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IGNORED

Welche Maße zählen beim Wechselsystem? Zug, Feld?


Iggy

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Hallo!

Ich möchte mir zu meiner 9x19-Waffe ein Wechselsystem zulegen - ggf. in 9x21.

Nur - geht das überhaupt (Waffenrecht)????

Klar, ich weiß, daß das Kaliber kleiner oder gleich sein muß, wenn man es erlaubnisfrei erwerben will.

Nur ist es bei 9x19 <-> 9x21 m.E. nicht GANZ so einfach zu entscheiden, wovon "größer", "kleiner" oder "gleich" abhängt.

- Geschoßdurchmesser ist IDENTISCH.

- Zugmaß 9x19: 9,02 mm; 9x21: 9,03 mm; also ist das Zugmaß bei 9x21 GRÖSSER.

- Feldmaß 9x19: 8,82 mm; 9x21: 8,79 mm; also ist das Feldmaß bei 9x19 GRÖSSER.

Nicht ganz ernst gemeint: Soll ich nun den Mittelwert aus Zug- und Feldmaß nehmen? Dann würde ich 9x21 bekommen chrisgrinst.gif ...

... oder was zählt nu´?

Grüße

Doc Holiday

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hmmm... Meine persönliche Auslegung:

Nachdem der Kaliberbegriff nicht im Gesetz definiert ist (konnte jedenfalls nichts finden) wird man entweder auf den allgemein gebräuchlichen oder auf eine Definition aus dem Büchsenmacherhandwerk abstellen müssen.

Meiner persönlichen Meinung nach wird es dabei auf das Zugmaß am wenigsten ankommen. In Betracht kämen für mich höchstens Geschosdurchmesser oder das Nennkaliber (Zugmaß + Feldmaß)/2.

Ich empfehle dir eine schriftliche Anfrage bei der Behörde zu stellen, sehe aber insgesamt kein Problem darin, da bei einigermaßen gesundem Menschenverstand diese beiden Kaliber als gleich groß zu betrachten sind.

bye knight

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@ amkalu

ich denke,so einfach wie du (ich natürlich auch) es verstehen willst, ist es nicht, ich habe so eine ähnliche

geschichte erlebt, mit dem eintrag kal. 45 , mein sb meinte mit 45 kann ich nichts anfagen, ich muss von deinem verband genau wissen, 45 acp, 45 lc, 45 win mag usw. usw.

wenn man mich gelassen hätte, hätte ich mir liebend gern meinen revolver in 45-70 gekauft, er wollte aber die genaue

bezeichnung. mal von dieser kleinen glosse abgesehen, wie

es in dem hier geschilderten fall ist,weiss ich leider auch

nicht,da es um ein wechselsystem geht, (war da nicht mal was,von wegen muss gar nicht mehr eingetragen werden???)

viele grüsse

peter

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In Antwort auf:

war da nicht mal was,von wegen muss gar nicht mehr eingetragen werden???


Es geht ja um die Frage, ob das WS erlaubnisfrei erworben werden darf oder ob ein Voreintrag fällig ist.

BTW: Mein 9mm Luger Voreintrag lautet auf "Sportpistole 9mm". Darauf habe ich eine P99 in 9mm Luger eingetragen bekommen.

bye knight

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@ knight

die frage mit dem eintrag des wechselsysthems bezog sich

auf gleich oder kleiner (wo es ja problemlos ohne voreintrag

machbar ist),dass dies hier evtl. nicht zutrifft, hatte ich

in dem fall nicht bedacht, obwohl, klingt irgendwie komisch

9mm mit 9mm wechselsystem, ich denke, die schreiben bestimmt

nicht 9x19 mit ws 9x21 die 9x19 wird doch immer als luger eingetragen. tja, ich weiss hier auch keinen rat, am besten

mal bei einem versierten händler nachfragen bzw. mal sb hier

aus dem forum fragen,wie er es sehen würde........

viele grüsse

peter

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... also scheint das Ganze doch gar net soooo einfach zu sein!

Einen - hoffe ich mal - versierten Büchsenmacher hab´ ich schon hochnotpeinlich befragt, der wußte auch nix!

@Makalu

In der Tat, so einfach, wie Du´s siehst, ist es leider nicht! Ich hab´ schon bei einem Bekannten aus dem Verein erlebt, daß der Sachbearbeiter im Ordnungsamt in irgendwelchen schlauen Tabellen gekramt hat und tatsächlich draufgekommen ist, daß (ich weiß nicht mehr welches, nur daß es was GANZ exotisches war) das gewünschte Wechselkaliber um 2 oder 3 TAUSENDSTEL anders/leider größer war als das ursprüngliche:

Ergebnis: NIX WARS mit dem Wechselsystem.

Ich hab´ halt gedacht, bevor ich mir ne blutige Nase hole, mal in der Expertenrunde fragen.

Grüße

Doc Holiday

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In Antwort auf:

Einen - hoffe ich mal - versierten Büchsenmacher hab´ ich schon hochnotpeinlich befragt, der wußte auch nix!


Naja, immerhin besser er gibt zu, wenn er was nicht weiß, als dass er am Ende was falsches erzählt. Mein Büchsenmacher macht zwar grandiose Preise und hat auch einen ordentlichen Laden mit ordentlicher Auswahl. Aber wenn er oder eine® seiner Angestellten manchmal was einem Kunden erzählen, dann stellen sich mir manchmal die Fußnägel hoch....

Frage besser die Behörde. Wenn die ihr ok geben, dann weißt du auch, woran du bist.

bye knight

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In Antwort auf:

Ich denke immer noch, dass der Geschossdurchmesser das Entscheidende ist. Sonst müsste man ja auch einen ausgeschossenen Lauf wieder zurück geben, weil er eventuell größer als das Originalkaliber ist.


Ich meinte meinen Beitrag in Bezug auf die Maßtafeln, nicht auf die tatsächlichen Maße des Laufes. Das hatte ich in der Tat vergessen zu erwähnen. Danke für den Hinweis!

bye knight

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