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IGNORED

Beschneidung der neuen gelben WBK


Majortom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Klick in meinem Posting oben auf den Link am Ende, siehe Bild ganz unten, Revolverkarabiner war schon der richtige Begriff.

JM

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Ich bin in Besitz einer grünen und einer gelben WBK nach altem Recht. Da nun nach vielem Hin und Her das neue Gesetz und auch die Ausführungsverordnung da ist, wollte ich frohgemuts meine

gelbe "erweitern lassen" und rief bei der KPB an. Die freundliche (und das ist nicht ironisch gemeint) Sachbearbeiterin erteilte mir die Auskunft geht nicht.

Ihre alte Gelbe behält Gültigkeit . Wenn sie die Erweiterung

nach §14 wollen, müssen Sie eine neue Gelbe beantragen und

vorher die Verbandsbescheinigung einholen. Lassen Sie sich aber vom Verband eine Kontingentsbeschränkung eintragen, d.h.

welche Waffen und wieviele. Mit der Neuen Gelben können Sie

nicht einfach unbeschränkt kaufen . Die Frage woher sie das

denn ableite, erhielt ich die Antwort: Innenministererlaß

des NRW Innenministers (Behrent) dazu, der ist ganz frisch

eingetroffen und wir müssen leider danach verfahren.

Findig wie ich bin, erinnerte ich mich das ich doch FWR Mitglied bin und schilderte den Fall dem FWR. Kriegte auch umgehend Remail. Man wisse von dem Berentpapier, halte es aber nach wie vor für rechtlich unzulässig. Die neue Gelbe sei eine unbefristete Erwerbserlaubnis für die in §14 aufgeführten Waffen ohne Kontingentsbeschränkung. Das BMI

habe bislang immer den selben Standpunkt vertreten.

Wie ich jetzt weiter vorgehen soll dazu sagte man mir nichts.

Hat einer der Leser vielleicht Rat der von der Qualität über

das übliche Klischee .....Die spinnen die Römer..... hinweggeht . Eigentlich brauche ich die Neue Gelbe nicht wirklich, ich kann es aber nicht einsehen von Leuten die

Waffenbesitzer unisono scheel ansehen nach gut Dünken mehr

eingeschränkt zu werden als gesetzmäßig erlaubt.

Das Gesetzgebungsverfahren hat so schon eine Menge Unheil angerichtet, fast ein halbes Dutzend Großpleiten. Jede Menge vernichteter Arbeitsplätze im Gewerbe und eine Reihe ehrenwerter Büchsenmacher stehen vor dem Ruin, weil neue Genehmigungen akribisch erschwert werden, und auf breiter Front kaum noch jemand etwas kaufen kann mit Ausnahme von F Windbüchsen.

Selbst dabei macht man noch dem Nachwuchs den Sport madig.

Sollen wir das alles als Zeitgegeben hinnehmen ?

Begründungen ? Erfurt?

Ich kann es nicht mehr hören. Hätte der Täter ein Auto benutzt um eine Gruppe Fußgänger zu überfahren, würden

wir wahrscheinlich heute alle zu Fuß gehen. Nein, da ak-

zeptieren wir mehrere tausend Tote im Jahr und preisen

Autos mit Leistungen an, die selbst von guten Fahrern kaum auf die Straße zu bringen sind. Frei ab 18 zum Profit der Industrie.

Bitte um Ratschläge.

P.S.:Ich bin mitlerweile 45 Jahre alt habe selbst drei Kinder und habe langsam Probleme damit, immer weiter bevormundet zu werden.

Hallo Gruß aus Rheinland-Pfalz!

Die Sache mit dem Prozess kannste Dir auch fast in die Haare schmieren...

Hatte das nach dem alten WaffG war bis nach Berlin.

VG Koblenz negativ, OVG zu meinen Gunsten.... Tenor wenn dort Halbautmat im Gesetz steht ist auch ein Zielfernrohr Mehrlader abgedeckt.....

Dann ging die Behörde in Widerspruch wir trafen uns in Berlin....

am Bundesverwaltungsgericht... die Herren einer der Bezirksregierung, der bliebte Herr Menningen von der Bezirksregierung nach deren Auflösung jetzt von der Polizei zur Dienstleistungsdirektion verordnet....abgeordnet ... abgel... naja...

und der Kreisrechtsdirektor Bungert.....

