Michael Grote Posted February 20, 2004 Share Posted February 20, 2004 Moin, in der neuesten Wild & Hund ist ein interessanter Artikel, der sich mit den Möglichkeiten beschäftigt, zum Zwecke des Fangschusse Kurzwaffenmunition aus einer Langwaffe zu verschiessen. Nun jat dieser Artikel bei mir eine gewisse Begehrlichkeit geweckt. Ich habe selber schon mal vor dem Problem gestanden, einer Sau mit der Langwaffe einen Fangschuß antragen zu müssen, weil die Kurzwaffe mal wieder im Safe lag. Aber eine Reduzierhülse mit ein paar Revolverpatronen würden immer in die Tasche passen. Für die Verwendung aus einem 8mm Repetierer bietet sich die Patrone .32 H&R Mag an. Nun habe ich mal etwas in Internet gesucht, aber leider nur einen Großhändler (Helmut Hofmann) gefunden, der diese Munition (Federal) im Angebot hat. Kennt irgendwer noch eine andere Quelle? Und zum zweiten: Wer hat Erfahrung mit einer Erwerbserlaubnis von Kurzwaffenmunition zum Zwecke des Fangschusses aus Langwaffen? Stellen die Ämter sich da quer oder ist so etwas (bei vernünftiger Begründung) möglich und üblich. Und geht das dann über einen Eintrag in der WBK oder über einen separaten MES? Wie war das bei Euch? Natürlich werde ich auch meinen Sachbearbeiter fragen, wollte aber vorher mal Eure Meinungen dazu hören. Dank und Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted February 20, 2004 Share Posted February 20, 2004 Moin micgrote, Reduzierhülsen und Einsteckläufe sind entgegen dem WuH Artikel WBK-pflichtig, jedoch für den WBK-Inhaber einer dafür passenden Basiswaffe erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen. Das Thema hatten wir schon hier. Jahresjagdscheininhaber dürfen Munition für Langwaffen erwerben, welche nicht nach dem BJG verboten ist. Diese Definition ist nicht an die Maßtafeln gebunden, sondern erheblich weiter gefaßt. Jede Munition, die also nicht nach BJG verboten ist und sich beschußrechtlich zulässig aus Langwaffen verschießen läßt, kann von einem Jahresjagdscheininhaber erworben weden. Das Thema hatten wir aber auch schon hier diskutiert. Munition, welche aus Langwaffen verschossen werden kann: 6,35 Browning; 7,65 Browning,32H&R Mag.; 9mm Luger; 357 Mag; 38 Spez; 44 Mag; 45 ACP; 480 Ruger; 475 Linebaugh. Munition, welche mutmaßlich als reine Kurzwaffenmunition zu betrachten ist: 7,65 Para, 7,63 Mauser, 9mm kurz, 9mm Makarov, .38 Super Auto, 357 Maximum, 10mm Auto. Die Listen sind nicht abschließend und nur als Beispiel zu verstehen. Bei der Liste der reinen Kurzwaffenmunition ist mir halt auf Anhieb keine Langwaffenverwendung eingefallen, denkbar wäre eine solche Verwendung trotzdem, wenn man eine passend eingerichtete Langwaffe zur Verfügung hat. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 20, 2004 Share Posted February 20, 2004 Warum gerade in diesem in D seltenen Kaliber ? Wär nicht .357 besser ? Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted February 20, 2004 Share Posted February 20, 2004 In Antwort auf: Warum gerade in diesem in D seltenen Kaliber ? Wär nicht .357 besser ? Mad Max aus einem 8 mm Lauf???? Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 20, 2004 Share Posted February 20, 2004 Tschuldigung, bin auf dem Schlauch gestanden. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 21, 2004 Share Posted February 21, 2004 Steh immer noch auf dem Schlauch: 0,32 x 25,4 = 8,128 mm (.32", 1" = 25,4 mm) Soll ein Geschoss mit diesem Durchmesser durch den 8 mm-Lauf ? Die Mündungsenergie für den Fangschuss muss mind. 200 Joule betragen. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted February 21, 2004 Share Posted February 21, 2004 @Madmax: Ja, der Geschoßdurchmesser der 8mmS Kaliber beträgt 8,2mm. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
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