peter becker Posted June 6, 2004 Posted June 6, 2004 hallo wie bekomme ich es rechtlich geregelt,wenn ich einen einzelnen lauf kaufen möchte,für den es NOCH keine waffe gibt. ich spiele mit dem gedanken mir eine waffe bauen zu lassen, wenn ich jetzt z.bsp. schon mal einen geeigneten lauf erwerben kann....... wie mache ich das ???? geht das überhaupt???? wie gesagt,die waffe hierfür existiert NOCH nicht. viele grüsse peter
frosch Posted June 6, 2004 Posted June 6, 2004 Moin Peter, das ist zumindest unpraktischund unnötig teuer. Läufe für Langwaffen können Jäger genehmigungsfrei erwerben, müssen sie aber anmelden. Sportschützen können die Läufe für Waffen nach §14.Abs.4 ohne weitere Genehmigung erwerben, müssen aber ebenfalls anmelden. Ansonnsten muß ein einzelner WBK Eintrag für den Lauf beantragt werden. Viel glück bei dem Antrag! Oder Du stellst einen Antrag für Genehmigung der nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung. Die inkludiert die Erwerbserlaubnis für die benötigten Waffenteile im Genehmigungsumfang. Egal wie man es dreht, es ist unpraktisch! Der Lauf sollte von demjenigen erworben werden, welcher auch die Waffe baut... Gruß, frogger
peter becker Posted June 7, 2004 Author Posted June 7, 2004 @ frogger danke für den rat, ich denke auch inzwischen,dass es sicherlich besser, einfacher und billiger ist,wenn es gleich der büma erwirbt,der dann auch die arbeiten macht. ich wollte nur vorab schon mal einiges abklären. bisher ist die ganze sache nur eine idee,die mich beschäfigt und da ist es immer besser,wenn man im vorfeld schon mal infos einholt, nicht, dass es hinterher lange gesichter gibt. viele grüsse peter
Sachbearbeiter Posted June 8, 2004 Posted June 8, 2004 Das stimmt Peter. Denk immer dran: wer kein Schwein ist, den macht die Behörde zur Sau !
JuergenG Posted June 8, 2004 Posted June 8, 2004 Watt denn, seid Ihr jetzt schon in der Gentechnologie ?
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