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IGNORED

Amnestie für Schußwaffen


Christian 555

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Geschrieben

Eigentlich wollte ich nur in Erfahrung bringen, wie sich die Behörden beim Anmelden einer Schußwaffe anstellen, welche zuvor im Zuge der "Amnestie" von einem Unberechtigten an einen Berechtigten (sagen wir mal Sammler und/oder Sachverständigen) übergeben wurde.

Im Gesetz ist kein Satz ersichtlich, welcher die z.B. Vernichtung, Ablieferung o.a. der Schußwaffe vorsieht.

Hierdurch müßte es ja auch möglich sein, z.B. eine wunderbare Ari 08, C96, usw. als Sammlergut zu erhalten.

Wie sieht denn das die Behörde?

Wer wird denn jetzt als Überlasser der Schußwaffe in die WBK des Berechtigten eingetragen? Herr Anonym?

Geht die Waffe jetzt erst einmal für 1-2 Jahre auf Wanderschaft (Kriminaltechnische Untersuchung, Verbummelung&Co)?

Wer trägt die Kosten hierfür?

Gibt es auf Seiten der Behörde eine Möglichkeit, dies alles zu torpedieren (wir gehen mal von einer normalen, nicht "vorbelasteten" Schußwaffe aus)?

Ich bin über jede Info oder auch schlauen Tip dankbar! Gerne auch per PN.

Gruß, Christian 555. AZZANGEL.gif

Geschrieben

Das ist von Bundesland zu Bundesland, von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

1. Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder eines Jagdscheins sollte niegarnichtüberhauptnicht (!!) eine nicht legal besessene Waffe anmelden.

In den meisten Bundesländern sind die Behörden gehalten, jeden Vorgang der Staatsanwaltschaft zu melden. Die ermitteln dann, und stellen das Verfahren ein, da eine Strafe nicht zu erwarten ist. Da aber tatsächlich ein Verstoss gegen das WaffG vorlag, kann die Behörde nunmehr die Zuverlässigkeit überprüfen und ggf. die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen. Das heisst, das nur Personen, bei denen es auf diese Zuverlässigkeit nicht ankommt, illegal besessene Waffen anmelden sollten. So stellt es kein Problem dar, wenn Grossmütterchen "ihre" alte Luger einem Berechtigten überläßt, bevor diese von Jäger J. "nachgemeldet" wird. In Bayern soll es eine Verwaltungsanweisung geben, wonach Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnissein diesen Fällen Nicht auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen sind.

Ich gehe davon aus, dass nach Ablauf der Amnestiefrist verschiedene Behörden, z.B. die in Berlin, die Zuverlässigkeit von "Nachmeldern" eifrig überprüfen werden.

2. Wem eine illegal besessene Waffe überlassen wird, der hat bei der Anmeldung selbstverständlich den Überlasser mitzuteilen. Hiervon ausgenommen sind natürlich Rechtsanwälte AZZANGEL.gif , Seelsorger usw., die aufgrund ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

3. Besteht ein Verdacht, dass die Waffe für Straftaten verwendet wurde, kann diese durch die Ermittlungsbehörde sichergestellt und untersucht werden. Ob im Einzelfall die Waffe der Behörde vorgeführt werden muss, wird unterschiedlich gehandhabt. Aber aufpassen ! Der Transport zur Behörde kann (nach Auffassung einiger Behörden) illegales Führen sein.

Insofern rege ich folgende Vorgehensweise an:

Die Waffe wird von einem NichtWBKinhaber als illegal besessen der Behörde gemeldet und zugleich das Überlassen an einen Berechtigten (Jäger, WBK-Inhaber, BüMa usw.) angezeigt. Der Berechtigte meldet den Waffenererb seiner Behörde und nennt beim Antrag auf Ausstellung einer WBK/Eintragung den Überlasser. Wenn die Behörde die Waffe dann tatsächlich sehen will, soll sie hierfür Gründe nennen, und wenn diese nicht nachvollziehbar sind, einen Bescheid machen. Ggf. meldet sich noch irgendwann die StA, wenn der Verdacht auf eine Tatwaffe besteht.

Solltest Du Detailfragen haben, schick' mir eine Mail.

