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IGNORED

BSSB: Ausbildung für Standaufsichten??


Wolli

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Haben beim BSSB die "nur sachkundigen" Aufsichten bald ausgedient?

Müssen wir unsere 50 Aufsichtspersonen alle ausbilden lassen?

Gegen Gebühr eventuell?

Und ob die überhaupt wollen? ("Keine Ausbildung, keine Aufsicht mehr machen, ist doch prima!")

Wolli

p.s. Sorry, bitte Anhang lesen, sonst macht das Posting keinen Sinn.

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Lass sie doch schreiben... Ich denke Meldung der Aufsichten (Sachkunde durch WBK oder langjährige Erfahrung) an die Behörde und Aushang im Verein. So sollte es doch nach Gesetzestext reichen. Ihr seid allen Verlangen des Gesetzes nachgekommen.

In Niedersachsen habe ich von solchen Eskapaden des DSB noch nichts gehört (folgt ja vieleicht noch??).

Wir haben bei und nach neuer Gesetzeslage gemeldet. Bisher hat noch niemand was anderes verlangt und ich denke so ist´s schon I.O.

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Hallo Thomas,

die Frage ist, ob uns unser Verband zwingen kann?

Denke mal an die Schießstandordnung des DSB, da würde sich auch kein SM (SchützenMeister chrisgrinst.gif) trauen, dagegen anzugehen.

Wolli

p.s. Wir lassen es auf jeden Fall auch auf uns zukommen ...

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In Antwort auf:

Ähm, gibts's für die Aufsichten dann auch Dienstgradabzeichen,


Jo, die bekommen eine schwarze Binde, müssen sich vor die Türe stellen und laufend "d kommst hier nicht rein, du kommst hier nicht rein... sagen crazy.gif

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Guest Harlekin

wieso reden die immer vom WaffenGESETZ, wenn es doch im § 10 der WaffenVERORDNUNG steht? gaga.gif

Das scheinen die Schützenbrüder vom BSSB wohl nocht nicht richtig mitbekommen zu haben? 021.gif

Aber Verordnung - Gesetz ist doch eh alles egal oder? chrisgrinst.gif

Harlekin

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In Bayern ist Gesetz, was die Obrigkeit (auch der BSSB) will!

Da herrscht noch Zucht und Ordnung und sind die Menschen noch katholisch und nicht lutherisch oder sonstwie falschgläubig! chrisgrinst.gif

BTW: Dürfte unsere Jugendleiterin wohl mit Kopftuch betreuen? Wenn sie katholisch ist, vermutlich schon. cool.gif

Wolli

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Auch wenn ich weder im DSB noch Bayer bin, muß ich deren bayrischen Ableger doch einmal in Schutz nehmen (zumindest teilweise).

Wer aufmerksam ließt, wird feststellen, daß es nicht um die normalen Schießstand-Aufsichten geht, sondern um die für das Schießen mit Kindern und Jugendlichen. Und hier reicht die normale Sachkunde halt per Gesetz nicht aus. Was der BSSB hier anbietet ist nicht anders als eine weitere Möglichkeit, die Qualifikation für das Kinder- und Jugendlichen-Schießen zu erwerben. Ob die Mitgliedsvereine darauf eingehen oder einen der anderen im DSB oder anderswo angebotenen Wege gehen, bleibt schließlich jedem Verein überlassen.

Udo

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Da muss ich aber widersprechen. Es steht da eindeutig drin: "Zum Erwerb der erforderlichen Sachkunde ..." und nicht "zum Erwerb der erforderlichen Eignung für Kinder- und Jugendarbeit ...".

Also da sollte auch mal ein Rechtsanwalt genau lesen!!!

Ich bin hier aber der Meinung, dass die normale Sachkunde für die Ausicht reicht. Der Gesetzgeber kann nicht in der selben Verordnung mit einem Begriff (Sachkunde) zwei unterschiedliche Sachen meinen (Sachkunde für WBK und Sachkunde für Aufsicht). Dann hätte er das jedesmal genau bezeichnen müssen. Und das geschieht in der Verordnung nicht.

Uns wurde die hier von mir vertretenen Meinung auch vom DSB - Landessportleitet in MV auch bestätigt. Also Sachkunde + Zuverlässigkeit + pers. Eignung reicht aus.

Ich glaube es ist wieder vorauseilender Gehorsam im BSSB und ev. wollen sie damit tatsächlich wieder Geld verdienen.

Außerdem setzen sie Aufsichten mit Schießleitern gleich, was auch nicht richtig ist. Ein Schießleiter ist dafür da, Wettkämpfe des jeweiligen Verbandes zu leiten u.ä. Das ist aber für eine normale Aufsicht beim Training nicht notwendig.

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In Antwort auf:

Also da sollte auch mal ein Rechtsanwalt genau lesen!!!


Si, habe ich getan. Schon die Überschrift sagt eindeutig, worum es im nachfolgenden Artikel geht, nämlich ausschließlich über das Schießen mit Kindern und Jugendlichen.

Udo

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Hallo Udo, da möchte ich Blanko aber zustimmen!

So wird das Schreiben auch von uns allen (Nichtanwälten!)

interpretiert.

M. E. wird ganz klar unterschieden zwischen "Sachkunde" als für die Aufsicht nötig, und "Vereinsübungsleiter" als für die Obhut über Kinder und Jugendliche nötig. In der Überschrift wird (leider) beides erwähnt. Ich hätte das nicht getan, weil es eben mißverständlich ist.

