Zum Inhalt springen
IGNORED

Dumme Frage Waffenaufbewahrung


Steffen Köhler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

ich bin mir in einem Punkt der Waffenaufbewahrung nicht ganz sicher, deshalb meine Frage:

Ich benutze einen "B-Schrank"(>200Kg), wieviel Kurzwaffen und Langwaffen (in der Summe) darf ich darin aufbewahren?

Vielen Dank für die Hilfe.

Steffen

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

In Antwort auf:

Du kannst beliebig viele Langwaffen (und Munition) dazupacken, solange die Tür halt noch zugeht.


Munition auch? Nicht nur im Innenfach?

In Antwort auf:

Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder
B
nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen
Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech
ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.


Habe ich was verpaßt?

Geschrieben

@Steffen: 5 KW in A-Schrank-B-Innenfach, 10 in B, O und besser:

In Antwort auf:

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen

Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- 1 Herausgegeben im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln Mitgliedstaat)
oder der Sicherheitsstufe B
nach VDMA 249922 3 (Stand: Mai 1995) entspricht,

dürfen
nicht mehr als zehn Kurzwaffen
(Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, 3. Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf,
oder zehn
nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz
verbotene Waffen
aufbewahrt werden;

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der
Sicherheitsstufe A
nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die
Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen
, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf,
und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen
ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt,
das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht
; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.


Geschrieben

Die VO ist noch nicht in Kraft (frühestens ab 01.10.). wink.gif

Momentan also 5 KW unabhängig vom Tresorgewicht und beliebig viele Langwaffen. Mit der VO dann (falls an der nix mehr geändert wird) bis zu 10 KW und beliebig viele Langwaffen, wenn der Tresor über 200 KG wiegt bzw. dessen Abrissfestigkeit so hoch ist. smile.gif

Munition im B-Schrank natürlich nur im Innenfach aus Minimum Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenk- oder Stangenriegelschloss bzw. gleichwertige Verschlussvorrichtung (sorry, da war ich etwas ungenau). Munition im A-Schrank übrigens im B-Innenfach crazy.gif

Geschrieben

....und wenn die VO ungeändert in Kraft tritt Munition die nicht zur Waffe gehört, einfach so dazu gepackt - ganz ohne Innenfach und Klassifizierung(sgn. "kreuzweise" Lagerung) wink.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo Steffen,

der auszug ist aus der vom Bundesrat verabschiedeten Allgemeinen Waffenverordnung (glaube §15, jedenfalls anfang Abschnitt 5, habs gerade nicht bei der Hand) (sh. Downloadmöglichkeit des dunkelblauen Teils von WO), und ist, wie Sachbearbeiter treffend bemerkte, noch nicht in Kraft. Insofern wird das erst richtig werden, wenn...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.