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IGNORED

Nochmals Bedürfnisprüfung bei Waffenwechsel?


Tplus

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Geschrieben

Hallo,

ich besitze seit 1996 grüne und gelbe WBK. Auf der grünen ist u. a. eine Selbstladebüchse eingetragen. Die eingetragene Waffe soll verkauft und eine neue dafür eingetragen werden. Wird seitens der Behörde jetzt noch noch einmal nach dem Bedürfnis gefragt?

Hintergrund: Mangels Zeit und passendem Schiessstand schieße ich momentan nur noch regelmässig UIT-Skeet (aktives Vereinsmitglied, DSB). Kugeldisziplinen werden bei uns im Verein nicht geschossen. Da in unserer Gegend aber demnächst eine neue Schießanlage eröffnet wird, will ich dann auch das Kugelschießen wieder trainieren.

Ist bei der Ein- und Austragung mit Problemen zu rechnen? Wird das Bedürfnis für diese oder alle Eintragungen in 3 Jahren geprüft werden?

Besten Dank für Tips...

Geschrieben

Hi Tplus,

zunächst - grüss Dich im Forum.

Jetzt die schlechte Nachricht:

Das Veräussern einer Waffe beinhaltet nicht automatisch einen automatischen Voreintrag für eine neue Waffe gleicher Bauart und gleichen Kalibers. Beim Tausch meiner .357-er durfte ich das ganze Programm (Vereinsbescheinigung, Kreisschützenmeister usw.) erneut durchspielen.

Da es im DSB keine Disziplinen für Halbautomaten gibt und ab dem 1.4. jeder Waffenantrag auch vom Kreisschützenmeister genehmigt werden muss, wird es hier keine Unterschrift geben.

Ich würde an Deiner Stelle das Teil zunächst behalten und mir Gedanken über eine weitere Vereinsmitgliedschaft in einem anderen Verband (BDS, DSU usw.) machen.

Gruss

Manfred

Geschrieben

Eine freundliche Anfrage bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter und Du solltest mehr wissen. smirk.gif

Auch hier gilt, jeder macht was er will. Ich habe bereits 2 Waffen in den letzten 2 Jahren ohne neuen Bedürfniss Nachweiss austauschen können.

Alte verkauft, neuen Voreintrag erhalten.

Jedes Amt arbeitet anders, oder wie es will.

Geschrieben

Im Westerwald ist das kein problem. Alte waffe wird ausgetragen, neue eingetragen.

Funktioniert natürlich nur bei gleiches kaliber.

Neues bedürfnis wird hier nicht gefordert, da ja nur "getauscht" wird.

Hab das schon mehrmals gemacht, ohne probleme.

Adriaan

Geschrieben

Zwar gibt es keine Disziplin im DSB für Halbautomaten, jedoch können die Landesverbände eine solche Disziplin haben.

Der Bayerische Sportschützenbund hat z.B. eine Disziplin KK-HALBAUTOMAT. Solltest einmal nachlesen ob Dein Landesverband etwas entsprechendes hat.

Die nächste Hürde wäre dann der Nachweis eines Vereins, dass diese Disziplin auch trainiert werden kann. Oft scheitert es daran, denn die o.g. Disziplin wird auf eine Biathlon-Anlage geschossen: Zeitserien 50m Entfernung, 5 nebeneinanderligende Spiegel von 85mm Durchmesser im Abstand von 30cm.

Zielscheiben dafür gibt es nicht zu kaufen.

Also wenn die 5er-Klappscheibenanlage nicht vorhanden ist, geht nur, dass man die Scheibe selber malt.

Das muß aber mit der jeweiligen Vorstandschaft besprochen werden.

Geschrieben

Einspruch Euer Ehren!!

Eine Druckerei, ich glaube Edelmann stellt sehr wohl Scheibenbänder mit 85 mm Spiegeln her, haben wir immer drauf geschossen, bevor wir unsere Klappscheibenanlage gekauft haben.

Die Anerkennung der Sportordnungen der Landessportvereinigungen ist auch nur übergangsweise vereinbart. Was mit den landesspezifischen Disziplinen wie UHR und KK-Halbautomat nach der Anerkennung der Gesamtsportordnung wird, kann heute warscheinlich noch keiner sagen!!

Und ein Waffenwechsel ohne neue Bedürfnisbesch. ist zwar schön, aber eher die Ausnahme als der Regelfall.

REWA

Geschrieben

In Antwort auf:

Und ein Waffenwechsel ohne neue Bedürfnisbesch. ist zwar schön, aber eher die Ausnahme als der Regelfall.

REWA


Stimmt ... und einen "Waffentausch" im rechtl. Sinne gab es noch nie u. auch heutzutage nicht.

Geschrieben

In Antwort auf:

Stimmt ... und einen "Waffen
tausch
" im rechtl. Sinne gab es noch nie u. auch heutzutage nicht.


Tja, und da frage ich mich, warum unsere Interessenvertreter dieses Thema bei Gesprächen im BMI nicht mal auf die Tagesordnung setzen.

Selbst Waffengegner sollten eigentlich einsehen, dass dies keine Gefahr für die innere Sicherheit bedeuten würde.

JM

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