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IGNORED

Schießen mit Waffen bis 7,5 Joule im Keller


Majortom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich betreibe den Schießsport mit Unterbrechungen seit fast 30 Jahren. Bin über den Weg Luftgewehr/Pistole dann KK und heute

Großkaliber Kurz und Lang dazu gekommen bis auf freie Pistole

und Vorderlader und Wurftaube so ziemlich alle Disziplinen zu betreiben, die der DSB anbietet.

Meine Jungs haben die Begeisterung übernommen und sind im LG Bereich sehr erfolgreich. Auch ich selbst schieße immer noch

gerne LG und LP, kann man das doch auf dem eigenen 10m Schießstand im Keller betreiben und dabei auch noch die Jungs trainieren. So als Alternativprogramm zu Günter Jauch (Mann nervt der). Ist auch sehr preisgünstig und meine Ringzahlen

mit der GK Gebrauchspistole und der LG liegen ziemlich gleich.

Safety first versteht sich, jedoch ist die eigene 10m Bahn nicht behördlich als solche abgenommen.

Nun erklärte mir einer meiner Vereinskollegen, der bei der Staatanwaltschaft arbeitet, das ich das streng genommen nach dem neuen WG. überhaupt nicht mehr dürfe.

Schießen sei nur noch auf genehmigten Schießständen erlaubt,

den Passus mit dem eigenen Grundstück, wenn das Geschoß die Grundstücksgrenzen nicht verlassen kann für Waffen bis 7,5 Joule Bewegungsenergie gäbe es nicht mehr.

Ich hatte das WG und die allg. Verordnung auf alles überprüft, jedoch nicht auf diesen Passus. Ich brach die Diskussion ab (Du kannst es mir glauben... Das kann ich mir nicht vorstellen.... Doch.....Nein), um mich zunächst mal schlau zu machen. In der Verordnung und dem Waffengesetz fand ich tatsächlich nichts darüber. ...Bis auf den Passus, das die nicht geänderten Artikel des bisher gültigen WG weiter in kraft bleiben. Fällt der Passus mit dem eigenen Grundstück auch darunter??????

Für die Kiddies könnte der Spaß trotzdem zu Ende sein, da unter 18 Jährigen der Umgang mit Waffen (Schießen ist Umgang)

verboten ist bis auf die Ausnahmen 14/16 auf genehmigten Schießanlagen, wenn besonders zur Jugendarbeit qualifiziertes Personal anwesend ist. (Letzteres bin ich auch im Sinne des Gesetzes. Aber der Homestand ist halt eben nicht abgenommen

und würde es auch wohl nicht werden.

Ich muß sagen ich bin leicht verunsichert.

Weiterhin ist die Frage, wenn die Ausnahme eigenes Grundstück noch für Erwachsene gilt, gilt sie dann nur für Luftdruck (kalte Gase)oder auch für Einsteckpatronen/Einsteckläufe für

GK Sportgeräte, die dann mit 4M20 auch unter 7,5 Joule sind.

(heiße Gase). Ich mochte die Sache schon genau wissen um mir nicht mit diesen im Grunde genommen Spielereien umfangreichere Genehmigungen zu gefährden.

Bitte um Rat

Major Tom

Geschrieben

WaffG §12 Abs.4

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte

(§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne

Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J)

erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die

Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

........

Alles klar ?

chrisgrinst.gif

Geschrieben

Gut gemacht Fuchs icon14.gif- erstaunlich nur,daß man eine derartig klare Bestimmung offenbar bei der Staatsanwaltschaft des Kollegen net kennt tongue.gif

Hoffentlich sind die nicht überall so schwach chrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

Ach ja, nochwas Majortom:

Was Du im Keller hast, ist KEIN Schießstand.

Du schießt lediglich innerhalb Deines "Besitztums" auf eine Zielscheibe.

Inwieweit Du jedoch Probleme bekommst, wenn Deine Kinder, falls die noch nicht 12 Jahre alt sind, draußen herumerzählen, dass sie im Keller mit Schußwaffen "umgehen" - das entzieht sich meiner Kenntnis.

Geschrieben

Wenn ein Gesetz sagt, daß unter 12 jährigen der Umgang mit Schußwaffen verboten ist - dann gilt das auch im eigenen Keller wink.gif - der ist nämlich kein rechtsfreier Raum-ganz einfach grin.gif.

