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IGNORED

Zum 131. Male--Tingle-Pistole


muni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Frage an unseren allseits veräääärhten Sachbearbeiter: chrisgrinst.gif

Heute erhielt ich von einer Webseite eines Vertreibers von Vorderladern -der u.a. diese oben angesprochene Waffen bei Egun anbietet, folgende Antwort auf meine Frage (Watt den nu:WBK oder nicht?) hinsichtlich WBK-Pflicht dieser VL-Waffen (ohne historisches Vorbild):

"watt denn nu?? Ganz einfach: Normalerweise ist die Tingle

Erwerbsberechtigungspflichtig. Da es kein historisches Vorbild gibt.

Doch da es noch keine Verwaltungsvorschriften zur Behandlung solchen

Waffen vorhanden sind, werden sie wie Altbesitz gehandhabt und sind

somit zurzeit noch frei zu erwerben. Bis es die Verwaltungsvorschriften

gibt. Danach sollen sie wie Altbesitz ohne wenn und aber eingetragen

werden.

Eddy " Zitatende...

Das wäre die Auskunft seiner Behörde....an Ihn als Händler. Kann ich mir nicht recht vorstellen, aber sein kann ja bei der allgemeinen Verwirrung alles...Wat is nu aber richtig??

Gruesse

Muni confused.gif

Geschrieben

Diese Auskunft halte ich für Käse. Verwaltungsvorschriften sind lediglich ein Handlungsleitfaden für die Verwaltung. In diesem Punkt halte ich das Gesetz für ziemlich eindeutig.

Ohne Genehmigung würde ich von der Tingle die Finger lassen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Diese Auskunft halte ich für Käse. Verwaltungsvorschriften sind lediglich ein Handlungsleitfaden für die Verwaltung. In diesem Punkt halte ich das Gesetz für ziemlich eindeutig.

Ohne Genehmigung würde ich von der Tingle die Finger lassen.

Gruß,

frogger


Das ist auch meine Meinung, aber offensichtlich verkauft er sie aber so, und macht damit später noch ein paar Leute unglücklich.... (auch wenn egun jetzt auf mein Betreiben hin, den Vermerk "gegen EWB" angebracht hat; er sie aber auch "ohne" abgibt!!) icon13.gif

Gruesse

Muni

Geschrieben

Nach meiner Beobachtung gehen diese Schrott Dinger bei E-Gun(schon öfter mal 3 oder 4 gleichzeitig) und anderswo ständig und ohne Genehmigung von Hand zu Hand.

Das Gesetz ist hier eindeutig-jetzt und in der Vergangenheit keine freie Waffe wegen fehlenden Vorbilds!Selbst wenn man das bei manchen Replika großzügig auslegen muß-die Tingle paßt eindeutig nirgendwo drunter icon14.gif - und abgesehen davon versteh ich nicht,wieso sich für so einen Schrott überhaupt jemand interessiert rolleyes.gif-weder originalgetreues Vorbild,noch besondere Schußleistung-da wäre mir jede spanische Billig-Replika einer realen Waffe doch hundertmal lieber als so etwas tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Von "Tingle" hab ich noch nie was gehört. In Bezug auf Vorderlader ist halt zu beachten, ob deren Modell vor 1.1.1871 oder danach entwickelt worden ist. Demnach richtet sich auch die Genehmigungspflicht. Die VwV - ob alt oder neu - hat damit wirklich nichts zu tun. Das stimmt.

Geschrieben

Hallo,

nicht schon wieder. Allerdings: Bei dem Ding handelt es sich

aber doch unzweifelhaft um einen einschüssigen Vorderlader.

Vorderlader sind genau so unzweifelhaft vor!!! 1871 ent-

wickelt worden; was soll also der Sch... ? Es würde dem Sinn

des Gesetzes nicht widersprechen die Dinger frei zu stellen,

dann wär endlich Ruhe, oder wie oder was?

Gruß Pit

Der Herr....

Geschrieben

Nöh, Pitt, laut Gesetz kömmt es auf das Entwicklungsdatum des speziellen Modelles an.

Die Tingle hat es damals nich gegeben - und weil sie erst nach dem Datum x entwickelt wurde ..... Wehbähkah

Eigentlich ganzganz einfach.

Übrigens machen sich nach meiner Auffassung auch die Typen, welche die Teile verhökern strafbar ... am Besten einfach über die Flex laufen lassen .....

Geschrieben

Hallo IchBins,

das weiß ich doch. Auch vor "diesem" Gesetz gab es ja schon

eins. Das heißt aber doch nicht, daß es nicht trotzdem Kappes ist; das techn. Prinzip ist doch das Gleiche.

Gruß Pit

Der Herr....

Geschrieben

Es geht nicht um Logik rolleyes.gif und es geht nicht ums technische Prinzip - es geht um die Formulierung des gültigen Gesetzes und seines Vorläufers-und beide sagten nun mal "Modell" und nicht "Prinzip". Das dieses aber vom Grunde her gesehen "Kappes" ist-da hast jetzt Du wieder recht grin.gif

Mouche

Geschrieben

kappes heisst bei uns KOHL und KOHL kann man wenigstens essen ... dieses Gesetz hingegen ist zu gar nix gut 021.gif

Geschrieben

Hallo IchBins,

ein bißchen Phantasie setze ich schon voraus; Du kaufst Dir

das entspr. Bundesgesetzblatt und dann ein Brief an Schily:

Sehr geehrter (oder besser nicht) Herr Minister, ich sitze

im kleinsten Raum meines Hauses; noch habe ich Ihr Gesetz

v o r mir!

(Du mußt das Papier natürlich vorher ein bißchen rümmeln)

Gruß Pit

Der Herr soll ihn strafen....

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