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IGNORED

Neuer Verein... wie macht man es richtig ? ;)


Oddball357

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo WO Gemeinde!

Einige Freunde von mir und ich wollen einen Schießsportverein gründen. Wir sind im moment 5 Personen:

- 1 Jäger (Ich)

- 1 Jäger/Sportschütze (mit zwo WBKs, eine für Jagd-, die andere für Sportwaffen)

- 2 Sportschützen (ebenfalls schon mit WBKs ausgestattet)

- 1 Interessierter, der sehr am Schießsport interessiert ist, aber noch keine Waffenrechtliche Erlaubnisse besitzt

Wir haben uns schon einen Stand ausgeguckt und könnten ihn auch wöchentlich mieten. Der Stand weist sich selbst als "DSB Leistungszentrum" aus. Wir würden gerne Lang- und Kurzwaffe dort schiessen.

Nun meine Frage, ich hoffe sie klingt nicht allzu lächerlich: Wie macht man nun so einen Verein auf ? Muss man sich einem Verband anschliessen ? Wie ist das allgemeine Procedere ? Es wäre sehr nett wenn jemand der sich auskennt uns hier grobe Hilfestellung leisten könnte, ich bin über jeden konstruktiven Vorschlag erfreut smile.gif

Danke schonmal im Voraus

Oliver.

Geschrieben

Ohne Verbandsanschluß könnt Ihr niemals waffenrechtliche Bedürfnisse ausstellen.

Also. Über Verbandsbeitritt beraten und entscheiden - dann diesen Verband kontaktieren - von dort erhaltet Ihr garantiert Hilfestellung.

Ansonsten mal BGB "Vereinsrecht" studieren könnte hilfreich sein.

Mouche

Geschrieben

Hallo,

5 Personen sind für Vereinsgründung - e. V. - in der Regel zu wenig. Sollten mindestens 7 Gründungsmitglieder sein, später kann allerdings der Verein auf 3 Mitglieder schrumpfen.

Ich empfehle möglichst keinen nichtrechtsfähigen Verein, sondern nur einen eingetragenen Verein (e. V.) zu gründen.

Ansonsten gibt auch das zuständige Amtsgericht (Vereinsregister) Hilfestellung und Muster zur Anmeldung und zur Satzung.

MfG frankmichael

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich empfehle möglichst keinen nichtrechtsfähigen Verein, sondern nur einen eingetragenen Verein (e. V.) zu gründen.


ich würde NUR einen eingetragenen verein gründen (egal für welchen verband man sich entscheidet).

über eine gemeinnützigkeit (als sportverein) kann man dann noch diskutieren.

sollte das angestrebt werden, empfielt sich, den satzungsentwurf vor der gründungsversammlung vom zuständigen finanzamt prüfen zu lassen - man spart sich dann hinterher arbeit und kosten.

ansonsten geb ich meinen vorrednern recht.

zum ablauf (für eingetragenen verein)

1) satzungsentwurf

2) gründungsversammlung

3) über notar einreichung der satzung an das vereinsgericht

4) vorlage finanzamt zur erreichen der gemeinnützigkeit

grundsätzlich könnt ihr in eure satzung reinschreiben, was ihr wollt - damit das vereinsgericht diese anerkennt, düfen halt keine sittenwidrige usw. regelungen enthalten sein.

es gibt jede menge bücher auch übers vereinsrecht - als gut fand ich damals "vereins-ratgeber - geckle" isbn 3-8092-1317-9

cu

klaus

Geschrieben

Ich würde in Eurem Fall ( Schiessen auf einer DSB-Anlage) mich auch an den DSB anschließen.

Über die Seite www.schuetzenbund.de kannst Du den für Dich zuständigen Landesverband anwählen, dort Deinen Bezirk und dann Dein zuständiges Gau.

Da findest Du den Gauschützenmeister (meist mit Email-Adresse).

Wende Dich an ihn, und Du bekommst sicherlich alle notwendigen Auskünfte.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich würde in Eurem Fall ( Schiessen auf einer DSB-Anlage) mich auch an den DSB anschließen.


