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Forum Waffenrecht sucht Betroffene


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In Antwort auf:

Gelbe und Grüne WBK - kunterbuntes Chaos

Forum Waffenrecht sucht Betroffene

Um es vorweg zu schicken: ein Großteil der Behörden geht derzeit vernünftig mit dem Waffengesetz um, Erlaubnisse werden ausgestellt, wie es das Gesetz vorsieht.

Dennoch wird zur Zeit von zu vielen Behörden das Gesetz an zu vielen Stellen völlig sinnentstellt angewandt. Die Auslegung - oftmals durch Erlasse der jeweiligen Länderinnenministerien vorgegeben - widerspricht einerseits klar dem Gesetzestext, andererseits werden vor allem den Sportschützen Beschränkungen auferlegt, die der Gesetzgeber so nicht wollte.

Um nur einige Beispiele zu nennen:

Eine Erwerbsmengenbeschränkung von zwei Waffen pro Halbjahr wird bei der neuen "Sportschützen-WBK" vorgeschrieben, obwohl diese nur für die "Grüne WBK" gelten soll.

Einzelnachweise des Verbandes über die "schießsportliche Eignung" für jeden Waffenkauf auf die neue Sportschützen-WBK werden gefordert.

Sogar für den Erwerb von Einzellader-Langwaffen auf eine alte "Gelbe WBK" werden derzeit von einigen Behörden Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes gefordert.

Mit dem Antrag für eine "Sportschützen-WBK" soll der Bedarf der Waffen geschätzt werden, anschließend wird die Erlaubnis auf die beantragte Zahl begrenzt ausgestellt.

Diese Auslegungen des neuen Waffengesetzes dürfen nicht zu neuen, vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehenen Standards führen, die dann ihrerseits die Verwaltungsvorschrift des Bundes beeinflussen. Wir müssen uns deshalb rechtzeitig gegen derartige Entscheidungen zur Wehr setzten.

Wir bitten daher Mitglieder des Forum Waffenrecht und andere Interessierte, die von diesen oder ähnlichen fehlerhaften Gesetzesauslegungen betroffen sind, uns dies - unter Angabe des Bundeslandes und der Behörde - schriftlich mitzuteilen.

Das Forum Waffenrecht wird Betroffenen in Fällen grundsätzlicher Bedeutung ggf. fachliche und finanzielle Unterstützung zukommen lassen. Nur der Betroffene - das heißt nur Sie als Sportschütze, Jäger oder Sammler - kann die Verwaltungspraxis durch die Gerichte überprüfen lassen!

Auf geht's im Interesse aller!

Forum Waffenrecht e.V.

Landvogtei 1-3

79312 Emmendingen

Fax: 07641 / 92 92 30

oder per Email


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Also die ersten Anträge wurden zum Amt gebracht.

Alles war korrekt ausgefüllt, es gab kaum Probleme.

Es wurde auch das alte Formular genommen, mit dem neuen Text versehen, und kostet 60 Euro.

Aber: Auch der Passus mit 2/6!

Auf Hinweis, daß das vom Gesetz nicht gedeckt sei, und Vorlesen des FWR-Artikels, wurde auf einen Erlass hingewiesen, an den sich der SB zu halten habe, ansonsten

drohe ihm ein Disziplinarverfahren. Der SB "bat jedoch förmlich darum" (in freundlichem Ton!) dagegen zu klagen, damit die Sache geklärt werde. Wer lässt sich aber freiwillig zu einer Klage "zwingen"?


Es werden bei uns ca. 5-6 Leute sein, die diesen Eintrag bekommen.

Ich bin mir sicher, daß keiner klagt, auch wenn es "gratis" ist. Die sagen halt:"4 Waffen im Jahr? Das kann ich mir eh nicht leisten!"

Und jeder hat doch Bedenken, daß er "auf die Schwarze Liste" kommt.("Den schauen wir uns doch mal ganz genau an. Eine Leiche hat jeder im Keller!"

Wolli mad.gif

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("Den schauen wir uns doch mal ganz genau an. Eine Leiche hat jeder im Keller!"

Wolli
mad.gif


Wie bitte ?

was willst du damit ausdrücken ??



Ich will damit nur sagen, daß man meistens den Hund hinter dem Zaun nicht reizen soll, weil ja vielleicht irgend wann das Tor offen ist, wenn man vorbeikommt.

Ein Antrag kann im Stapel immer nach unten wandern, die Sicherheitsüberprüfung kann zufällig besonders lange dauern,

plötzlich wird festgestellt, daß die Sachkunde nur für KK gilt usw.

Wenn man ein halbwegs gutes Verhältnis zu der Ordnungsbehörde hat, sollte man m. E. versuchen alles im Guten zu regeln.

Was würdest Du jetzt im geschilderten Fall machen R.H.?

Wolli

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Also Wolli,

ich bin enttäuscht so was von einem erwachsenen Menschen zu hören!

