Trooper Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 Hi Leute, weiß jemand von euch, wo ich die vollständige (zweckmäßigerweise elektronische) Begründung zum Waffengesetz herkriege? Danke, Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted January 17, 2004 Share Posted January 17, 2004 @ trooper ich habe mir beim visier verlag,das heft -alles zum neuen waffenrecht- gekauft. ich habe keinen scanner,aber versuch es doch mal bei visier,evtl.können die dir das heft elektronisch übermitteln. ich hoffe es hilft dir etwas weiter. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 In Antwort auf: weiß jemand von euch, wo ich die vollständige (zweckmäßigerweise elektronische) Begründung zum Waffengesetz herkriege? Wie jetzt ... zu dem Machwerk gibt es tatsächlich eine Begründung??? Den Text bekommst Du zum Beispiel beim BMI : Gesetz Verordnung wesentl. Änderungen Jeweils zum Online-Gebrauch und pdf-Download. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted January 18, 2004 Author Share Posted January 18, 2004 Ja, hab die BMI-Seiten schon abgegrast, keine Spur von Begründung. Ich werde sie mal anmailen und fragen, ob sie sich wegen etwas schämen... mfg Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted January 18, 2004 Share Posted January 18, 2004 Trooper, Du hast Post! Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted January 19, 2004 Share Posted January 19, 2004 In Antwort auf: Hi Leute, weiß jemand von euch, wo ich die vollständige (zweckmäßigerweise elektronische) Begründung zum Waffengesetz herkriege? Danke, Trooper Hier. Direkt der erste Link. Ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit ihrer Begründung. Du mußt aber aufpassen, der Gesetzeswortlaut und damit auch die Begründung entspricht nicht immer dem, was nachher Gesetz wurde. Du mußt also jeweils sehen, ob der Entwurf dem späteren Gesetz entspricht. Eine amtliche Begründung des endgültigen Gesetzes gibt es nicht. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
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