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IGNORED

Behördenmunition?


gecko

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Geschrieben

Mal vielleicht eine blöde Frage (ich kenn bloß die blöde Antwort nicht!).

Warum ist eigentlich Behördenmunition, z. B. Action 1, 2, 3, 4, oder die diverser anderer Hersteller, nicht für Otto-Normalschütze/-Jäger erhältlich?

Nachdem HP-Geschosse nun erlaubt sind, spräche doch nichts dagegen, oder?

Geschrieben

Nach meinem Kenntnisstand ist das einfach die Idee der Hersteller gewesen (insbesondere Dynamit Nobel) diese Munition nicht an Privat zu verkaufen. Aber sicher gibt es dafür eine sehr "logische" offizielle Erklärung... Die Amerikaner haben ja auch ihre "Law enforcement only" Munitionssorten (wie z.B. die schönen Ranger Talon und Nachfolger). Ist vielleicht ein Marketing-Argument für die Behörden?

Geschrieben

Das Problem ist m.E. die CIP-Zulassung, die für den Verkauf auf dem Privatmarkt erforderlich ist und Geld kostet - diese Ausgabe scheuen die Hersteller, weil sie davon ausgehen, dass es keine entsprechende Nachfrage gibt.

Geschrieben

clausi´s Statement geht schon in die richtige Richtung, trifft die Sache aber noch nicht ganz. Kurzwaffenmunition, deren Kern eine Härte von 20 Brinell Härtegraden übersteigt, ist in Deutschland nicht zulassungsfähig.

Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn man zB die Zulassung in Chile durchführen würde. Eigentlich müßte sie dann ja auch hier gelten. Aber da geht es dann wirklich ans Eingemachte des Beschußrechtes, wo ich auch nicht genau weiterweiß.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Problem ist m.E. die CIP-Zulassung, die für den Verkauf auf dem Privatmarkt erforderlich ist und Geld kostet - diese Ausgabe scheuen die Hersteller, weil sie davon ausgehen, dass es keine entsprechende Nachfrage gibt.


CIP ist kein ausreichendes Argument. Action, HMB usw. überschreiten (oder erreichen) zwar den zulässigen CIP- Gasdruck, aber das erklärt nicht, wieso nicht die Geschosse (für Wiederlader) einzeln verkauft werden. Ich halt's auch für 'nen Marketing- Gag.

Geschrieben

In Antwort auf:

Kurzwaffenmunition, deren Kern eine Härte von 20 Brinell Härtegraden übersteigt, ist in Deutschland nicht zulassungsfähig.


Die Geschoßhärte sollte es auch nicht sein. Die Action- Munition ist m.W. Voll- Tombak, mit abgedeckter "Durchblasöffnung" in der Mitte. HMB ist Volltombak. (kann auch Kupfer anstelle von Tombak sein ????)

Fakt ist, dass die momentan derartige Patronen nicht CIP- fähig sind, weil Gasdruck zu hoch. (war irgendwas zwischen 2600 und 2750 bar - je nach Typ). Das ließe sich aber ändern. Hartkern ist es nicht, weil es sich eben um Geschosse aus einem Material handelt.

auf MES sind die Teile aber erhältlich, habe schon öfters derartige Angebote gesehen.

Geschrieben

Moin Tabs,

Hartkern fängt bei uns in Deutschland erst ab 400 Brinell Härtegraden an. Das ist es also nicht. Ich glaube, die sache ist irgendwo in der 3. WaffVO zum alten Waffengesetz geregelt.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Von allem ein bisschen...

Für den Sammler von Munition ists kein Problem, weil der auch Munition erwerben darf, die NICHT CIP-geprüft ist. Allerdings muss sein MES auch auf "Munition aller Art" lauten, sonst ists kein "Sammlerschein...

Desweiteren ist keine dieser Firmen bereit, bzw. auch auf Wunsch der Behörden, nicht willens, diese Munition in den zivilen Handel zu bringen. Speziell die neue RUAG möchte das überhaupt nicht. Und was das "Wiederladen" nur mit den Geschossen angeht: (Entschuldigt jetzt den Ausdruck:) Wieviel Wiederladehanseln werden dann solch teure Geschosse (sie kosten so ca. 35 Cent bei 10.000er Abnahme per Stück)dann abnehmen??? 3-500 Hundert? Glaub ich noch nicht mal, bei dem Geiz ist geil-Gefühl heute...Wo soll also der Reiz für eine renommierte Firma liegen, sichs mit ihren potentiellen Auftraggebern für die ach so gute Behördenmunition zu verscherzen??

Wir sollten froh sein, das sie jetzt wenigstens mal für den Sammler erhältlich sind; aber auch da rumorts schon....

Warte,warte noch ein Weilchen, dann kommt (Behrens???) mit dem Hacke-hacke-Beilchen, oder so ähnlich...

GF

Muni

Geschrieben

Ich hatte es befürchtet!

Es gibt also keinen vernünftigen Grund, außer anscheinend einer gewissen "Obrigkeitshörigkeit" der Hersteller!

Interessant wäre jetzt, wie der Besitz von solchen Geschossen rechtlich zu werten ist bzw. noch extremer, damit wiedergeladenen Munition!

Geschrieben

Besitz der Geschosse, auch der selbst geladenen Munition sollte rechtlich unbedenklich sein, da die Geschosse nicht unter ein Besitzverbot fallen.

Ich weiß aber nicht wie es mit dem Besitz der Fabrikmunition ohne Sammlerschein (auf WBK) ist. Einerseits hat man ja eine Besitzgenehmigung für dieses Kaliber, aber wie ist es mit Mun aus, die nicht CIP ist? Darf ich die besitzen - und nur nicht erwerben? (mal abgesehen von dem Besitz-ohne-Erwerb-Paradoxon) - Keine Ahnung.

Geschrieben

Ein Händler darf Munition ohne Kennzeichnung und dergleichen nicht gewerbsmäßig in Umlauf bringen,das heißt aber nicht,das ich ( Sportschütze ) solche Mun nicht erwerben dürfe - sofern entsprechender Kalibereintrag vorhanden ist und es sich nicht um verbotene Mun handelt.

Gruß André

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