Jump to content
IGNORED

Jagtpfeilspitzen


Guest

Recommended Posts

Hallo zusammen,

ist es erlaubt in einem bogen, der an der wand hängt, einen pfeil mit jagtspitze zu packen. (der bogen ist nicht schussfertig). der besitz der spitzen ist erlaubt, die jagt (auch sonstige verwendung?) verboten.

dank im voraus

gruss

h.l.

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

kannst dir auch ne armbrust an die wand hängen!!!


Vorsicht, Armbrüste (im Gegesatz zu Bögen) gelten laut neuem Waffenrecht als Schußwaffen bzw. als gleichgestellte Gegenstände, auch wenn sie weiterhin an Volljährige frei verkauft werden ! Siehe Anlage 1 zum WaffG, Begriffsbestimmungen

Bezüglich der Aufbewahrung dürfte das selbe wie für Schreckschusswaffen, LP, LG usw. gelten, also vor dem Zugriff Unbefugter (betrifft hauptsächlich Minderjährige) geschützt aufbewahren.

JM

Link to comment
Share on other sites

JM hats richtig gesagt. Der Bogen fällt nicht unter das WaffG bzw. ist nach Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG davon ausgenommen. Solange die Spitze keine Hieb- und Stoßwaffe draus macht, ist alles ok.

Die Armbrust ist eine Waffe, die allerdings im WaffG von allem freigestellt ist. Einzige Einschränkung: erst ab 18 Jahren erwerbbar.

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.