DerMond Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 im nachbartread bei dem es um die "razzia" im schützenheim geht wurde berichtet dass mannscheiben, dosen und (oh mein gott wie schrecklich) LUFTBALLONS als beweismittel sichergestellt wurden. mit normalbürgerlichen gedankengängen stelle ich mir nun die frage was denn an an den zielen, mal abgesehen von der mannscheibe, sooo schlimm ist. oder anders...ist das verboten??? wenn ich mich recht entsinne war da was mit schiessen nur nach sportordnung. aber gibt es da nicht auch erlaubte ausnahmen? weihnachts/osterschiessen etc. muss ich ins zuchthaus wenn ich scheiben beschiesse auf denen keine ringe sondern osterhasen, ausserirdische, clowns o.ä abgebildet sind? beste grüsse walter
Völker Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 In Antwort auf: §15 WaffG (6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
Guest Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 Ja, aber Luftballons ? Sehen zwar manchem Politiker ähnlich, es bleibt auch genauso wenig übrig, wenn man die Luft ´rauslässt - aber deswegen gleich verbieten ? Außerdem doch mal wieder typisch. Wenn alte Männer in grüner Kluft mit Gamsbart am Hut auf einen Holzadler schießen ist das gelebtes Brauchtum. Wenn man statt dessen in Sportklamotten auf einen Luftballon o.ä. schießt, kommt die Hausdurchsuchung.
Sentenced7 Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 In meinem früheren LP und LG Verein gabs ein paarmal im Jahr so Schießabende wie, Roßenschießen, Nußschießen, Gaudischießen usw. Dabei wurde, wie der Name schon erahnen läßt, auf Tonröhrchen mit Rosen drin geschossen, auf Walnußschalen und auf Metallkegel. Kann also ned so schlimm sein. Aber in unserer kranken Gesellschaft ( Deutschland ) muß man ja vorsichtig sein.
Guest Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 Hallali und hallala , aus aktuellem Anlass ist...besser sind mir ein paar Fragen aufgekommen....was aber noch mehr werden könnten. Ich darf mal annehmen, was Völker (IMHO richtig) interpretiert () hat ,steht völlig alleine und ohne Ausnahme auf dem Tablett? ? 1. Nach SpO gibt es kein Schießen auf einen Adler....also sieht das wie aus, wenn es um Brauchtumspflege (die/den Königin/König) geht ? verboten???? 2. Auszurichtende Events ...geht das überhaupt noch ? Wenn nicht nach einer Spo geschossen werden soll (z.B. eingebaute Schwirigkeiten wie Spopi mit der "schwachen" Hand ), oder "nur" auf die Duell-Scheibe...oder Pappteller...oder schreckliche bunte Luftballons ???????? verboten???? 2a)...wenn ich auf dem Weg zu einer Veranstaltung -siehe unter 2.- in eine Kontrolle komme, reden wir nicht vom "Bedürfnis umfassenden Zweck", der ja wiederum an die SpO gekoppelt ist.... ??? soll das so gewollt sein?? wenn ja, hat man sich mühe gegeben, das keiner mehr beim Sport Spass haben darf . aber sonst geht es noch, oder? (mich schreckt alleine der Gedanke daran ab, das ich überhaupt solche Fragen habe...... was man nicht alles fragt, um nichts verkehrt zu machen....)
Sharps Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 In Antwort auf: Ja, aber Luftballons ? Nimm mal einen handelsüblichen Luftballon und stelle ihn auf den Kopf (also den Lufteinlass nach oben). Und schon hast Du eine perfekte Imitation eines ehemaligen Bimbeskanzlers ...
Völker Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 @Maxe2K, nein, ich glaube nicht: In Antwort auf: 1. Nach SpO gibt es kein Schießen auf einen Adler....also sieht das wie aus, wenn es um Brauchtumspflege (die/den Königin/König) geht ? verboten???? Nö, wieso, ist zwar kein "sportliches Schießen i.S.d. WaffG, aber Brauchtumsschießen (§14) - und wenns auf dem zugelassen Stand passiert, braucht man AFAIK nicht mal eine Ausnahmegenehmigung. In Antwort auf: 2. Auszurichtende Events ...geht das überhaupt noch ? Wenn nicht nach einer Spo geschossen werden soll (z.B. eingebaute Schwirigkeiten wie Spopi mit der "schwachen" Hand ), oder "nur" auf die Duell-Scheibe...oder Pappteller...oder schreckliche bunte Luftballons ???????? verboten???? Ist das nicht bei IPSC und Westernschießen mit drin ? - Also nur abwarten, bis das BDS-Sporthandbch auch "genehmigt" ist. In Antwort auf: 2a)...wenn ich auf dem Weg zu einer Veranstaltung -siehe unter 2.- in eine Kontrolle komme, reden wir nicht vom "Bedürfnis umfassenden Zweck", der ja wiederum an die SpO gekoppelt ist.... ??? soll das so gewollt sein?? wenn ja, hat man sich mühe gegeben, das keiner mehr beim Sport Spass haben darf . Hattu z.B. "Alte Gelbe"? Dann ist DEIN Bedürfnis noch nach altem WaffG. ("von SEINEM Bedürfnis umfaßten Zweck") Zum Glück gilt folgendes nicht für alle Schützen: In Antwort auf: Der Deutsche Schützenbund ist zuständig für - den Erlass einheitlicher Regeln für das Sportschießen sowie die Kontrolle ihrer Einhaltung, (aus der DSB-Homepage)
Guest Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 paar Kreise auf den Ballon malen fettisch...oder sind 3D-Ziele verboten (äusserts geile Sache beim Feldbogenschiessen )
Guest Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 In Antwort auf: ...Ist das nicht bei IPSC und Westernschießen mit drin ? - Also nur abwarten, bis das BDS-Sporthandbch auch "genehmigt" ist... Da ich Mitglied eines BDS Vereins und DSB-Vereinsmeierer (also auch im Vorstand) bin, frage ich da mal genauer nach: Daraus folgere ich, Du bist der Meinung, das kein DSB-Verein ein Schießen (nicht nach SpO) ausrichten darf, was nicht nach SpO ist ? ...warum wird der gaga-smiley nicht gelb, steht doch mit drinnen? (Scherz!!)
Völker Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 In Antwort auf: Da ich Mitglied eines BDS Vereins und DSB-Vereinsmeierer (also auch im Vorstand) bin, frage ich da mal genauer nach: Daraus folgere ich, Du bist der Meinung, das kein DSB-Verein ein Schießen (nicht nach SpO) ausrichten darf, was nicht nach SpO ist ? Falsch. Sh. "Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird." - nicht nach "seiner" !!!
knight Posted December 9, 2003 Posted December 9, 2003 Eine Mannscheibe (wenn es denn überhaupt eine war, ich habe nur von einer "Zeichnung" gelesen und DIN-A3 ist für sowas viel zu klein....) mahct noch kein Kampf- oder Verteidigunsschießen. Erst das Schießen auf diese Scheibe wird zum Problem. Solange man nicht mit Waffen schießt, die unter den §6 der AWaffV fallen, ist sowieso alles in Butter (wenn's kein Kampf- oder Verteidiungsschießen ist). Da kann man auch auf Luftballons oder Stecknadeln oder Euro-Cents schießen: § 9 AWaffV Zulässige Schießübungen auf Schießstätten (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn 1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt, 2. geschossen wird a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung, B) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22), c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder d) in der jagdlichen Ausbildung, oder 3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt. bye knight
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