Tenor des BVG war jetzt "der Gesetzgeber will so wenig wie möglich Waffen im Volk" und ich wäre ausreichend versorgt....

Leider habe ich als 16jähriger gesetzestreu zwei alte Karabiner ... eigentlich nichts rares.. einer fast Schrott ... angemeldet und somit der Amnestie 1976 ´genügt....

Aber sie wurden mir immer noch angerechnet und der selbsternannte Gutachter, vor der Polizei einmal Büchsenmachergeselle gewesen, ... aber die Waffenwerksatt hat trotzdem einen anderen zum Werkstattleiter gemacht...verkündete, dass aus dem System mit entsprechender Aufarbeitung...neuer Lauf...etc.. ein Matchgewehr herzustellen sei...

Ich gab zu bedenken, daß die Waffen Erbstücke sind und sich dies im Vergleich zu einer neuzetilichen Waffe gedacht an Rem700 nicht rechnen würde.

Leider war ich diesmal nicht bei den ca 30% Gewinnern, so unterlag ich hatte zwar Rechtsschutz durch den VdW und Patronensammlerverein... blieb aber trotzdem auf meinen eigenen Kosten und einigen Auslagen sitzen.

Nur die Verwaltung... auch wenn cronisch inkomompetent verliert nie....

und wenn kostet es auch wieder unser Geld....

So geht mir jetzt der mühsam erworbene Voreintrag kaputt... es steht die Übernahme eines Destroyers für den Spass an... den geeigneten Revolver habe ich bisher nicht gefunden... könnte ich jetzt bekommen aber dann kommt die Halbjahresregelung... und Verlängerung wie früher soll es nicht mehr geben....

Daher wieder neu für den DSB für die Befürwortung, Waffengebühren... also ich glaube ich stelle wirklich auch ncoh das Schiessen ein und wandere aus... nach Kolumbien wo Waffenbesitz strikt verboten ist .......

oder in die Deutsche Dominikanische Republik... da kann man sich wenigstens eine zum Eigenschutz halten... nur auf den Einbrecher schiessen.... bringt auch für den Europa-Gringo einen Aufenhalt im Käfig....

bis man ausgelöst wird....

und Waffen darf man auch nicht mitbringen....

Aber mit meiner Frühpenison von der Polizei... könnte man dort besser leben als hier .... schaun wir mal.......

Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück !

:bud:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe die neue Gelbe beantragt, und mein SB meinte, er würde nicht nach §14 Abs.4 verfahren, sondern nur die im Antrag befürwortete Waffe.

Für alle weiteren müsste ich jeweils ein Bedürfnis beibringen......................... :rotfl2:

Soll das jetzt einer verstehen :gaga:

Gibt es ähnliche Fälle ?

Geschrieben

Hallo

wie jetzt? Er sagte dir, er hält sich nicht an das Gesetz?

Gib deinen Antrag ab und lass dich nicht einschüchtern. Wenn du eine WBK nach 14. 4 beantragst, muß er dir schon eine neue Gelbe WBK ausstellen. Wenn nicht, wird er das im sofort folgenden Widerspruchsverfahren oder sogar vorm VG begründen müssen. Das wird im sehr schwer fallen.

Steven

Geschrieben

Hi Steven,

jow, er meint, für jede Waffenart nach 14.4 müsste ich ein jeweiliges Bedürfnis über meinen Verein nachweisen ( Perkusion ohne Schwarzpulverschein....das kann es wohl nicht geben......)

Weiterhin sei er der Ansicht, dass der Gesetzgeber es an anderer Stelle ( WaffG ) auch wieder einschränkt............bla bla bla bla bla.

We will see..................er weiß aber auch, das es andere Behörden umsetzen.

Gruß

Geschrieben

Das Zauberwort sollte sein: Ich erbitte Ihren RECHTSMITTELFÄHIGEN BESCHEID!

Den mus der Jojo begründen! Und zwar schriftlich!

Natürlich kommt vorher die Drohung mit kostenpflichtiger Ablehnung und so...nur nicht bange machen lassen!

Es ist ja nicht persönlich gegen den freundlichen Sachbearbeiter...er kann ja nichts dafür...aber man sollte doch auf einen Bescheid bestehen!

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