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IGNORED

§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung...


CB

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Hm, habe mich neulich schon gefragt, wann mir mal so ein Antrag auf den Tisch flattert. Schon der Vorläufer (§41 WaffG1976) war hier verwaist.

Alte Vorderlader und Armbrüste sind frei von der Erlaubnispflicht. Die Frage ist, wer überhaupt Interesse hat, sich selbst ein "F"-Luftgewehr oder eine PTB-Schreckschusspistole zu bauen. Wer so was als Steckenpferd hat, wird sich gewerblich damit beschäftigen.

Ich schätze aber mal als Hauptgrund, dass kaum jemand abseits der gewerblichen Schiene ein Bedürfnis zur privaten Waffenherstellung geltend machen kann oder es halt - obwohl als Straftat bewehrt - klammheimlich im dunklen Keller einfach so durchführt. blush.gif

Bin aber mal gespannt, welche Antworten hier noch so kommen und ob es in anderen Gegenden Germanys anders aussieht... ooo.gif

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Nach dem WaffG sind lediglich *geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung* gestattet.

Komplette *Herstellung* will ich ja gar nicht betreiben -

mir geht es vorrangig um das Umarbeiten von Visierungen, Abzügen, dem Biegen von Kammerstängeln sowie dem Umschäften an von bereits in meinem Besitz befindlichen Waffen sowie eventuellen, zukünftigen Erwerbungen.

Zusätzlich sollte auch auch das Reparieren im Sinne von *Ersetzen defekter Teile* an erlaubnisfreien Waffen drin sein.

Mit Arbeiten im Sinne des § 26 an wesentlichen Teilen - mit Ausnahme des Kammerstängel-Biegens

(was nach Auskunft des Beschußamtes Köln keine Beschußpflicht nach sich zieht) will ich meinen BüMa nerven dürfen... AZZANGEL.gif

Wenn man den § 26 ernst nimmt, dann sind all diese o.g. Arbeiten eben genehmigungspflichtig...

Gruss

Christian

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In Antwort auf:

Alte Vorderlader....... sind frei von der Erlaubnispflicht.


Interessant wink.gif. Könntest Du das bitte mal näher erläutern ?

Darf ich also - handwerkliches Können vorausgesetzt - mir jeden erwerbscheinfreien Vorderlader ohne waffenrechtliche Genehmigung selbst bauen - Hauptsache, ich laß ihn hinterher amtlich beschießen ? Oder hab ich Dich jetzt mißverstanden ?

Mouche

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Das sind nicht die mich interessierenden Fragen Karl grin.gif

Meine Frage an den SB ist doch ganz klar formuliert - will mal hören, was er Dienstag dazu zu sagen hat rolleyes.gif

Mouche

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In Antwort auf:

...hat hier schon mal jemand nach dem neuem WaffG einen Antrag gestellt ?

Begründung(en) ?

Erfahrung(en) ?

Gruss

Christian


hallo,

ich hab einen antrag gestellt und auch genehmigt bekommen.

erlaubnisinhalt: "instandsetzung der in meinen wbk's eingetragenen waffen"

ausnahme: instandsetzungsarbeiten, die einen neubeschuß erfordern würden, sind nicht gestattet.

begründung war, daß ein großteil der reperaturen eigentlich ein teiletausch mit ein bißchen einpassungsarbeiten sind.

solche arbeiten kann man bei etwas handwerklichen geschick auch selbst - kostengünstiger - durchführen.

auf den austausch von beschußpflichtigen teilen hab ich selbst von vornherein verzichtet.

antrag wurde ohne probleme genehmigt. diese erlaubnis hatte ich auch schon nach dem alten waffg.

cu

klaus

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Hallo,

wo fängt die Erlaubnispflicht an? raspeln am LP-Griff erlaubt, bei der SP nicht? Beim Teiletausch von nicht beschußpflichtigen Teilen hätte ich mir keine Gedanken wegen einer Erlaubnis gemacht, habe aber bisher auch nur den Abzug von der GSP getauscht.

Karl

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Das klingt jetzt schon etwas präziser als " alte Vorderlader" chrisgrinst.gif.

Denn dazu zählen ja auch die mit den ZH - und da schaut es wohl anderst aus rolleyes.gif

Gruß Mouche

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In Antwort auf:

... war zu faul .....


Also nein, also nein -und diese Einstellung von einem Staatsdiener shocked.gif........

Was es nicht alles gibt, wie schockierend und untypisch - mein Weltbild wankt 021.gif021.gif021.gif

Mouche

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