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IGNORED

Waffenverkauf nach USA?


Gast Datenpaul

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Geschrieben

Hallo Gemeinde frohes und erfolgreiches 2004 erstmal!!!Habe einen Waffeninteressenten in den USA (N.Y) der meine Hämmerli208 kaufen will ,weiß jemand wie das mit der Austragung und den anderen Sachen Wie Erwerbsberechtigung undsoweiter läuft?

Geschrieben

Hi, für Dich eigentlich null problemo, denn das Verbringen erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Sinne von § 1 Abs. 2 WaffG in Drittstaaten (dazu gehört auch die USA) ist erlaubnisfrei.

Du solltest Dich aber lieber versichern, dass der gute Cowboy auch Berechtigter ist, nicht dass es beim Austrag der Waffe aus der WBK unnötigen Ärger gibt. confused.gif

Schönen Tach noch... laugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi, für Dich eigentlich null problemo, denn das Verbringen erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Sinne von § 1 Abs. 2 WaffG in Drittstaaten (dazu gehört auch die USA) ist erlaubnisfrei.

Du solltest Dich aber lieber versichern, dass der gute Cowboy auch Berechtigter ist, nicht dass es beim Austrag der Waffe aus der WBK unnötigen Ärger gibt.
confused.gif

Schönen Tach noch...
laugh.gif


Wenn der Erwerber aber keine ATF-Lizenz hat (für seine Einfuhrrechtliche Seite, Formblatt ATF6) ist seine Waffe (und damit auch seine Kohle futsch!! )

Desweiteren herrscht in den USA ein hartes Haftungsrecht, wenn die Waffe zu einem Unfall führt etc. kann der Erwerber ggfls. den Lieferanten (auch einen Privatverkäufer) verklagen.

Was anderes ist es, wenn die Waffe an einen Händler verkauft wird...dann hat der den schwarzen Peter bzgl. Haftung..

Soweit ich auf verschiedenen Webseiten von Firmen gesehen habe, schliessen die jedenfalls eine Lieferung von Waffen oder ähnlichen Teilen an Privatpersonen in den USA grundsätzlich aus, um sich Ärger zu ersparen..

Muni

Geschrieben

... und korrigiert mich, aber ich meine für Schußwaffen und Schußwaffenteile (wozu auch Magazine gehören, also nicht nur wesentliche Teile im Sinne des Waffengesetzes)sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz aufuhrgenehmigungspflichtig, wenn sie außerhalb der EU verbracht werden. Genehmigungsbehörde ist das Bundesausfuhramt in Eschborn.

Jedenfalls habe ich einmal einen Halbautomaten in die USA geschickt, da war das notwendig. Ist allerdings eine Weile her. Die Genehmigung gibt es kostenlos, das Formular dafür kostenpflichtig bei jeder IHK.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Soweit ich weiss kannst du Waffen NUR an eine FFL ( Waffenhändler ) schicken, nicht an eine Provatperson.


Einführen kann auch eine Privatperson; sie muss aber wie bereits erwähnt eine Erlaubnis des Treasury-Departments haben. Die wird durch das Formblatt ATF6 erteilt. (aber in der Regel an Privatpersonen nur sehr selten abgegeben, es sei denn es handelt sich um Waffen die auf der Curious and Relics-List aufgeführt sind. Desweiteren sind auch Lieferungen von Waffenteilen an Privatpersonen sehr gefährlich, da viele Teile "Einfuhrbewilligungspflichtig" sind, obwohl sie IN DENN Usa, frei verkäuflich sind. So sind z.B. alle HiCap-Magazine auf der Bann-Liste (auch wenn sie vor dem ominösen Datum hergestellt sind.) Wenn sie PreBan sind, können sie dann nur mit ATF-Lizenz eingeführt werden. Andere überhaupt nicht und generell eine Straftat.

@Frosch: Du hast Recht. Eine Ausfuhrgenehmigung ist auch für an sich "freie Waffenteile" notwendig. Ausgenommen Schrotgewehre und deren Teile, vereinfacht bei KK-Langwaffen. Kurzwaffen+Teile generell NUR mit (AE)Genehmigung..

Gruesse

Muni

Aber da manche immer schlauer sind, kann jeder machen ,was er will... AZZANGEL.gifsonst hätten wir ja keine Arbeit mehr und unsere Zunft würde brotlos chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

@SB

wie Frosch schon erwähnte: Du vergisst das AWG.....

Gruss

Muni

Bei Waffen zählt halt nicht nur das WRNRG, da liegen noch ein paar Fallstricke umher.. AZZANGEL.gif

Geschrieben

Wie frosch schon sagte, die Formulare gibt es bei der IHK - 6seitig, im Durchschlag maschinengeschrieben (möglichst) auszufüllen. Infos zur Ausfuhrgenehmigung unter: BAFA .

Die Genehmigung wird erfahrungsgemäß schnell und kostenlos bearbeitet. Sie ist übrigens auch für die temporäre Ausfuhr ins nicht EG-Land notwendig für alle GK-Waffen. Für KK-Einzelladerlang- und KK-Repetierer LW gibt es Ausnahmen. Lustigerweise gilt diese Ausnahme nicht für " vollautomatische Sport- und Jagdwaffen chrisgrinst.gif für Randfeuerpatronen", für die wie bei GKs eine Ausfuhrgenehmigung nötig ist. Schade, dass dieser Begriff nicht auch seinen Weg in die Ausnahmen beim WaffG gefunden hat. wink.gif Das Ausfüllen der Formulare ist wegen besonderer Listennummern recht kompliziert - falls wer Infos braucht, kann ich mal diese Nummernlisten hier einstellen.

Grüsse,

Schwarzwälder

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