Gruss

jos

Geschrieben

In Antwort auf:

2. Wem eine illegal besessene Waffe überlassen wird, der hat bei der Anmeldung selbstverständlich den Überlasser mitzuteilen. Hiervon ausgenommen sind natürlich Rechtsanwälte, Seelsorger usw., die aufgrund ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

3. Besteht ein Verdacht, dass die Waffe für Straftaten verwendet wurde, kann diese durch die Ermittlungsbehörde sichergestellt und untersucht werden. Ob im Einzelfall die Waffe der Behörde vorgeführt werden muss, wird unterschiedlich gehandhabt. Aber aufpassen ! Der Transport zur Behörde kann (nach Auffassung einiger Behörden) illegales Führen sein.


Habe keine Probleme mit. Meine Behörde weiß, daß ich alle "Illegalen" absuche: wenn Sie Ihre Waffen an sich umsonst abgeben wollen, zahle ich Ihnen einen Teilpreis. Sofern eine Waffe am LRA abgegeben wird, macht man den Abgeber auf Sammler aufmerksam.

So arbeiten gute Behörden!

Unbekannte Waffen müssen zur Kontrolle beschossen werden. Auskunft über die Herkunft gebe ich nicht. LRAs hier fragen nicht nach dem Namen. Das machen nur die Polizeistellen.

Bin übrigens kein Seelsorger! smile.gif)

Im übrigen mußte schon nach dem alten WaffG nicht unbedingt der Name des überlassers angegeben werden, z.B. beim Erwerb auf dem Flohmarkt.

Jetzt werden viele Leser aufschreien. Aber lest das alte Gesetz mal genau durch! Der Hinweis darauf kam übrigens von amtlicher Seite!

Ich habe auch schon 2 x solche "Flohmarktwaffen erworben und problemlos eingetragen. Die eine kam aus Oberbayern, die andere aus Köln.

MfG

Fritzchen

Geschrieben

Hallo Jos & Fritzchen,

danke erst einmal für Eure Beiträge.

Wie man sieht, wird je nach Behörde mal wieder mit zweierlei Maß gemessen.

Komisch finde ich nur, dass nach Jos Beitrag ein Sammler oder auch Jagdscheininhaber im Zuge der Amnestie mit dem Segen der Gesetzgebung eine Waffe ansich nehmen darf, um die Welt sicherer zu machen. Er ist ja auch Berechtigter im Sinne der Vorschrift.

Will er aber diese Waffe aufgrund seiner Berechtigung für sich anmelden, gibt es was auf den Sack.

Was für eine Logik.

Haben sich die Polizei und waffenrechtlichen Behörden mal Gedanken gemacht, warum man eine Schußwaffe auch an Händler und andere Berechtigten - im Zuge der Amnestie- abgeben kann?

Ich glaube kaum.

Sehr viele Leute scheuen einfach den Gang zur Polizei und/oder Behörde, um unangenehme Frage nicht beantworten zu müssen. Leider wird man bei der Polizei immer in die Schublade der Schwerverbrecher gesteckt.

Viele sind auch durch die merkwürdige Rechtsprechung sehr verunsichert und haben Angst vor einer möglichen Strafe, mal abgesehen von den anwaltlichen Kosten.

Und das alles nur, weil der verstorbene Onkel XY 1976 vergessen hat, seine 6mm Flobert-Gartenbüchse anzumelden.

Was für ein Quatsch.

Stellenweise habe ich auch das Gefühl, dass die Obrigkeit durch so ein zweischneidiges Schwert möglichst vielen Personen die gesetzliche Zuverlässigkeit absprechen will und das alles mal wieder durch die Hintertür.

Zudem frage ich mich, wer dann überhaupt noch seine Teile abgeben will. Tolle Amnestie!

016.gifpissed.gif016.gifpissed.gif

@Fritzchen:

Was wird bei Dir dann in die WBK eingetragen, woher die Waffe stammt? Kommen da aufgrund der KTU irgendwelche Kosten auf Dich zu? Wie lange ist die Waffe auf "Reisen"?

Gruß, Christian 555.

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie man sieht, wird je nach Behörde mal wieder mit zweierlei Maß gemessen.

Komisch finde ich nur, dass nach Jos Beitrag ein Sammler oder auch Jagdscheininhaber im Zuge der Amnestie mit dem Segen der Gesetzgebung eine Waffe ansich nehmen darf, um die Welt sicherer zu machen. Er ist ja auch Berechtigter im Sinne der Vorschrift.

