OldHand Posted June 2, 2004 Share Posted June 2, 2004 Hallo Gemeinde, bevor ich mich jetzt mit der Suchfunktion durch das ganze Thema wühle, frage ich lieber einfach mal hier an: Ich habe einen 300kg B-Schrank aus Bj. 2000 und bereits vor Inkrafttreten des neuen WG erstanden. Unten stehen die Langwaffen. Oben in dem abschließbaren Fach ruhen die KW. Frage: Darf ich KW-Munition unten bei den Langwaffen lagern? (Bei den Langwaffen ist keine im Kurzwaffenkaliber dabei!) Danke schon mal im Voraus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 2, 2004 Share Posted June 2, 2004 Lagere doch die Kurzwaffen auch unten (wenn das bei Dir geht) und im Innentresor die Muni, dann ist alles ganz sauber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 2, 2004 Share Posted June 2, 2004 Geht beides ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
OldHand Posted June 3, 2004 Author Share Posted June 3, 2004 @ Völker ich habe zuviel Munition als das sie in das obere Fach passen würde @ Sachbearbeiter steht das im Gesetz oder in den Durchführungsverordnungen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Dann passt Deine vorgeschlagene Variante (Voraussetzung dabei aber immer, dass die Munition nicht zu den dortigen Waffen passen darf, denn das ist nur im Innenfach erlaubt). Guckst Du § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG i.V. mit § 13 Abs. 4 AWaffV. Im letzten Satz von Absatz 4 steht das drin, was Du wissen möchtest. Link to comment Share on other sites More sharing options...
OldHand Posted June 4, 2004 Author Share Posted June 4, 2004 Sachbearbeiter, sei recht herzlich bedankt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Kannst mich ja ins Nachtgebet einschließen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
stefan78h Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 darf man in einem 0-Schrank die Langwaffen unten Kurzwaffen und Munition oben? oder Waffen(kurz + lang) unten und Munition im Innenfach? Wobei die Langwaffen und Kurzwaffen unterschiedliche Kaliber haben. stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Steffan, beim O-Schrank ist gemeinsame Aufbewahrung erlaubt, eine Trennung der Munition ist nicht erforderlich. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
stefan78h Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 da kann man alles rein legen und gut ist das so richtig Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: da kann man alles rein legen und gut ist das so richtig Richtig Alles-was Du legal im Besitz hast-KW und LW und die dazu gehörende Munition, unabhängig von Innenfach oder nicht! Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Jo, siehe § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG. Die Geschichte mit § 13 Abs. 4 AWaffV gilt nur für A und B-Schrank VDMA 24992. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Alles was Du legal im Besitz hast... Was hat dieses Wort da zu suchen? MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Was hat dieses Wort da zu suchen? Entschuldige tausendmal - ich hatte mein Goldwaage gerade nicht zur Hand - und hab es deshalb vielleicht ungeschickt ausgedrückt : Also nochmals : Alles was aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bersonderen Anforderungen hinsichtlich der Art der Aufbewahrung unterliegt. Oder : Alles, was aufgrund von Erwerbs- und Besitzkartenpflicht den Regelungen des WaffG und der VO entsprechend einer besonders geregelten Form der Aufbewahrung unterliegt ! Ich geb ja zu "legal" ist schon etwas verkürzt und vielleicht nicht so doll - aber mir fiel halt nicht auf, daß man das mißverstehen kann - es sollte einfach bedeuten "gesetzesgemäß" oder "dem Gesetz unterliegend" oder-ach was - ich denke, Du hast es jetzt... mea maxima culpa Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
stefan78h Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 alles klar ich habs begriffen Danke stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
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