Smithy Posted November 5, 2003 Posted November 5, 2003 Hallo ich habe erfahren dass ein Vereinsmitglied vom Verein ausgeschlossen werden soll. Ich hab zwar mitbekommen dass der, der ausgeschlossen werden soll ein "bisserl spinnt" aber so ganz schlimm war´s wohl nicht. Kann mir jemand sagen, ohne dass ich die Geschichte hier ausbreiten muss, wann eigentlich grundsätzlich jemand vom Verein ausgeschlossen werden kann. Hat der ausgeschlossene ein Recht sich ausserhalb des Vereins (Gericht ect.) zu wehren bzw. wie ist so ein "Ausschlussgrund" überprüfbar. Ich bin weder "pro" noch "kontra" gegen diesen Mann. Ich finde nur dass man in der heutigen Zeit wo man doch ohne Verein gewisse Probleme bekommen kann mit dem Ausschluss sehr sorgfältig umgehen sollte.
Guest klausp Posted November 5, 2003 Posted November 5, 2003 hallo smithy, denke mal, daß das die vereinssatzung regelt, welche voraussetzungen dafür vorliegen müssen. ob man dagegen klagen kann, ist mir nicht bekannt. außerdem, was bringt das - außer kosten? klaus
jos Posted November 5, 2003 Posted November 5, 2003 1. Ausschluss grundsätzlich nur nach Abmahnungen wegen Verstoss gegen Mitgliespflichten. 2. Ansonsten nur wegen eines schwerwiegenden Grundes, der die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar macht. 3. Soweit die Satzung nichts anderes regelt, ist im Zweifel die Mitgliederversammlung für den Ausschluss zuständig. 4. Der Ausschluss unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung. Gruss jos
Karlo Posted November 5, 2003 Posted November 5, 2003 Hallo Smithy, wie meine Vorredner schon sagten: Die Satzung ist maßgebend! Dort müsste geregelt sein: 1. Gründe, die einen Ausschluss nach sich ziehen. 2. wie das Prozedere ist (Mitgliederversammlung und Mehrheiten) 3. ob es ein Einspruchsrecht gibt. Steht in der Satzung nichts über das Verfahren eines Ausschlussverfahren, bzw. nur "Teilbereiche" drin, gilt dann, evtl. nur für die dann "fehlenden Teilbereiche", das Vereinsrecht. Gruß Karlo
bumper Posted November 5, 2003 Posted November 5, 2003 hallo smity, die bisherigen Ausführungen sind richtig zu bedenken ist, daß eine evtl. vorhandene Rechtssschutzvers. diesen Streit, sollte es zu einer gerichtlichen Überprüfung kommen, nicht abdeckt. Also vorsichtig. Der beste Weg wäre einen schriftlichen Widerspruch mit Gegendarstellung die in den Vereinsakten bleiben muß und sich dann einen neuen Verein zu suchen. MfG bumper
Smithy Posted November 6, 2003 Author Posted November 6, 2003 Was ich weiss ist dass nur der Vorstand über den Ausschluss berät. Habe den Sachverhalt schon eingetippt, dann aber wieder gelöscht. Ich werde nächste Woche berichten wie´s war (weils ein Schmarrn war) und was dabei herausgekommen ist. Ich frage mich nur wie man einen handfesten Ausschlussgrund konstruieren kann nur weil jemand zugegebenermassen ein [absolutes Arsch**** ist. Er stört auch immer wieder den Vereinsfrieden und das seit Jahren und als EINZIGER. ICH habe z.B. auf ignorieren umgeschaltet und SO läuft es auch ganz gut. Naja... schaun mer mal.
Guest Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 sicher, das wir nicht im selben Verein sind? Schau bitte mal in die Satzung! also bei uns steht das relativ genau (welche Gründe für Verweis, wann ausschluß, wie widerspruch mit welchen Fristen...) drinnen - was steht bei Euch? Ein uns bekannter Verein hat ein Mitglied in diesem Jahr erstmalig in deren Vereinsgeschichte abgemahnt. ...hat auch eine (leider kurze) Zeitlang ihre Wirkung nicht verfehlt...
schuster Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 In Antwort auf: Er stört auch immer wieder den Vereinsfrieden und das seit Jahren und als EINZIGER. Genau dies Aussage dürfte ein Grund zum Vereinsausschluß sein. Drei Abmahnungen und danach den Ausschluß, je nach Satzung, durch den Vorstand oder Mitgliederversammlung, und gut ist´s. Natürlich ist ein Widerspruch als auch eine gerichtliche Prüfung nach Vereinsrecht zulässig. Daher sollten die Gründe stichhaltig und nachweisbar sein, daneben darf man sich keinen Bock leisten, in dem man einen formalen Fehler einbaut; eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt ist für den Vorstand unerläßlich, da ein Vereinsausschluß viele Stolpersteine beinhalten kann.
