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IGNORED

Jahresfrist bei Verbandswechsel des Vereines


Wolli

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Hallo, der Brief ist nett, er passt aber nicht zu § 14 (2) und (3). Daher ist fraglich, ob man und wie das Bedürfnis nach § 8 ohne Verbandszugehörigkeit „nachgewiesen“ werden kann.


Der Brief passt nicht zu §8 Abs 2 aber sehr wohl zu §8 Abs 1.
chrisgrinst.gif

bye knight


Sehe ich genauso. Er ist ausschliesslich auf den Abs. 1 des § 8 gemünzt! Nicht auf Abs. 2 und erst recht nicht auf § 14.

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Hallo, der Brief ist nett, er passt aber nicht zu § 14 (2) und (3). Daher ist fraglich, ob man und wie das Bedürfnis nach § 8 ohne Verbandszugehörigkeit „nachgewiesen“ werden kann.


Ich verstehe die ganze Sache so:

§ 8 WaffG stellt grundsätzlich fest, daß jemand ein Bedürfnis begründen kann, wenn er Sportschütze ist.

§ 14 II WaffG ermöglicht für Verbands- und Vereinsmitglieder eine ERLEICHTERTE Form der Bedürfnisnachweises, nämlich durch Bestätigung des Verbandes bei Fristerfüllung.

Letzteres ist aber eben nicht die einzige Möglichkeit.

Der Brief hat damit in der Tat nichts mit § 14 zu tun, aber offensichtlich ist das verbandsfreie sportliche Schießen nach wie vor möglich.

mfg

Trooper

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In meinem Zweitverein, auf den sich meine Anfrage bezieht, kommen die Mitglieder aus den Zuständigkeitsbereichen verschiedener OÄ. Um als Verein seinen Mitgliedern künftig

korrekte Auskunft geben zu können:

Ist man nach dem neuen Recht immer noch der unterschiedlichen Interpretation und Handhabung der jeweiligen Sachbearbeiter "ausgeliefert"?

Ist es nicht möglich, von der zuständigen Stelle (?) vorab

eine, zumindest gewollte, Vorgehensweise geschildert zu bekommen?

Ob diese dann rechtlich haltbar ist, wird sich ja dann sicher im Klagefall herausstellen.

Oder wird so etwas erst im Klagefall geklärt, und ist dann nicht mal für alle OÄ verbindlich?

Wolli

p.s. ich werde immer verwirrter crazy.gif

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