Genau das würde ich mir doch sehr überlegen!!!

Wir schießen auch auf einem DSB-Stand, sind aber ein BDS-Verein. Es gibt überhaupt keine Probleme, aber aus unserer Sicht, haben wir die interessanteren Disziplinen chrisgrinst.gif

Also schaut Euch lieber erstmal von allen Verbänden die Sporthandbücher an und entscheidet dann, welchem Verband Ihr angehören möchtet.

Der Rest wie gehabt:

Gründungsversammlung / Notar / usw.

ist gar nicht schwer, sieht erst nur so aus chrisgrinst.gif

Kann eigentlich ein Verein auch mehreren Verbänden angehören? Wer weiß das?

Gruß Markus

Geschrieben

In Antwort auf:

Kann eigentlich ein Verein auch mehreren Verbänden angehören? Wer weiß das?


sicher, warum denn nicht?

dann würde ich aber auf alle fälle "ev" machen.

dann ist der verein rechtsfähig, eine juristische person.

ein natürliche person kann auch mitglied im taubenzüchter- und karnickelzüchter-verein sein, wir haben in .de vereinsfreiheit.

obs aber hinsichtlich waffen-befürwortungen was bringt, bezweifle ich.

cu

klaus

Geschrieben

Hallo Hermes,

klar geht das.

Wir gehören sowohl dem BDMP als auch dem DSB an, ist so in unserer Satzung verankert und beide Dachverbände wissen davon.

Keine Probleme damit und eine Riesenauswahl an Disziplinen.

MfG frankmichael

Geschrieben

Also mal ins Eingemachte:

Was oben schon mal kurz bemerkt wurde, ist falsch.

Ein "Bedürfnis" darf ein Verein heute überhaupt nicht mehr ausstellen. Bedürfnisbestätigungen stellt der Dachverband aus.

Was jedoch der Verein tun muß, ist nachzuweisen, dass er einen Schießstand hat, auf dem die Disziplin für welche die Waffe beantragt wird, geschossen werden kann.

Hat der Verein keinen eigenen Stand, ist der Nachweis über einen Mietvertrag nachzuweisen.

Ich weiß leider jetzt nicht genau, ob z.B. BDS-Disziplinen auf einem DSB-Stand überhaupt rechtlich zulässig sind, was ich aber sicher weiß, ist, dass die meisten DSB-Schießstände mit Zuschüssen gebaut worden sind, oder ggfs. Zuschüsse irgend wann einmal beantragt werden.

Ich denke, dass der DSB sicher etwas dagegen hat, wenn DSB-Schützenvereine ihren bezuschussten Stand gegen Kohle an einen Verein eines anderen Verbandes vermieten.

Also gibt es in einem so gelagerten Fall (DSB-Schießstand, BDS od. BDMP-Verein) gewisse rechtliche Probleme bei der Ausfertigung des Mietvertrags.

Darüber sollte auch nachgedacht werden.

Geschrieben

Ich kenne einen Schießstand, der ist ca. zur Hälfte mit öffentlichen Zuschüssen gebaut worden. Und da hat die Öffentlichkeit sicher auch ein Interesse daran, dass finanzschwächere Vereine / Verbände auch eine Trainingsgelegenheit haben. Wegen Gleichberechtigung und so....

Und zu den Verbänden: Vergesst mir die DSU nicht!

bye knight

Geschrieben

Lieber Fuchs-

ich hab nachlässig formuliert- und Du Wesentliches vergessen tongue.gif-also gehen wir mal richtig ans Eingemachte:

Eine vollständige Bedürfnisbestätigung heutzutage setzt Unterschrift des Vereins UND Verbands voraus grin.gif!

Der Dachverband ist nötig zur Bestätigung des Bedürfnises.

Dieses wird er aber nicht bestätigen ohne das ihm ein Verein angehört,welcher wiederum bestätigt,daß die notwendigen Anlagen zum Schießen mit der beantragten Waffe vorhanden sind(die natürlich für eine Disziplin der genehmigten Sportordnung des anerkannten Verbandes geeignet sein muß) u n d -was Du nicht erwähnt hast, daß der Antragsteller seit mindestens 12 Monaten dem Schützensport regelmäßig frönt.