bumper Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 hallo smithy, schaue im Buchladen doch einmal nach folgendem Paperback: VEREINSRECHT aus dem Verlag NWB Ratgeber Wirtschaft. ISBN=3-482-42984-7. Der Author ist Richter am OLG D.Burhoff. kurz gesagt aus dem Vorwort: der Leitfaden verzichtet auf Rechthinweise. Er will die vorherrschende Meinung darstellen und ein "Leitfaden" für Vereine und Mitglieder sein den sichersten Weg aufzuzeigen. Da hat er Recht, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Ich hoffe dies hilft dir.. und deine Beurteilung leichter fällt. MfG bumper
bumper Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 hallo Schuster, bitte erkläre doch einmal den Begriff "Vereinsfrieden" . bumper
schuster Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 In Antwort auf: hallo Schuster, bitte erkläre doch einmal den Begriff "Vereinsfrieden" . bumper ... und schon wurde ich auf den falschen Fuß erwischt. Was für den einen kreative Kritik ist, ist für den anderen eine haltlose Stänkerei. Dieser Begriff "Vereinsfrieden" ist halt ein Gummiparagraph, für den ich auch keine Definition habe. Nur eine genaue Dokumentation von Tatsachen mit Zeugen und Abmahnung dürfte vor Gericht Bestand haben.
Guest klausp Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 hallo, also den gedanken an eine gerichtliche auseinandersetzung oder eine klage halte ich für sehr theoretisch, mag ein ausschluß nun berechtigt sein oder auch nicht. was ist erreicht für den kläger, wenn seine klage vor gericht durchgeht? dann wieder in den verein rein als wäre nichts geschehen? oder sich raushängen lassen, daß man ja gewonnen hat? ich glaube, wenn es so weit gekommen ist, sollte man sich als betroffener nen neuen verein suchen, denn die möglichkeiten dann fürs "mobbing" sind derartig vielfältig, daß eine weitere mitgliedschaft absolut keinen spaß mehr macht. cu klausp
schuster Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 hallo um es Vorweg erwähnt zu haben: Es gibt bessre Möglichkeiten, seine Zeit zu nutzen. So ein Vereinsausschluß bringt immer auf beiden Seiten Verdruß und Ärger hervor. Für beide Seiten gilt anscheinend, das die Angelegenheit einer Kette gleicht; ist irgendwo ein Fehler eingebaut, ist die Sache verloren. Am Anfang ist das Vergehen des Mitgliedes, worauf der Vorstand reagieren muß. Je nach Schwere der Verfehlung sollte eine Abmahnung erstmal reichen, eventuell käme ein Ausschluß auf Zeit in Frage. Sollte ein Vereinsausschluß erwägt werden, muß von Seiten des Vorstandes die Angelegenheit 100% bearbeitet werden! Ein winziger Fehler, ob in der Satzung oder in der Herbeiführung des Beschlußes sichert der Gegenseite einen erfolgreichen Widerspruch, womit sich der Anwalt ein kleines Butterbrot (golden Nase möchte ich nicht sagen) verdienen kann. Ein wichtiger Aspekt: der Vorstand muß mit dem Beschluß eine satzungskonforme Entscheidung der Mitglieder anstreben, Gelder aus dem Vereinsvermögen Satzungsfremd einsetzen zu dürfen! Es gibt meiner Kenntnis nach keine Vereinsversicherung, die die Kosten solcher Streitereien abdeckt. Dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll oder wurde, hilft die private Rechtschutzversicherung. Unbenommen ist dem Mitglied, diese Vereinsentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Und in diesem Verfahren zählen nur Fakten und Zeugen. Als betroffenes Mitglied würde ich, bei berechtigten Vorwürfen, versuchen, den Verein zu wechseln, bevor eine Entscheidung gefällt wurde. Eine fristgemäße Kündigung kann das Zeichen setzen, welches der Vorstand akzeptieren kann. Beide Seiten können so das Gesicht waren. Bei unberechtigten Vorwürfen ist meine Entscheidung klar. Mit einer "reinen" Weste lebt es sich doch einfacher. Waffenrechtlich muß man beachten, daß ein Vereinsaustritt, egal in welcher Form, für einen WBK-Inhaber eine Meldung durch den Verein an die Behörde beinhaltet.
bumper Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 hallo Schuster, @ Dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll oder wurde, hilft die private Rechtschutzversicherung. diese Behauptung ist durch eine Rückfrage bei der Vers. zu prüfen. meine RS (ARAG) war nur auf dem Wege der Kulanz, und das nach 14 Jahren in der VollRS, bereit die Hälfte zu übernehmen. hast du andere Erfahrungen ?? MfG bumper
schuster Posted November 6, 2003 Posted November 6, 2003 hallo Bumper Gott sei gedank, kann ich hier nur begrenzt persönliche Erfahrung weitergeben. Als Vorstandsmitglied habe ich 2x diese Geschichte in letzter Zeit miterlebt. Zwischenstand: Vereine tragen die eigenen Kosten, 1x hat ein Mitglied erfolgreich gegen den Ausschluß gewehrt, da dem Vorstand Formfehler nachgewiesen werden konnte; beim 2. Fall (anderer Verein) hatte sich das Mitglied auch erfolgreich wegen Formfehler gewehrt, hat aber wegen eines weiteren Vergehens mit Strafanzeige den Ausschluß leztendlich akzeptiert. Der 1. Fall hat schon durch seinen Anwalt wegen der Kostenübernahme anklopfen lassen, beim 2. rechne ich nicht mit solcher Post. Endstand kommt eventuell später. Die Behauptung habe ich aus Gutgläubigkeit gegenüber dem Versicherungsgewerbe aufgestellt. Wenn mir Unrecht widerfährt, dann soll der Anwalt auch von der Versicherung bezahlt werden, dafür zahle ich meine Prämien!
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