im Funfeck besiten und dürfen naturlich keinen Laser haben. Ab 14 Jahre frei verkäuflich (Werden als Waffen angesehen)

Falsch. Auch dazu gibts einen BKA-Feststellungsbescheid, der alles bis zu 0,5 Joule als Spielzeug definiert. Ab 14 ist eine freiwillige Beschraenkung der Haendler, sie hat keine rechtliche Grundlage, denn Spielzeug ist Spöielzeug, da gibts keinje Altersgrenzen.

Softairs über 0,5J sind normalen Luftdruckwaffen geichgestellt und erst ab 18Jahre zu erwerben.

Jetzt kennt jeder die Stände auf Trödelmärkten wo stramme Softairs mit Lasern angeboten werden. Die Energie liegt deutlich über 0,08J. Weiterhin haben diese Waffen nicht mal ein F-Zeichen.

Solange sie unter 0,5 Joule bleiben, ists ok, weil Spielzeug. Laser jedoch sind auch schon ab 0,0 joule VERBOTEN.

Streng genommen sind das alles illegale Waffen!!! Unsér Markt ist von diesen Importen dermaßen überflutet das sich niemand dieser Problematik annehmen möchte. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Nein, siehe BKA-Feststellungsbescheid.

Noch etwas Kurioses: Playmobil hatte einmal eine Vorderladerkanone im Programm mit dehnen sich murmelgroße Kugeln verschießen lassen. Die Energie lag hier über 0,08J. (Ohne F und ohne Altersbeschränkung) Nimmt man das Gesetz wirklich ernst, handelt es sich hierbei auch um eine Illegale Waffe!

Seit dem BKA-Feststellungsbescheid eben nicht mehr.
Geschrieben

Seit Ihr euch da sicher?

Walther z.B. hat dort diverses Zubehör wie Anbaulampen und Laser im Programm.

Auch Umarex vertreibt Lampen und Laser für seine Luftdrucknachbauten (z.B.CP99)

Auch die Softairs von Umarex haben weniger als 0,5 J sind aber dennnoch mit einem F gekennzeichnet.

Soweit ich weiß ist der Besitz dieser Anbauteile nicht verboten sondern nur die Montage!

Schaut einfach mal unter www.umarex.de da gibts die tollsten Teile (auch für Deutschland)

Über 0,08 J sollte nach neuem Gesetz schon einer Luftdruckwaffe gleichgestellt sein.

http://www.umarex.de/index.php?id=products...id=5&unter_id=3

post-10434-1136785475.jpg

Geschrieben

Seit Ihr euch da sicher?

Walther z.B. hat dort diverses Zubehör wie Anbaulampen und Laser im Programm.

Auch Umarex vertreibt Lampen und Laser für seine Luftdrucknachbauten (z.B.CP99)

Auch die Softairs von Umarex haben weniger als 0,5 J sind aber dennnoch mit einem F gekennzeichnet.

Soweit ich weiß ist der Besitz dieser Anbauteile nicht verboten sondern nur die Montage!

Schaut einfach mal unter www.umarex.de da gibts die tollsten Teile (auch für Deutschland)

Über 0,08 J sollte nach neuem Gesetz schon einer Luftdruckwaffe gleichgestellt sein.

http://www.umarex.de/index.php?id=products...id=5&unter_id=3

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil....

Umarex schreibt doch beim begleitenden Text, das bereits der Besitz dieser Gegenstände in Bananaland VERBOTEN ist. Oder müssen wir jetzt noch das Wort "Besitz" juristisch auseinandernehmen???

Da Umarex international anbietet, kann es in seinen Inet-Seiten abbilden was es will....nur kaufen und besitzen darfste als Bananenjünger das halt nicht.

GF

Muni

Geschrieben

Nicht nur wir sind uns sicher, sondern das BKA ist sich sicher und hat als zustaendige Behoerde so entschieden.

Umarex vertreibt seine Produkte ja nicht nur in Deutschland. Andernorts sind Laser an Spielzeugen und sogar Waffen erlaubt.

Bei uns nicht.

Nochmal: Es sind aus sich heraus verbotene Gegenstaende nach

Anlage2 Abschnitt 1 1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

1.2.4.2

Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

VERBOTEN.

Dabei ists egal, ob sie montiert sind, oder an Spielzeug montiert sind oder nur so herumliegen. Schon der blosse Besitz ist verboten. Fertig.

Zum Einsatz an Spielzeugsoftair hat auch das BKA in einem Feststellungsbescheid klargestellt, dass ein verbotener Gegenstand ein verbotener Gegenstand bleibt.

Irgendwo in Visier-Online muesste der zu finden sein. Aber hier ist die Logik, nachem ein verbotener Gegenstand verboten ist, doch noch einfach nachzuvollziehen.

Ich finds auch albern, das harmlose Spielwaren (aber immer noch Schusswaffen, auch wenn nicht dem WaffG unterliegend) nicht lasern duerfen, aber spaetestens nach dem deutlichen BKA-Feststellungsbescheid zu Lasern an Spielzeugwaffen ists nicht mehr misszuverstehen und verboten.