Mouche

Geschrieben

Allerdings kann ich kaum glauben, dass das Waffengesetz so weit in die durch das Grundgesetz besonders geschützten Bereiche Familie und Wohnung eingreifen darf, dass ich mein eigenes Kind in meiner eigenen Wohnung nicht Lupi schiessen lassen darf????????????

Oder doch????????????

Geschrieben

In Antwort auf:


Allerdings kann ich kaum glauben, dass das Waffengesetz so weit in die durch das Grundgesetz besonders geschützten Bereiche Familie und Wohnung eingreifen darf, dass ich mein eigenes Kind in meiner eigenen Wohnung nicht Lupi schiessen lassen darf????????????

Oder doch????????????


Der durch das Grundgesetz besonders geschützte Bereich Familie und Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Geltendes Recht ist auch hier zu beachten, andernfalls wäre es ja sonst ein rechtsfreier Raum (mit allen Konsequenzen einschließlich Gewalt gegen die Mitglieder der Familie).

Andererseits hast Du natürlich völlig recht. Das Ausmaß, in dem sich der Staat in die innerfamiliären Dinge einmischt, hat unglaubliche Dimensionen angenommen.

Gruß Michael

Geschrieben

Das Argument hat was. Mit "Umgang" müßte etwas anderes gemeint sein.

hemo

laugh.gif

Geschrieben

Hallo Mouche,

In Antwort auf:

§27 (3)

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das
Schießen in Schießstätten
mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden


!!! Achtung, es wird ausdrücklich von Schießstätten gesprochen !!

somit könnte es nicht für den privaten Gebrauch im Keller gemeint sein

Was sagen denn hier die, die Amtsdeutsch beherrschen, ist meine Auslegung unwahr/falsch/dumm?? confused.gif

Geschrieben

Das Gesetz unterscheidet hier zwischen "Schießen" und "Umgang" (§ 2). Was "Umgang" bedeutet, steht in § 1 Abs. 3:

"Umgang mit einer Waffe hat, wer diese erwirbt, besitzt, übeläßt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt...."

Demnach ist schießen = Umgang, also erst ab 18 (§ 2 WaffG).

hemo

der das Gesetz diesbezüglich für falsch hält, mit 12 ist es für den Sport bereits zu spät! Mit 25 die erste Waffe, da lachen die Hühner und der Sport geht kaputt! crying.gif

Geschrieben

Villeicht wär hier einfach mal die viel gerühmte Civilcourage angebracht anstatt vorauseilende Untertanen Mentalität:

Was ich in meinem Haus mach geht in dieser Sache den Staat nix an.Da kann er noch so viel regeln. Weil irgend wo muß mal schluß sein.

Geschrieben

Eine mögliche Lösung wäre natürlich bei der Behörde eine "Ausnahme von der Alterserfordernis" zu beantragen.

Sollte eigentlich funktionieren. Wird bei unserem LG-Verein ständig gemacht.

"Eigene Waffe mit 25" - das sehe ich eigentlich anders.

Bis 18 ging ja (mit wenigen Ausnahmen) bisher schon nichts. Ab 18 können ohne MPU KK-Waffen und Flinten angeschafft werden.

Wie Du sagst, man muß mit 14 anfangen um in der Schützenklasse einigermaßen gut zu sein um bei Wettkämpfen mithalten zu können ist richtig - allerdings ging das bisher auch nur mit geliehenen Waffen.

Mit 18 eine KK-Waffe, und dann fleißig üben. Mit 21 MPU machen und dann etwas größeres kaufen oder bis 25 warten.

Ich stelle in unserem Verein eigentlich häufig fest, dass die Jungspunde, die vom Schießen keine Ahnung haben als Erste geil sind auf 45ACP oder .357mag. Auch Snipergewehre liegen in der Gunst der Jungen ganz oben (ich erwähne jetzt mal nicht die Pumpen!)

Gute Schützen (z.B. einer unserer 13jährigen mit Ausnahmegenehmigung) schießt leidenschaftlich mit der SpoPi - und das ausgezeichnet. Er möchte gerne eine eigene - aber der Vater hat schon 2 KW (darunter seine eigene SpoPi) und hat Probleme nun eine zweite SpoPi anzuschaffen. Hier müßte das Gesetz eine Möglichkeit schaffen - aber nicht bei einem 18-jährigen der heute in den Verein eintritt und morgen eine Glock 17 haben will.