Will er aber diese Waffe aufgrund seiner Berechtigung für sich anmelden, gibt es was auf den Sack.

Was für eine Logik.


Nicht, dass ich falsch verstanden worden bin:

ich meinte den Fall, dass ein Jäger usw. neben den legal besessenen Waffen eine weitere Waffe illegal besitzt. Wenn er dann zur Behörde geht, um sich diese Waffe in die WBK eintragen zu lassen, kann es Problemem mit der Zuverlässigkeit geben.

Wird ihm eine solche Waffe von einem Dritten überlassen, kann er die Waffe selbstverständlich folgenlos in seine WBK eintragen lassen.

Zum "Erfolg" der Amnestie:

In meinem Landkreis sind drei (!) illegale erlaubnispflichtige Schusswaffen in legale Hände gekommen: ein "gefundener" Karabiner 98k, ein 9mm Flobert und ein Mauser Jagdrepetierer von 1905. Was für ein Gewinn für die innere Sicherheit ...

jos

Geschrieben

In Antwort auf:

In meinem Landkreis sind drei (!) illegale erlaubnispflichtige Schusswaffen in legale Hände gekommen: ein "gefundener" Karabiner 98k, ein 9mm Flobert und ein Mauser Jagdrepetierer von 1905. Was für ein Gewinn für die innere Sicherheit ...


Hier wäre es sicher hilfreich für die Behörden, wenn -dem bayerischen Beispiel folgend- deutlich darauf hingewiesen würde, daß für niemanden irgendwelche Nachteile entstehen würden. Sei es sofort oder durch spätere Aktionen.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Jos & Fritzchen,

@Fritzchen:

Was wird bei Dir dann in die WBK eingetragen, woher die Waffe stammt? Kommen da aufgrund der KTU irgendwelche Kosten auf Dich zu? Wie lange ist die Waffe auf "Reisen"?


Da ich keine Namen angebe (Ehrensache, sonst kriege ich sowas nicht), steht einfach da: Anmeldung nach § 58 ...

Zur Frage der Zuverlässigkeit in Bayern siehe

http://www.jagd-bayern.de/JagdinBayern/JiB_5_03_Amnestie.pdf

Ansonsten ist die persönliche Zuverlässigkeit immer eine persönliche Sache, und wenn Dein Sachbearbeiter weiß, daß Du versuchst, illegale Waffen herauszuziehen, die ansonsten doch nicht gemeldet würden, machst Du Dich nur noch zuverlässiger, als du von Haus aus bist. Also vorher(!) mit den Leuten reden.

Im Gegensatz zu den Gesetzestextern denken die meisten Sachbearbeiter sehr logisch (wenn sie dürfen).

"Auf Reisen"?: Hatte ich erst einmal, da wurden alle 7,63 Mauser im Umkreis kontrolliert. Dauerte schon 2 - 3 Monate (ungelöster Doppelmord, immer noch ungelöst).

Anmerkung (nicht zum Lesen bestimmt):

Behandelt Eure Sachbearbeiter gut! Ein Beamter ist auch ein Mensch, sozusagen (frei nach Schiller, Wallensteins Lager).

Da ich selbst Beamter bin, weioß ich, wie es ist, wenn man gleichzeitig Druck von oben und unten bekommt.

Preis?: Jede Anmeldung kostet, daher besser als Sammelanmeldung durchziehen oder mit einem regulären Kauf koppeln.

MfG

Fritzchen

Geschrieben

Hallo allerseits!

@Jos:

Jetzt verstehe ich Dich richtig.

So in etwa hatte ich die Sache auch eigentlich im Hinterkopf.

@Fritzchen:

Die Verschwiegenheit bzgl. des Namens ist natürlich Ehrensache.

Mich hat bloß der Eintrag "Anmeldung nach § 58 ..." interessiert.

Mit auf "Reisen" meinte ich die anschließende kriminaltechnische Untersuchung seitens der Polizei bzw. LKA, BKA oder was auch immer.

Hier kenne ich aus der Vergangenheit ein paar Geschichten, wo die Waffe irsinniglange unterwegs war. Man hatte anscheinend Probleme, sie wiederzufinden. gaga.gif

Dafür gab es aber ein paar schöne neue Macken gratis. pissed.gif

Gruß, Christian 555.

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