Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Jagtpfeilspitzen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ist es erlaubt in einem bogen, der an der wand hängt, einen pfeil mit jagtspitze zu packen. (der bogen ist nicht schussfertig). der besitz der spitzen ist erlaubt, die jagt (auch sonstige verwendung?) verboten.

dank im voraus

gruss

h.l.

Geschrieben

In Antwort auf:

kannst dir auch ne armbrust an die wand hängen!!!


Vorsicht, Armbrüste (im Gegesatz zu Bögen) gelten laut neuem Waffenrecht als Schußwaffen bzw. als gleichgestellte Gegenstände, auch wenn sie weiterhin an Volljährige frei verkauft werden ! Siehe Anlage 1 zum WaffG, Begriffsbestimmungen

Bezüglich der Aufbewahrung dürfte das selbe wie für Schreckschusswaffen, LP, LG usw. gelten, also vor dem Zugriff Unbefugter (betrifft hauptsächlich Minderjährige) geschützt aufbewahren.

JM

Geschrieben

Also meinem verständnis nach, darfst du die so ne jagdspitze in nem pfeil an die wand hängen, weil die spitze ja selber net verboten ist, nur das jagen damit. Ich glaube du darfst damit auch auf zielscheiben schießen, weil das ja kein jagen ist.

Geschrieben

JM hats richtig gesagt. Der Bogen fällt nicht unter das WaffG bzw. ist nach Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG davon ausgenommen. Solange die Spitze keine Hieb- und Stoßwaffe draus macht, ist alles ok.

Die Armbrust ist eine Waffe, die allerdings im WaffG von allem freigestellt ist. Einzige Einschränkung: erst ab 18 Jahren erwerbbar.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.