Ich erkläre unseren Jungen erst einmal, dass sie sich von dem Gedanken GK-Waffe vorerst verabschieden sollen. Wir sind ein "Sportschützenverein", und keine "Waffenerwerbsclub" !

Sie sollen erst einmal zeigen, dass ihnen am Sport etwas liegt. Dazu können sie mit vereinseigenen KK-Waffen trainieren. Wem die Vereinswaffen zu ausgeleiert erscheinen, dem werden von Kameraden auch deren relativ gute Waffen ausgeliehen.

(Abgesehen davon dass die Kosten, mit einer 45er richtig zu trainieren von den meisten Jugendlichen sowieso nicht aufgebracht werden können.)

Lass ich einen Jungen mit meiner 686 schießen, leuchten die Augen, er stammelt etwas wie "is' ja geil!", aber trifft nix. Hauptsache es kracht und der Hammer haut in die Schulter.

Gib ich ihm dann eine Freie Pistole, dann ist nach 20 Schuss Schluß, weil der Arm nimmer kann. "Das ist aber anstrengend!".

Natürlich ist Leistungssport anstrengend.

Unser Sport soll Leistung fordern, nicht "geil sein".

Aber das alles weicht natürlich vom Grundthema ab. Ich denke, es ist gut, mit den Kindern im Keller LG-Schießen zu üben. Es ist gesetzlich in Ordnung wenn die Kids 14 Jahre alt sind. Unter 14 sollte ein ärztliches Attest vorliegen, das die körperliche Eignung bestätigt und unter 12 Jahren eine Ausnahmegenehmigung der Behörde. Dann ist alles o.k.

Geschrieben

Ich befürchte, dass Ihr Recht habt. Auch wenn ich den Vergleich mit Gewalt gegen Familienmitglieder nicht gelten lasse.

Gewalt gegen ein Familienmitglied würde die Grundrechte (also gleichwertiges Recht) dieses Familienmitglieds verletzen und nicht nur ein nachrangiges, dümmliches, obendrein handwerklich unter aller Sau gefertigtes Waffengesetz.

Selbst das Gesetz zum Schutz der Jugend bezieht sich eher auf das öffentliche Leben und nicht oder nur ausnahmsweise auf familieninterne Angelegenheiten. Oder macht sich strafbar oder auch nur ordnungswidrig wer seinen Sohn einen Schluck Bier trinken oder seine Tochter an der Zigarette ziehen läßt?

Geschrieben

OK. Nichts gegen zu sagen, aber: Als ich Präsi in Sinzig wurde, da lag der Altersdurchschnitt bei 46 (!!) Jahren.

Heute liegt er bei 30 und wir machen Jugendarbeit. Kommt einer und sagt, ich möchte mal GK Pistole schießen, dann kommt ein Schießleiter und zeigt es ihm.

Wir haben heutzutage jede Menge GK-Schützen, die bei Deutschen Meisterschaften vordere Plätze belegen. Die würden keine LuPi anfassen. Warum soll ich sie dazu zwingen? Wenn ich die Bedingung stellen würde (was es vorher im Verein durchaus gab) zuerst LuPi und dann schaun wir mal, dann läge mein Altersdurchschnitt schnell wieder bei 50 bei sinkenden Mitgliederzahlen.

Es gibt auch Leute, die haben mit Großkaliber angefangen und schießen heute nur noch LuPi.

Aber das Porblem ist das "Einstiegsalter" der Jugendlichen. Man muß bedenken, daß sich allerhand Vereine um die Kinder ab 3 bis 4 Jahren bemühen (Schwimmvereine, Turnvereine, Karnevalsvereine etc.) Hinzu kommt, daß die mit 12 so langsam in die Pubertät kommen und so langsam wieder aus den Vereinen verschwinden, weil der erste Freund/Freundin hinten auf dem Fahrrad mitfährt. Gerade in diesem Alter sind sie also schon längst in anderen Vereinen aktiv und geraten in eine schwierige Lebensphase. Unsere Chancen als Schützenvereine sind dann gering, das wollte ich einmal gesagt haben. Und mit 25 dürfte der Zug endgültig weg sein, oder? Das wird die Entwicklung sein, denn ich will mal abwarten, wer zum Psychiater geht. Auch Wehrdienstabsolventen sollen da hin. Das ist doch lächerlich. Die haben den Umgang mit Vollautomaten geübt bis zum Umfallen. Und heute sollen sie vorher zum Arzt, bevor sie eine Pistole bekommen dürfen. Aus der Prognosetätigkeit mancher Psychologen weiß man, daß sie Sexualstraftäter ( und andere ) völlig falsch beurteilt haben. Warten wir es ab.