Im weiteren Text sieht man, daß das Schreiben nicht sehr sorgfältig ausgearbeitet wurde.("Die evtl. notwendige Vereinsübungsleiter bei der Obhut über Kinder und Jugendliche ist auch hierbei zu beachten")

Also sind wir eigentlich gezwungen es zu interpretieren. chrisgrinst.gif

Frankos Interpretation wäre für den BSSB auch deshalb praktisch, von finanziellen Aspekten mal abgesehen, weil es bei Meisterschaften immer an Schießleitern mangelt, und so gleich ein viel größerer "Topf" vorhanden wäre, aus dem man "rekrutieren" könnte.

Udo, es wäre doch auch viel Aufwand, wenn der Moderator wegen einem oder 2 Jugend-Vereinsübungsleitern pro Verein, jeden dieser Vereine extra besuchen würde. Das würde sicher zentral durchgeführt.

Kannst Du meine Argumentation nachvollziehen?

Wolli

p.s. Zur Not frage ich einfach mal unseren Gausportleiter dazu. Oder den Verfasser des Schreibens selbst.

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Da könnt Ihr "rauslesen" was Ihr wollt. Trotzdem hat UMeisen recht.

Dieses Thema ist schon lange "durch" (auch wenns jetzt erst publiziert wird) und bezieht sich nur auf die Kinder- und Jugendarbeit.

Das wurde aber auf Gauebene schon VOR WEIHNACHTEN geklärt confused.gif

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Man muß hier schon differenzieren:

Es gibt einmal den Hauptverantwortlichen - den Schießleiter. Dieser wird in der Verordnung gar nicht genannt. Der Schießleiter bei uns gibt die Vereinswaffen und die Munition aus, verkauft Scheiben und führt die Schießkladde.

In §10 und §11 der Verordnung geht es um die "Aufsichten" - das sind diejenigen, die am Schießstand den Schießbetrieb beaufsichtigen.

In einem reinen LG-Verein genügt meistens 1 Aufsicht. Andere Vereine haben oft mehrere Schießbahnen, die räumlich getrennt sind. Dort muß pro Schießbahn 1 Aufsicht vorhanden sein.

Schießen in einem Verein Jugendliche unter 14 Jahren mit LG oder LP oder Jugendliche unter 16 Jahren mit "sonstigen Waffen", so muß die Aufsicht die "Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit" haben.

Bisher ist gängige Praxis im BSSB, dass der VÜL-Schein (Vorstufenübungsleiterschein) die "Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit" nachweist. Höhere Qualifikationen (Trainer C oder F) schließen den VÜL ein.

Derzeit melden wir unsere Aufsichtspersonen in einer Liste, mit der Angabe des Geburtsdatums und der Sachkunde, sowie einer ggfs. bestehenden "Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit" an die Behörde.

Das Gesetz gibt den Vereinen aber auch die Möglichkeit, anstelle dieser Meldung die Liste selbst zu führen - verlangt aber hierbei, dass die Aufsichten dann ein Nachweispapier erhalten. Dieser Ausweis enthält einmal die Bestätigung der Sachkunde sowie der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit.

Dieses Nachweispapier soll mit der Ausbildung durch den "Moderator" (blöder Begriff) ausgegeben werden.

Damit entfällt dann die Meldung an die Behörde.

Man kann den Sinn dieser vom BSSB angeleierten Ausbildung verstehen oder nicht - Fakt ist, dass sie kommen wird.

Es geht auch nicht so sehr um den normalen Vereins-Schießbetrieb, sondern vermutlich mehr um die Aufsichten bei überörtlichen Schießveranstaltungen. Bisher hat man einfach einen bereitwilligen Schützen als Aufsicht eingeteilt. Zukünftig können das nur Aufsichten mit diesem Ausweis sein. Oft ist es schwer, ausreichend Aufsichten z.B. für eine Gaumeisterschaft bereits 14 Tage vorher festzulegen, um diese dann der Behörde zu melden. Mit Ausweis entfällt diese Meldung und man kann die Aufsicht auch am Tag der Veranstaltung einfach registrieren und einteilen. Würde man dieses "Nachweisdokument-Verfahren" nicht machen, bestünde die Gefahr, dass eine Schießverantaltung wegen fehlender Aufsichten abgesagt werden müsste.

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Hallo Smithy,

wie es scheint, hast du ein paar Hintergrundinformationen. Wenn du damit Recht hast, dass es nur um die Kinder und Jugendarbeit geht, dann hat der Verfasser des Schreibens aber einiges durcheinandergebracht. Man sollte sich schon mal mit einigen Begriffen des Waffenrechtes vertraut machen, wenn man von "offizieller Seite" solche Schreiben verfasst.

Man kann nicht von einer Sachkunde sprechen, die im Waffenrecht eindeutig definiert ist, und eigentlich die Befähigung bzw. Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sprechen.

Absicht oder Unfähigkeit????

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Wolli, Deine Interpretation ist richtig.

Es geht nicht um die Waffensachkunde, obwohl die auch wichtig ist, sondern speziell um die sachkundige Aufsicht.

Obwohl ich hier nur Vermutungen anstelle, denke ich dass es um die Durchführung der Schießen geht. Ablauf, rote Sicherheitsfähnchen, Verwarnungen, u.s.w.

hauptsächlich auch darum, dass die Aufsicht einen "waffenrechtskonformen" Schießbetrieb überwacht.

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