Nun könnte man das noch durch weitere uns allen bekannte Einzelheiten ausschmücken - kurz gefaßt bleibt es aber bei dem Ergebnis: Keine Verbandszugehörigkeit des Vereins-keine Bedürfnisbestätigung!Richtig wink.gif -zumindest solange, bis nicht ein Einzelkämpfer das theoretisch mögliche Gegenteil berwiesen hat-denn wir haben ja laut Aussage von kompetenter Seite immer noch keinen Vereins- und somit im Rückschluß natürlich erst recht keinen Verbandszwang rolleyes.gif.

Viel Spaß auf dem Weg - die Jüngeren unter uns erleben vielleicht noch den Ausgang des Verfahrens chrisgrinst.gif

Und zu Deiner Sorge BDS Diszipline auf DSB Ständen - da kann ich Dich beruhigen : Vorausschauendere,offenere Vereine,also solche die Mitglieder gewinnen und nicht verlieren wollen haben nicht nur DSB Mitgliedschaft sondern sind auch noch anderen Verbänden angeschlossen - und das funktioniert wunderbar und problemlos -und mit Zuschüssen smile.gif

Mouche

Geschrieben

Hi Mouche !

hast sicherlich Recht, allerdings hab ich mich NUR auf die Bemerkung bezogen

"Ohne Verbandsanschluß könnt Ihr niemals waffenrechtliche Bedürfnisse ausstellen."

denn auch MIT Verbandsanschluß können sie das nicht.

Aber Schwamm drüber - ist bloß Wortklauberei.

Mir ist auch klar, dass jeder hier seinen Verband anpreist - ist ja nichts Schlechtes und jeder Verband - ob BDS, BDMP, DSB sowie auch die DSU u.s.w. - hat seine Vor- und Nachteile.

Der DSB mit seinen "statischen" Disziplinen aber dafür Millionen von Mitglieder und einem gewaltigen Meisterschaftsspektakel (bis hin zu Olympia), andere Verbände haben ihre "Plusse" und "Minusse".

Ich will auch sicherlich nicht den DSB anpreisen und gegen die anderen Verbände Stimmung machen - mir ist es schnurzpiepegal welchem Verband ein neuer Schützenverein beitritt.

Ich meinte nur, dass in diesem Fall womöglich der DSB die einfachere Lösung wäre. Die Umstände, ob der Verein, dessen Schießanlage angemietet werden soll, auch noch in anderen Verbänden ist kenne ich nicht.

Falls ja, wäre natürlich dieser andere Verband ebenfalls eine gute Wahl.

Mein Beitrag sollte nur gedankenanregend sein - niemals will ich Werbung für den DSB machen (obwohl das mein Verband ist), denn der DSB ist betimmt nicht der Weisheit letzter Schluss.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein "Bedürfnis" darf ein Verein heute überhaupt nicht mehr ausstellen. Bedürfnisbestätigungen stellt der Dachverband aus.


Das mag für die "neue Gelbe" richtig sein, aber die Grüne betrifft das sicher nicht.

Als Schießsportleiter unseres Vereins, habe ich zusammen mit dem 1.Vorsitzenden, in den letzten 3 Wochen, 2 Selbstladebüchsen und eine Repetierbüchse "bescheinigt" und es gab, trotz unterschiedlicher OA's keine Beanstandungen.

Wer sollte denn die ganzen Befürwortungen bei den Landesverbänden mit mehreren Tausend Mitgliedern bearbeiten?

Ergo:

Neue Gelbe = Bescheinigung des Verbandes

Grüne = Bescheinigung des Vereins, wie bisher

Sagt mir, wenn ich falsch liege. Wenn dem so wär, dann hätten sich ja 3 OA's über das WaffGneu hinweggesetzt, indem Sie die schnöden Vereinsbescheinigungen anerkannt haben.

M.

Geschrieben

Da hast Du nun auch wieder recht,daß es MIT DSB sicher einfacher ist.