hemo

Zivilcourage tut Not!!

laugh.gif

Geschrieben

Falsch !!!!

Das Gesetz heißt "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit"

Damit bezieht es sich natürlich auf die Öffentlichkeit, nicht auf die innerfamiliären Angelegenheiten.

Trotzdem würde ich mich nicht wundern, wenn mein 13jähriger mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird und am nächsten Tag das Jugendamt vor der Tür steht !

Auch würde ich mich nicht wundern, wenn einer meiner Kinder rumerzählt es würde zu Hause Hardcorepornos gucken, dass die Polizei hier mal nach dem Rechten sieht.

Also: Es gelten alle Gesetze natürlich auch zuhause. Nicht nur die, welche mit Gewalt zu tun haben.

Geschrieben

Klar, Hemo, die MPU für einen unbescholtenen 21jährigen ist natürlich kompletter Blödsinn. Aber wir müssen damit leben. Ich denke nicht, dass man hier mit einer Klage Recht bekommen könnte.

Aber etwas zu Deinen Bemerkungen betr. Jugendarbeit.

Gib einem 12jährigen eine .357 in die Hand - glaubst Du der könnte damit sportlich erfolgreich schießen ?

Die Altersregelungen sind ja bezüglich "Schießen" nicht geändert worden. Das war schon bisher alles so.

Schwerer gemacht wird nur der "Erwerb".

Natürlich dürfen unsere Jugendschützen (wenn der Trainer es bzgl. körperlicher Eignung vertreten kann) auch mal mit 'nem Schweden, einer 38er oder 45ACP schießen - das echte sportliche Training allerdings, bezieht sich nur auf die Disziplinen, in denen sie auch überörtlich antreten dürfen.

Das sind nun mal KK3*20, SpoPi, FP oder KKliegend. Hier hilft auch der Verband mit kostenloser Trainingsmunition.

Was den Erwerb betrifft, wäre ich trotzdem sehr vorsichtig.

Mein Sohn(16) wird demnächst eine eigene WBK erhalten (ist nötig wegen Kaderschütze DSB) - trotzdem werde ich sein Gewehr selbst aufbewahren und ihm keinen uneingeschränkten Zugriff ermöglichen.

Da mag das Vertrauen noch so groß sein - aber ein 16jähriger ist einfach charakterlich noch nicht fertig. Hier darf man sich keinen einzigen Fehler leisten.

Stell Dir vor, Party im Haus, Eltern weg, Alk in Strömen und darunter ein 16jähriger mit Zugang zu einem Waffenschrank - brrrrrrrr....da läuft es mir eiskalt den Buckel runter.

Geschrieben

Deine Beispiele sind ziemlich hanebüchen. Dass es durchaus Gesetze gibt, die zu Hause nicht gelten, hast Du selbst eingeräumt.

Ich schrub aus gutem Grund vom "Schluck Bier" und nicht von Alkoholvergiftung deren Zulassung beim Sprössling ja schon wieder dessen Grundrecht (auf körperliche Unversehrtheit) verletzt. Auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei Deiner Meinung nach "nach dem Rechten sehen wollte" wenn ruchbar würde, dass Eltern mit Ihren Kindern Pornos schauen, würde mich ernsthaft interessieren.

Interessant auch, der $27 Absatz 6 des Waffengesetzes, wonach das Schiessen zur Belustigung für Minderjährige auf ortsveränderlichen Schiessstätten zulässig ist. Somit darf also ein Kirmesbudenbetreiber, was die eigenen Eltern nicht dürfen.