Die Einstellung ist wirklich einmalig! Ich lasse mir lieber ein blaues Auge hauen, bevor ich mich wehre und dann noch einen Zahn verliere.

Im übrigens ist es der örtlich zuständigen Behörte relativ egal ob du gegen eine IM Anweisung klagst oder nicht. Die haben damit so gut wie keine Arbeit und das ist wichtig.

Im übrigen kannst du auch deinen Sachbearbeiter vorher um seine persönliche Zustimmung anhalten, denn es dient der Rechtssicherheit. Ich kenne genug Fälle, wo Sachbearbeiter sogar den Bürger diesen Schritt empfohlen haben.

In Bayern ist die Sache aber bereits am Rollen

Gruß

Makalu

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In Antwort auf:

Ich lasse mir lieber ein blaues Auge hauen, bevor ich mich wehre und dann noch einen Zahn verliere.


Das nennst Du dann wohl auch noch Diplomatie !

Angenommen: Es gibt noch ein blaues Auge und dazu vielleicht noch eine gebrochene Nase.

Wann willst Du anfangen dich zu wehren ?

Sorry, aber so kann es nicht gehen !

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Habt Euch wieder lieb!

ICH bin der Böse oder eher "Angsthase" crazy.gif.

Ihr habt doch sicher den Fall mitgekriegt, bei dem die Mutter dem Kind 14 Vornamen geben wollte, und der Standesbeamte war dagegen. Wenn ich jetzt meine, die Frau hat recht, aber möchte MEINEM Kind gar nicht mehr als 2 Vornamen geben, soll ich dann trotzdem klagen?

Wieso klagt nicht der, der tatsächlich mehr als 4 Waffen im Jahr erwerben will?

Wie sagen meine Kollegen alle: "Damit kann ich leben..."

Und sage jetzt bitte niemand: "Auch so einer, der den A. nicht hoch bringt!". Ich bin als Funktionär einer der Dummen im Verein, die die Arbeut machen (für Gotteslohn),

bin der einzige der Mun-Sammelbestellungen anleiert und dann auch durchführt, und nicht zuletzt derjenige, der sich über WO und FWR informiert hat, und die Jungs erst auf die "neue Gelbe" gebracht hat.

Wolli

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Wolli,

sicherlich kann ich dich verstehen, man sollte es nur nicht so formulieren wie du es gemacht hast. Damit nimmst du einen, der tatsächlich willens ist zu klagen auch noch den Mut.

Ob dich mal die Regel mit 2 pro Halbjahr stören wird, kannst du eventuell heute noch gar nicht beurteilen. Nehme nur mal den Fall, dass ein Schützenkollege von dir stirbt und du möchtest seine 6 Gewehre übernehmen, die Witwe will aber keine 2 Jahre damit warten und aufgrund dieser Regel wird es auch sehr schwierig jemanden zu finden, um sie für dich zu übernehmen. Es gibt dafür natürlich noch andere Beispiele, wie du hast eine Waffe ausgetauscht, eine neue dafür gekauft, dann noch zufällig eine Kurzwaffe. Soweit nicht schlimm, aber jetzt ist Waffenmesse und da steht der 1903, den du schon immer gesucht hast, aber leider wird es jetzt nicht, bei näheren hinsehen in deine Karte. Kommt ja nur einmal in 10 Jahren vor, wenn überhaupt, aber das reicht schon.

Sicherlich wird sich für einige Probleme eine Lösung über 5 Ecken finden lassen, nur wieso? Was soll diese Regel für wen bringen? In Frankreich kannst du die Woche 10 000 Gewehre kaufen, soweit das Kaliber nicht in die Mil-Kategorie fällt, ganz legal und stören tut es nur den Sachbearbeiter, der die Meldungen entgegennehmen MUSS.

Aber in Deutschland fangen die Schützen sofort an sich Gründe einfallen zu lassen, wieso es sie nicht stört als vielmehr zu fragen wieso das Ganze und was kann man dagegen machen.

Gruß

Makalu

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Hier muss ich Makalu zustimen!!!!!!

Ich würde mich tierisch in den A.... beißen, wenn ich auf Grund dieser blöden 2/6 Regelung eine Waffe nicht kaufen könnte, nach der ich schon ewig gesucht habe! Drum hab ich meinen Sachbearbeiter gleich in die Spur geschickt, er meinte er klärt das bis Montag. Ich bin auch der Meinung, dass sich die 2/6 Regelung nur auf die Grüne bezieht. Die Gelbe wirde ja erst einige Absätze weiter hinten genannt und dass ohne Mengenmäßige oder zeitliche Beschränkungen.

MfG

AWO425

PS: Bei uns steht keine Mengenmäßige Begrenzung in den neuen gelben WBK's. Ich war hier im Kreis der erste, der eine hatte und auch der erste, der ne Waffe drauf erworben hat. Unsere Amtmänner sind immer fair und hilfsbereit!!!! Die müssen aber das machen, was die Landesbehörde anordnet, auch wenn sie selber es nicht gut finden.

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