Die beste Entscheidung-die ich für mich persönlich getroffen habe und die auch einem jeden Verein gut bekommen könnte: DSB UND ein anderer Verband-in meinem Fall halt BDS grin.gif.

Das sind-egal ob für Einzel- oder Vereinsmitgliedschaft ein paar Teuro im Jahr mehr - aber man ist mit Waffen und Disziplinen auf der sicheren Seite icon14.gif

Mouche

Geschrieben

Hermes: Zu sagen,daß Du FALSCH liegst ist bei diesem Waffengesetz schlicht nicht möglich tongue.gif.

Allerdings kann ich Dir sagen,daß es hier nicht so laufen würde!

Da gilt für JEDE waffenrechtliche Bedürfnisbescheinigung Verbandsbestätigung - Vereinseinbindung nur zusätzlich,wie in den vorangegangenen Beiträgen erwähnt.

Entweder es ist bei Euch anderst - oder die OA haben es verpennt tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Hi Hermes !

Die Sache ist meines Erachtens eine Frage der Ordnungsämter.

In Deinem Fall sagt das Ordnungsamt "keine Verwaltungsvorschriften - also weitermachen wie bisher".

Im Fall von Mouche und mir, halten sich die Ämter trotz fehlender Verwaltungsvorschriften eben an das WaffG und legen es nach ihrem Gutdünken aus.

Wären auf meiner alten Gelben noch Felder frei, so sagt mein OA, würden sie auch problemlos Einzelladerlangwaffen (wie meinen Schweden) ohne irgendein Papier eintragen - nur sie ist eben voll und Neue werden wg. fehlendem Vordruck noch nicht ausgestellt. Lediglich auf die Grüne würden sie eintragen - aber dann eben nur mit BBDD.

Geschrieben

Moin Mouche, solange es nicht um die Dritte KW oder den Fünften SL geht, brauchte ich in Niedersachsen noch nie die Bescheinigung des Verbandes.

Seit dem 01.04.03 habe ich bestimmt 6 oder 7 normale Bescheinigungen ausgestellt, alles für einen Voreintrag auf die Grüne WBK und alles wurde fix genehmigt icon14.gif

Das für die neue Gelbe eine BS des Verbandes her muss, das ist mir schon klar, aber für jede popelige Spopi ??? und dann vielleicht sogar noch die erste??? Nee, das kam mir noch nicht unter.

Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie es in anderen Bundesläder aussieht, aber wenn bei jeder Waffe eine BS des Verbandes her muß, dann würde ich mich schon bevormundet fühlen icon13.gif

Gruß Markus

Geschrieben

Auszug aus dem WaffG §14 Abs.2:

-----------------------------------------------------

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten

Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als

Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

----------------------------------

Das bezieht sich auf alle Waffen für die Grüne (wobei noch diskutiert wird ob das auch für die gelbe gilt - örtlich unterschiedliche Auslegung !), also Halbautomaten und mehrschüssige Patronen-Kurzwaffen.

Sieht das Dein Amt anders - Glück gehabt.

Geschrieben

Hallo,

die Diskussion Gelbe und Grüne WBK ist immer wieder interessant - aber unter Waffenrecht meines Wissens schon ausführlich disputiert.

Eigentlich wollte Oddball357 doch unsere Ratschläge zur Vereinsgründung...

MfG frankmichael

Geschrieben

In Antwort auf:

Sieht das Dein Amt anders - Glück gehabt.


Anscheinend sieht das nicht nur mein Amt anders, sondern die anderen OA's, im Einzugsbereich meines Vereins auch so.

Auf Nachfrage bei meinem zuständigem OA, stelle ich hier nochmals fest, daß eine "Verbandsbescheinigung" nur benötigt wird, wenn der Regelbedarf, von mehr als 2 KW oder mehr als 3 SLG überschritten werden soll.

Ansonsten reicht, wie bisher, die Bescheinigung des jeweiligen Vereins.

