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IGNORED

umtragen und erwerben


peter becker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

...in der regel 2 in 6 monaten erworben werden.....

wenn ich jetzt ein gewehr von gelb alt auf gelb neu

umtragen lassen möchte,da es vom einzellader zum repetierer zurückgebaut wurde, erwerbe ich es.... ich denke nein,denn

ich besitze es ja schon und erwerbe es nicht.......oder????

viele grüsse

peter

Geschrieben

Hmmm.... Wenn Du die neue gelbe WBK schon hast, würde ich sagen: kein Problem. Ansonsten musst Du halt die übliche Bescheinigung vom anerkannten Landesverband, dem Dein Verein angehört, bringen. rainbow.gif

Geschrieben

@ sachbearbeiter

du schreibst, wenn ich die neue gelbe schon habe, kein problem..... wenn ich gelb neu wirklich schon hätte (ich

warte immer noch) würde die 2/6 regel anwendung finden????

wir bleiben bei dieser überlegung ganz hartnäckig bei dem

beispiel, langwaffe von gelb alt auf gelb neu umtragen.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Na dann ist es ja einfach. Du wartest ab, bis Du die neue gelbe WBK hast und lässt dann die Umtragung machen. 2/6 gilt zumindest nach BW-Auffassung (ist ja noch heftig umstritten in anderen Teilen Deutschlands tongue.gif) für die neue gelbe WBK.

Die umgetragene Waffe kann man meines Erachtens aber nicht aufs Kontingent anrechnen, da ja kein Erwerb stattfand.

Geschrieben

@ sachbearbeiter

danke für deine einschätzung,so sehe ich es (als rechtlicher

laie) auch, wir werden sehen, was die hessen dazu meinen.

viele grüsse

peter

Geschrieben

@SB

wie sieht die Sache denn aus wenn die alte Gelbe in eine Neue umgeschrieben wurde. Wer darf die alten EL auf Mehrlader zurückbauen. Auf meiner Gelben stehen z.B. EL und ML und man kann eigentlich nur noch am Datum erkenn, welche Waffe EL sei müßte. Obwohl wenn ich jetzt einen EL kaufen würde, würde dieser ja auch auf die umgeänderte Gelbe eingetragen.

Fragen über Fragen

Usta

Geschrieben

Warum werd denn nur noch ich gefragt ? blush.gif

Rückbau in der Regel nur durch Fachwerkstatt. Umgeschriebene gelbe WBK sind neue gelbe WBK und berechtigen zum Erwerb und Besitz der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten. Where ist the prob ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Warum werd denn nur noch ich gefragt ?
blush.gif


Na weil du der einzige hier im Forum bist, der an die 2/6-Regelung für die neue Sportschützen-WBK glaubt tongue.gif

bye knight

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