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IGNORED

Nochmal: Verwahrung von Munition


OldHand

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

bevor ich mich jetzt mit der Suchfunktion durch das ganze Thema wühle, frage ich lieber einfach mal hier an:

Ich habe einen 300kg B-Schrank aus Bj. 2000 und bereits vor Inkrafttreten des neuen WG erstanden. Unten stehen die Langwaffen. Oben in dem abschließbaren Fach ruhen die KW.

Frage: Darf ich KW-Munition unten bei den Langwaffen lagern? (Bei den Langwaffen ist keine im Kurzwaffenkaliber dabei!)

Danke schon mal im Voraus.

Geschrieben

@ Völker

ich habe zuviel Munition als das sie in das obere Fach passen würde

@ Sachbearbeiter

steht das im Gesetz oder in den Durchführungsverordnungen?

Geschrieben

Dann passt Deine vorgeschlagene Variante (Voraussetzung dabei aber immer, dass die Munition nicht zu den dortigen Waffen passen darf, denn das ist nur im Innenfach erlaubt).

Guckst Du § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG i.V. mit § 13 Abs. 4 AWaffV. Im letzten Satz von Absatz 4 steht das drin, was Du wissen möchtest. rainbow.gif

Geschrieben

darf man in einem 0-Schrank die

Langwaffen unten

Kurzwaffen und Munition oben?

oder

Waffen(kurz + lang) unten und Munition im Innenfach?

Wobei die Langwaffen und Kurzwaffen unterschiedliche Kaliber haben.

stefan

Geschrieben

In Antwort auf:

da kann man alles rein legen und gut

ist das so richtig


Richtig icon14.gif Alles-was Du legal im Besitz hast-KW und LW und die dazu gehörende Munition, unabhängig von Innenfach oder nicht! wink.gif

Gruß Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Was hat dieses Wort da zu suchen?


Entschuldige tausendmal - ich hatte mein Goldwaage gerade nicht zur Hand rolleyes.gif-

und hab es deshalb vielleicht ungeschickt ausgedrückt :

Also nochmals : Alles was aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bersonderen Anforderungen hinsichtlich der Art der Aufbewahrung unterliegt.

Oder : Alles, was aufgrund von Erwerbs- und Besitzkartenpflicht den Regelungen des WaffG und der VO entsprechend einer besonders geregelten Form der Aufbewahrung unterliegt !

Ich geb ja zu "legal" ist schon etwas verkürzt und vielleicht nicht so doll - aber mir fiel halt nicht auf, daß man das mißverstehen kann - es sollte einfach bedeuten "gesetzesgemäß" oder "dem Gesetz unterliegend" oder-ach was - ich denke, Du hast es jetzt... cool.gif

mea maxima culpa tongue.gif

Mouche

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