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IGNORED

Kleiner Waffenschein auch für Luftgewehr/-pistole


Gast ichbindicht

Empfohlene Beiträge

Gast ichbindicht
Geschrieben

Sagt mal ... kann man sich auf den KWS auch eine Luftpistole eintragen lassen???

Ich denke an die AIRTASER, die ja rechtlich als LuPi angesehen werden und daher nihct mitgeführt werden dürfen.

Sind die AIRTASER überhaupt noch erlaubt????

Wäre toll, von Euch zu hören ... auch wenn ich die Antwort bereits vermute ... crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

nein.


Das "Nein" bezog sich u. a. auf:

§ 10 Abs. 4 WaffG

".... Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

Gast ichbindicht
Geschrieben

wirklich schade, oder .... die idee an sich war auch zu schön ......

sind die airtaser eigentlich noch erlaubt??

Geschrieben

Ja, Airtaser sind noch erlaubt. Zum Führen brauchst du keinen Waffenschein, du musst nur die Kartusche vom Taser trennen. Im Notfall kannst du die Komponenten zusammenstecken, und fertig.

Dies ist deshalb legal, weil ein Taser ohne Kartusche ein normaler Elektroschocker ist.

Hier in Deutschland habe ich bislang nur den M18 Taser für Zivilisten gesehen. Der M18L hat einen Laserpointer, was nicht erlaubt ist.

Der M26 ist eine stärkere Version, und nur für Behörden zu erwerben, wenn ich mich nicht irre.

Das neueste Modell ist der X26 http://www.taserx26.com/

Ein echt schönes Ding. Verbraucht weniger Strom, ist effektiver, kompakter und schießt 7m weit. Für den Griff gibts noch eine Verlängerung.

Ich bin mal auf den Plasmataser von Rheinmetall gespannt...

Gast ichbindicht
Geschrieben

ja, auf den bin ich wirklich auch gespannt ...

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