(Diese Aussage, gilt aber nur für mein OA)

Selbstverständlich, benötigt man für die beantragung der neuen Gelben, eine Bescheinigung des Verbandes und nicht nur eine des Vereins. Das macht ja auch Sinn, da die Gelbe ohne Voreinträge funktioniert, auch wenn es noch nicht überall durchgedrungen ist.

Auf dieser Basis, wird das in ganz Niedersachsen so gehandhabt, wurde mir zumindest versichert confused.gif

Gruß Markus

Geschrieben

Hallo Oddball357,

... nun mal wieder zum Thema:

Ich habe da eine Satzung in Petto, die ausschließt, das ihr selbst mal aus eurem eigenen Vorstand herausgewählt werdet.

Im deutschen Vereinsrecht geht es in Sachen Satzung von "Ur - Demokratisch" bis "Diktatorisch", Letzteres beschreibt meine Satzung, die in unserem eigenen Verein die Grundlage ist.

Wir sind bisher damit gut gefahren, allerdings:

"Prüfe, wer sich ewig bindet !"

Auf Anfrage unter Angabe einer e-mail sende ich Dir das Ding gern zu.

Grüße

Ordonanz

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo WO Gemeinde!

Einige Freunde von mir und ich wollen einen Schießsportverein gründen. Wir sind im moment 5 Personen:

- 1 Jäger (Ich)

- 1 Jäger/Sportschütze (mit zwo WBKs, eine für Jagd-, die andere für Sportwaffen)

- 2 Sportschützen (ebenfalls schon mit WBKs ausgestattet)

- 1 Interessierter, der sehr am Schießsport interessiert ist, aber noch keine Waffenrechtliche Erlaubnisse besitzt

Wir haben uns schon einen Stand ausgeguckt und könnten ihn auch wöchentlich mieten. Der Stand weist sich selbst als "DSB Leistungszentrum" aus. Wir würden gerne Lang- und Kurzwaffe dort schiessen.

Nun meine Frage, ich hoffe sie klingt nicht allzu lächerlich: Wie macht man nun so einen Verein auf ? Muss man sich einem Verband anschliessen ? Wie ist das allgemeine Procedere ? Es wäre sehr nett wenn jemand der sich auskennt uns hier grobe Hilfestellung leisten könnte, ich bin über jeden konstruktiven Vorschlag erfreut
smile.gif

Danke schonmal im Voraus

Oliver.


Info: Vereinsgründung braucht mind. 7 Leute,

Tip 1 : e.V. gründen wg Steuer und Zuschüsse8gibt es allerlei Möglichkeiten)!

Tip 2 : Frag mal bei eurem Landessportbund nach, da gibt es Abteilungen die sich "Vereinshilfe" nennen wink.gif, ausserdem wirst Du bestimmt auch beim Verband/Landesverband hilfe erhalten, das dieses ja auch wieder Neueinnahmen bedeutet grin.gif

Tip 3 : beim lsb findet sich auch Hilfe bei der Erstellung von Satzungen ... als auch im BGB(...ziehmlich weit vorne) was Vereinsrecht anbelangt...was unbedingt rein muß ect.

Tip 4 : So wie ich das in der Abnahme lese, wird ein Stand nicht auf Disziplinen, sondern auf Energie und Kaliber freigegeben. Der Standbetreiber sollte aber schon von Euch die Info haben, nach welchen Sporthandbüchern geschossen wird. Die Versicherung läuft ja über den angeschlossenen Verband!!

Geschrieben

Wie sieht es denn eigentlich mit den SLG`s beim BDMP aus?

Sind das i.d.R. auch eingetragene Vereine oder ist das eine Gruppe, die als Abteilung/Sparte oder wie auch immer aus Mitgliedern des BDMP oder eines BDMP-LV`s agiert?

Gruß,

Kanzler

Geschrieben

Hi Gemeinde...

war und bin momentan beruflich ziemlich eingespannt, erstmal danke für die zahlreichen Antworten. Ich hab das Thema nicht vergessen, nur momentan extrem wenig Zeit. Ich werde aber bald zurück sein... (klingt wie eine Drohung... wink.gif )

Oliver

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