Wenn das alles wirklich unanfechtbares geltendes Recht ist, dann sollte ich wirklich Auswanderung ernsthaft in Angriff nehmen. Ganz besonders wenn offensichtlich auch schon Schützen diesen Dummfug schönzureden versuchen und LuPi-Schiessen mit Komasaufen und Pornoschauen gleichsetzen.

Geschrieben

Wenn man 10 12-jährige mit .357 schiessen läßt, wird einer davon die meisten Ringe haben und somit sportlich erfolgreich gewesen sein.

Ansonsten könnte man mit der gleichen Argumentation den Jugendfußball abschaffen oder glaubst Du ein 12-jähriger könnte in der Bundesliga erfolgreich sein?

Geschrieben

Ich habe Pornos und Saufen nicht mit LuPi-Schießen gleichgesetzt - sondern lediglich klarmachen wollen, dass Deine Auffassung "das Waffenrecht gilt nicht innerhalb der eigenen vier Wände" nicht richtig ist.

Auch will ich das Waffengesetz nicht "schönreden". Es ist nun mal in seiner Gesamtheit ein schwachsinniges Regelwerk, aber wir müssen damit leben.

Damit lassen wir's gut sein, denn ich werde Dich nicht überzeugen können - und Du mich nicht.

Also ist die Diskussion fruchtlos.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn man 10 12-jährige mit .357 schiessen läßt, wird einer davon die meisten Ringe haben und somit sportlich erfolgreich gewesen sein.

Ansonsten könnte man mit der gleichen Argumentation den Jugendfußball abschaffen oder glaubst Du ein 12-jähriger könnte in der Bundesliga erfolgreich sein?


Sorry, aber denkst Du eigentlich bevor Du schreibst ?

Du solltest nicht in andere Threads etwas implizieren, das dort so nicht steht.

Ich habe gesagt "sportlich erfolgreich" - nicht "unter den ersten 20 bei der Deutschen Meisterschaft".

Sportlich erfolgreich bedeutet für mich, Ergebnisse bei den Vereinsmeisterschaften mit der Tendenz zur Qualifikation zur Gaumeisterschaft u.s.w.

Aber: Auch hier - stellen wir besser die Diskussion ein.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Also: Es gelten alle Gesetze natürlich auch zuhause. Nicht nur die, welche mit Gewalt zu tun haben.


Nein.


Welche nicht ?

Geschrieben

@Fuchs

In Antwort auf:

Unser Sport soll Leistung fordern, nicht "geil sein".


Dem kann ich mich nur zum Teil anschließen !

Mich ärgerts selber jedes Mal, wenn ich einen 8er schieße oder nicht auf mein selbergesetztes Mindestergebnis von 280 Ringen bei der SpoPi komme.

Trotzdem find ich es einfach "geil" mit meiner 45er zu schießen. Das ist ganz was anderes als KK. Allein schon von der Waffentechnik. Meine Walther GSP Expert hat mich technisch nicht vom Hocker........bei meiner 45er ist das anders.

Schießen ist nicht nur sturer Leistungssport. Manche Leute schießen auch nur just for fun.

Wollte das nur mal anmerken. wink.gif

Grüße

Sentenced7

P.S. Übrigens sind wir nicht mal so weit auseinander........ich schieße u.A. in Isen.

Geschrieben

Teil-Einspruch! Das mit dem .357-er beim 12-jährigen stimmt natürlich, so einen Blödsinn machen wir atürlich auch nicht. Die Kleinen schießen natürlich das, was sie im Wettkampf schießen. Ich meinte die 18 bis ...-Jährigen.

Aber ich denke, wir sind auf einer Linie. Nur einen Unterschied gibt es: Ich schiele in meinem Verein auf junge Erwachsene. Denn die haben meist Frau, Familie, Kinder und viele Verwandte. Wenn die dann vom Schießen schwärmen, dann kommen Teile der Verwandtschaft gucken....(und danach meist schießen).

Übrigens: Frauen in die Schützenvereine!! Erstens schießen die meist besser, als die Männer und zweitens kommen danach auch die Kinderleins mit ins Vereinsheim. wink.gif

Der Rest kommt dann von alleine chrisgrinst.gif

Sonntags geht dann die Familie nicht zum Turnen, sondern gemeinsam auf den Schützenplatz.

Guter Tip, oder??

hemo icon14.gif

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