peter becker Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 hallo ...in der regel 2 in 6 monaten erworben werden..... wenn ich jetzt ein gewehr von gelb alt auf gelb neu umtragen lassen möchte,da es vom einzellader zum repetierer zurückgebaut wurde, erwerbe ich es.... ich denke nein,denn ich besitze es ja schon und erwerbe es nicht.......oder???? viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Hmmm.... Wenn Du die neue gelbe WBK schon hast, würde ich sagen: kein Problem. Ansonsten musst Du halt die übliche Bescheinigung vom anerkannten Landesverband, dem Dein Verein angehört, bringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 10, 2004 Author Share Posted May 10, 2004 @ sachbearbeiter du schreibst, wenn ich die neue gelbe schon habe, kein problem..... wenn ich gelb neu wirklich schon hätte (ich warte immer noch) würde die 2/6 regel anwendung finden???? wir bleiben bei dieser überlegung ganz hartnäckig bei dem beispiel, langwaffe von gelb alt auf gelb neu umtragen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Na dann ist es ja einfach. Du wartest ab, bis Du die neue gelbe WBK hast und lässt dann die Umtragung machen. 2/6 gilt zumindest nach BW-Auffassung (ist ja noch heftig umstritten in anderen Teilen Deutschlands ) für die neue gelbe WBK. Die umgetragene Waffe kann man meines Erachtens aber nicht aufs Kontingent anrechnen, da ja kein Erwerb stattfand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 10, 2004 Author Share Posted May 10, 2004 @ sachbearbeiter danke für deine einschätzung,so sehe ich es (als rechtlicher laie) auch, wir werden sehen, was die hessen dazu meinen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Erbaaaaaaaarmen, - zu spät ! Die Hesse komme...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Das issn Ausnahmefall Link to comment Share on other sites More sharing options...
Usta Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 @SB wie sieht die Sache denn aus wenn die alte Gelbe in eine Neue umgeschrieben wurde. Wer darf die alten EL auf Mehrlader zurückbauen. Auf meiner Gelben stehen z.B. EL und ML und man kann eigentlich nur noch am Datum erkenn, welche Waffe EL sei müßte. Obwohl wenn ich jetzt einen EL kaufen würde, würde dieser ja auch auf die umgeänderte Gelbe eingetragen. Fragen über Fragen Usta Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 Warum werd denn nur noch ich gefragt ? Rückbau in der Regel nur durch Fachwerkstatt. Umgeschriebene gelbe WBK sind neue gelbe WBK und berechtigen zum Erwerb und Besitz der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten. Where ist the prob ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted May 10, 2004 Author Share Posted May 10, 2004 In Antwort auf: Warum werd denn nur noch ich gefragt ? hallo kööööööönte evtl. an deinem namen hier im wo liegen viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted May 10, 2004 Share Posted May 10, 2004 In Antwort auf: Warum werd denn nur noch ich gefragt ? Na weil du der einzige hier im Forum bist, der an die 2/6-Regelung für die neue Sportschützen-WBK glaubt bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 11, 2004 Share Posted May 11, 2004 Der war gut ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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