CB Posted January 29, 2004 Share Posted January 29, 2004 Gemäß § 10 Abs.2 des WaffG sind ja Vereine durch Auslassung des § 4 Abs.1 Nr. 4 von einem Bedürfnis - Nachweis ausgenommen. Da ich aufgrund der o.g. §§ z.B. als 1. Vorsitzender mit der Vereins-WBK *einkaufen* gehen kann wie ich lustig bin - unter Beachtung der *Finanzkraft* und natürlich der Verwendbarkeit der Waffe(n) gemäß einer zugelassenen Sportordnung - ohne irgendeine Verbandsbescheinigung zu benötigen, interessiert mich die Meinung unseres Fürsten eigentlich herzlich wenig. Ist es anderen Vereins-Vorständen schon passiert, dass der Bezirksverband (hier DSB) die Auffassung vertritt, auch für Vereinswaffen müsse der Verband einen Bedürfnis-Nachweis ausstellen ? Ich glaube nicht, dass ich im WaffG irgendwo einen § übersehen habe, der diese Meinung des BZV unterstützen könnte... ...aber da ich nächste Woche einen Termin bei ihm habe, werde ich versuchen, ihm diesen Unfug auszureden - denn das Ganze soll dann ja wohl auch wieder Teuros kosten - und andere Vereine, welche mit dem WaffG vielleicht auf Kriegsfuss stehen, vor solchen Ansinnen zu schützen... Eure Meinung zum Thema ? Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 29, 2004 Share Posted January 29, 2004 Das Bedürfnis ergibt sich hier ganz allgemein aus § 8 WaffG. Es genügt deshalb, der Waffenbehörde glaubhaft zu machen, dass man sich für den Verein um die Vereinswaffen kümmert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted January 30, 2004 Author Share Posted January 30, 2004 Nach dem regen Schriftverkehr kann ich wohl davon ausgehen, dass unser *Fürst* ein Einzelfall ist - und hoffentlich bleiben wird . Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted January 30, 2004 Share Posted January 30, 2004 Stimmt grundsätzlich. Allerdings meinen einige Waffenbehörden, auch die Vereins-WBK ginge nur gegen Verbandsbescheinigung. Und da frage ich mich als Verband, ob es in diesem Fall wirklich zuviel verlangt ist, dem Verein, der sich nicht streiten will, einen Zweizeiler zur Beruhigung der Behörde zur Verfügung zu stellen. MAnchmal kann man sich auch als Verband das Leben schwer machen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted January 30, 2004 Author Share Posted January 30, 2004 Mit den Behörden hat es in dieser Beziehung (gottlob) noch keine Schwierigkeiten gegeben - kaufen und eintragen - fertisch ! Wenn eine Behörde eine Bescheinigung verlangt - auch kein Problem. Mir geht es im Prinzip ja nur darum, dieses Mehr an unnötiger *Obrigkeit* seitens unseres BZV im Ansatz zu ersticken.... Vielen Dank für eure Antworten ! Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
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