Zu der Joulegrenze gabs wieder einen anderen Feststellungsbescheid, in dem aufgrund des Eu-Spielzeugrechts die 0,08er Regelung auf EU-kompatible 0,5 Joule erweitert wurde. Bis 0,5 Joule brauchts daher kein "F", sondern ein "CE". Wenns ein "F" hat, dann freiwillig (oder weil vor dem Bescheid hergestellt) und dann ists auch ne Waffe. Allerdings eine bis 7,5 Joule. Man graebt sich damit dann eben selber die Kunden ab, da der Besitz erst ab 18 frei waere. Fuer andere "CE" Softair gibts keine gesetzliche, sondern rein freiwillige Altersbeschraenkungen, denn Spielzeug ist Spielzeug.

Den Bescheid zu 0,5 Joule=Spielzeug hab ich sogar noch zufaellig gespeichert, siehe hier:

http://www.visier.de/bilder/pdf/bka_spielzeugwaffen.pdf

Da ist auch klar zu lesen, dass diese 0,5er Spielwaren eben fuer KINDER UNTER 14 Jahren bestimmt sind.

Aber da niemand dazu gezwungen werden kann, seine Waren an andere zu verkaufen, duerfen Haendler strenger mit sich sein, als das Gesetz. Daher kommt in vielen Onlineshops der "ab 14 Jahre" Unfug.

Also: Laut BKA ist auch an Spielzeugwaffen alles verboten, was eh schon nach Anlage 2.1 WaffG verboten ist.

UND

Nach BKA ist alles bis 0,5 Joule Spielzeug (frei ab 3 Jahre) und alles ab 0,5 Joule Waffe (ab 18 Jahre).

Noch Fragen?

Geschrieben

..... Daher kommt in vielen Onlineshops der "ab 14 Jahre" Unfug.Noch Fragen?

Ja, etliche.....

Also das mit dem Unfug ist Unfug.

Die 14 Jahre resultieren nicht aus dem Waffenrecht, sondern aus dem BGB. Bei den gefragten Preisen ist einfach unter der Grenze von 14 Jahren davon auszugehen, das der "Käufer" selbstständig noch kein Rechtsgeschäft bzgl. Kauf ausüben kann, da sie in der Regel noch der sogenannten Taschengeld-Regelung unterfallen würden. Insofern ist die Einschränkung des VERKAUFES dieser Gegenstände erst ab 14Jahren der gängigen Rechtssprechung entsprechend. Da gehts ja nicht um den Besitz oder den Umgang. Den können dann Eltern ihren lieben Sprösslingen entweder erlauben oder verbieten....wenn sie sie denn vorher für diese gekauft oder anderweitig erworben haben.

Bezüglich des "Feststellungsbescheides" des BKAs habe nicht nur ich rein formaljuristisch Bedenken, denn ein bestehendes Gesetz kann das BKA einfach -wie auch ein EU-Richter am EUGH sagte- nicht ändern. Ihm fehlt dafür einfach die legale Position. Es ist gottseidank noch nicht in der Lage Gesetze zu erlassen, geschweige denn, zu verändern. Und das zugrundegelegte sogenannte EU-Recht (Spielzeugrichtlinie) ist wie der Name sagt, eine Richtlinie und demnach KEIN supranationales Recht, das eigenständig nationale Rechte bricht...Das hätte der bundesrepublikanische Gesetzgeber --auch im Wege einer Rechts-VO (die er sich im Waffenrecht ausdrücklich offengehalten hat)-- selbst vornehmen müssen, damit die Regelung zu 0,08-Erhöhung auf 0,5Joule tatsächlich in der Bananenrepublik geltendes Recht geworden wäre. Bis heute ist das defacto nicht geschehen. Das heisst, ein Bananenlandbürger der sich gegen eine Einziehung einer Softäir über 0,08 (aber unter 0,5Joule) wehrt, bekommt zwar regelmässig entschuldbaren Verbotsirrtum hinsichtlich seiner Strafbarkeit anerkannt, sein Spielzeug ist er aber wegen einer rechtmässig vorliegenden Einziehung trotzdem los.

Verschiedene Einziehungen -auch bei Importeuren- in manchen Bundesländern beweisen gerade diese "Unklarheiten" im Gesetz, die eben das BKA nicht aus der Welt schaffen konnte.

Laut § 2 Abs.5 WaffG-neu- ist nämlich das BKA NUR zuständig, wenn Zweifel an der rechtlichen Einstufung unter das Waffengesetz bestehen. Da aber der Gesetzeswortlaut 0,08 Joule als Freigrenze leider eindeutig ist, gibt es daran -wie jetzt bereits 2 Urteile zeigen- eben keine ZWEIFEL.

(Wohlgemerkt wir sprechen hier nicht über Sinn und Unsinn von Regelungen, sondern nur über vorliegende Fakten. Und die sind leider nunmal wie angeführt.) Und da die ganze Gemeinde hier immer von den gegenüberliegenden staatlichen Stellen peinlichste Einhaltung der Gesetze verlangt, dann sollte man auch dieses im vorliegenden Falle für sich selbst (auch ggfls gegen sich) gelten lassen.

Und jedem der sich so für die Spielzeugrichtlinie einsetzt, sollte mal den Urtext in französisch lesen und sich dann daraufhin den französischen Waffenrechtstext -der sich darauf bezieht- anschauen. Dann relativiert sich wieder manches...Wers nicht glaubt, der frage mal Makalu nach frz.Einstufung von verschiedenen Softair/Druckluftwaffen...in Spielzeug, Waffen ohne Bewilligung und Waffen mit 18 Jahren, bzw. sogar in Waffen mit Registrierungspflicht, usw.

GF

Muni

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