Andy R. Posted February 16, 2004 Share Posted February 16, 2004 Hallo Zusammen ! Kennt jemand den aktuellen Stand für unter 25. jährige Berufswaffenträger? Gibt es zwischenzeitlich eine Ausnahme von dieser Pflicht? Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit der Behörde gemacht? Vielen Dank für die Hilfe !! Andy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted February 16, 2004 Share Posted February 16, 2004 Also, aus dem Gedächtnis heraus... ich meine, daß von der MPU ausgenommen nur Vollzugsbeamte sind, die auch die Ermächtigung haben, ihre dienstlich zugewiesene Waffe privat zu führen - sprich, alle Polizisten des Bundes und der Länder, die mal diesen kleinen Antrag bei ihrer Behörde ausgefüllt haben. Ich mußte neulich feststellen, daß ich als Ex-Bulle leider nicht mehr zu diesem beneidenswerten Personenkreis von Begünstigten gehöre... mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted February 16, 2004 Share Posted February 16, 2004 § 4 Abs. 7 AWaffV: Dienstwaffenträger können an Stelle des in §6 Abs. 3 WaffG genannten Zeugnisses eine Bescheinigung Ihrer Dienstbehörde vorlegen, dass eine Begutachtung bereits stattgefunden hat und diese uneingeschränkt zum Umgang mit Dienstwaffen berechtigt sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted February 16, 2004 Share Posted February 16, 2004 @ Trooper, Andy Schaut Euch mal den § 55 (1) WaffRNeuRegG (schon die Abkürzung ist eine Tortur!!! ) an. Dieser generalisiert das Thema. Aber bei einigen "Berufswaffenträgern" wäre ich dafür, die mal zur MPU zu schicken ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted February 16, 2004 Share Posted February 16, 2004 In Antwort auf: Schaut Euch mal den § 55 (1) WaffRNeuRegG (schon die Abkürzung ist eine Tortur!!! Die Abkürzung heißt ja auch WaffG Das WaffG ist nämlich nur der erste Artikel des WaffRNeuRegG1 In Antwort auf: Dieser generalisiert das Thema. Nee, das heißt nur, dass Bedienstete bestimmter Behörden nicht an das WaffG gebunden sind, soweit sie dienstlich tätig sind. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andy R. Posted February 17, 2004 Author Share Posted February 17, 2004 Habe gerade mit meiner Behörde telefoniert. Dort wurde mir die Auskunft erteilt, dass auch z.B. Polizeibeamte ein solches Gutachten benötigen. Solche Widersprüche kann sich nur der deutsche Gesetzgeber ausdenken. Beim TÜV erhielt ich die Aussage, dass solch ein Gutachten zwischen 99 und 150 Euro kostet. http://www.tuev-sued.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted February 17, 2004 Share Posted February 17, 2004 Die Straßenräuber vom TÜV Nord wollen fast 200 Teuros für diesen Wisch haben!!! Ich fang gleich an, zu rotieren... mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andy R. Posted February 18, 2004 Author Share Posted February 18, 2004 Habe jetzt eine Bearbeitete Version der WaffVO unter dem Link www.visier.de/bilder/pdf/BearbeiteteAllgWaffGVO.pdf gefunden. Kann mir jemand darüber Auskunft geben, aus welcher Quelle die Begründung stammen könnte? Hiernach währen Polizeibeamte nach zu4 zu Abs 6 extra ausgenommen. Gruß Andy Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted February 18, 2004 Share Posted February 18, 2004 Ist der Entwurf des BMI mit der amtlichen Begründung. Stimmt so aber nicht immer mit dem endgültigen Wortlaut der VO überein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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