frosch Posted August 3, 2003 Share Posted August 3, 2003 Moin, Folgender Sachverhalt: Jemand kauft sich einen LEP Revolver und fertigt sich Adapterhülsen zur Aufnahme eines Geschosses und Schreckschußmunition Cal. 315 und schießt damit im eigenen Keller. Irgendwie kommt das Ganze raus und die Staatsanwaltschaft bittet Beschußämter sowie einige LKA Abteilungen verschiedenerr Länder um Rat. Man möchte dem Sünder doch gerne so einiges auswischen. Das gestaltet sich aber wohl garnicht so einfach! 1. OK, eine kleine OWi für das Schießen im trauten Heim ist wohl drin. Reicht dem Staatsanwalt aber nicht. 2. Tja, illegaler Waffenbesitz ist es nicht. Die Waffe hat er als Luftdruckwaffe legal erworben. 3. Die Waffe hat er auch nicht illegal bearbeitet. Es wurde nichts verändert. 4. An der Munition Cal. 315 wurden auch keine genehmigungspflichgtigen Änderungen vorgenommen 5. Das Fertigen von Adapterhülsen welche ein Geschoß und eine Kartuschenpatrone aufnehmen können ist waffenrechtlich nicht reglementiert... Fazit: Dem menschlichen Erfindungsgeist sind kaum Grenzen gesetzt. Kennt jemand eigentlich diesen Vorfall und hat nähere Infos? Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted August 3, 2003 Share Posted August 3, 2003 In Antwort auf: Moin, Folgender Sachverhalt: Jemand kauft sich einen LEP Revolver und fertigt sich Adapterhülsen zur Aufnahme eines Geschosses und Schreckschußmunition Cal. 315 und schießt damit im eigenen Keller. Irgendwie kommt das Ganze raus und die Staatsanwaltschaft bittet Beschußämter sowie einige LKA Abteilungen verschiedenerr Länder um Rat. Man möchte dem Sünder doch gerne so einiges auswischen. Das gestaltet sich aber wohl garnicht so einfach! 1. OK, eine kleine OWi für das Schießen im trauten Heim ist wohl drin. Reicht dem Staatsanwalt aber nicht. 2. Tja, illegaler Waffenbesitz ist es nicht. Die Waffe hat er als Luftdruckwaffe legal erworben. 3. Die Waffe hat er auch nicht illegal bearbeitet. Es wurde nichts verändert. 4. An der Munition Cal. 315 wurden auch keine genehmigungspflichgtigen Änderungen vorgenommen 5. Das Fertigen von Adapterhülsen welche ein Geschoß und eine Kartuschenpatrone aufnehmen können ist waffenrechtlich nicht reglementiert... Fazit: Dem menschlichen Erfindungsgeist sind kaum Grenzen gesetzt. Kennt jemand eigentlich diesen Vorfall und hat nähere Infos? Gruß, frogger Frosch, schau mal Nr. 3.7 (Anlage 1) (zu §1 Abs.4) Begriffsbestimmungen der wesentlichen Teile einer Schusswaffe. Da findest Du Deine Adapter... Damit duerfte derjenige einen wesentlichen Teil einer Schusswaffe hergestellt haben.. desweiteren hätte er durch "technische" Massnahmen (ohne die Baurt der Waffen zu ändern) die Waffe in den Zustand versetzt, Geschosse mit mehr als 7,5 Joule zu verschiessen und desweiteren wird er durch diese Massnahmen den Gesetzgeber bewegen, auch noch diesen kleinen Ausweg für Sammler etc. auf eine LEP zu verboeten, was ja schon lange in der Mache ist. Wenn Leute schon "blöde" sind, sollten sie sich wenigstens dabei nicht erwischen lassen und anderen Leuten den Spass verderben.... Nämlich das führt wie bereits erwähnt, nur dazu, das jetzt die Behörden nicht ruhen werden, bis die LEPs komplett verboten sind, da es technisch kaum machbar ist (bei der Konstruktion der Broccock LEP-Patrone), die Nachfertigung eines grossen Adapters wirksam zu verhindern, ohne die Waffe durch technische Änderungen komplett zu zerstören.. Naja, wir haben in der Branche ja noch viele Beispiele für "Kundendummheit".. Muni Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted August 3, 2003 Author Share Posted August 3, 2003 ... ich weiß es nicht ganz genau, aber ich glaube die Sache ist vor dem 1.4.2003 gelaufen. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted August 3, 2003 Share Posted August 3, 2003 Ganz blöde Frage: Was ist ein LEP-Revolver? Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted August 3, 2003 Author Share Posted August 3, 2003 Üblicherweise sind dies ehemals scharfe Revolver, die zu einer Luftdruckwaffe umgebaut werden und mittels LEP Patronen, welche Druckluft, einen Auslösemechanismus und einen Diabolo enthalten, betrieben werden. LEP Waffen gibt es zB von Ehrenreich,Dewexco u.s.w. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 3, 2003 Share Posted August 3, 2003 hallo dann dürfte dieses Angebot doch ein gefundenes Fressen für den Staatsanwalt sein: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ADME:B:DS:DE:28 Zitat: Beschreibung (überarbeitet) Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot, insbesondere Titel und Beschreibung. DIABOLOHÜLSEN ( 5 stück )Damit werden Diabolo- bzw. Rundkugeln ( cal. 5,5 mm ) in speziellen Diabolohülsen, angetrieben und durch einen Schrotzünhüdchen verschossen. Die Leistung beträgt etwa das 4fache gegenüber normalen Luftgewehren. (Eindringtiefe in Fichtenholz ca. 15mm). Die Zünder können mit dem Daumen gesetzt werden. Das Diabolo, bzw. die Rundkugel wird von vorn geladen und mit einem Stift bis Anschlag nach unten gedrückt. Für Revolver im cal. 38 / 357 Mag. ( auch für LEP Waffen, mit kleiner Nacharbeitung) ). Bei Ende der Auktion bitte genaue Trommellänge mit angeben !! Für eBay: Hier werden nur LEERE Hülsen ( frei von allen Gefährlichen Stoffen )verkauft keine PATRONEN Ob da einer eine Grenze ziehen kann, bezweifel ich Gruß Christoph Link to comment Share on other sites More sharing options...
Carsten Posted August 3, 2003 Share Posted August 3, 2003 In Antwort auf: hallo dann dürfte dieses Angebot doch ein gefundenes Fressen für den Staatsanwalt sein: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...ADME:B:DS:DE:28 Da, würde ich als juristisch unbeschlagener Laie sagen, handelt es sich um einen ganz stinknormale Reduziereinrichtung für eine ohnehin schon scharfe (und erwerbscheinpflichtige) Waffe, so wie ein Einstecklauf oder Reduzierhülsen für 4mm M20, 22 LfB etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted August 3, 2003 Author Share Posted August 3, 2003 Moin, ich tendiere zu der Ansicht, daß diese Hülsen für Schrotzünder und Diabolos nicht ein wesentliches Teil einer Schußwaffe darstellen, da diese Hülsen keine Patronen aufnehmen, sondern eher mit gewöhnlichen Patronen vergleichbar sind, bei denen die Zündladung gleich der Treibladung ist. Der Verkauf wäre somit frei. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted August 4, 2003 Share Posted August 4, 2003 hättest ja recht, wenn da nicht ein kleiner Klammerhinweis wäre: Zitat:( auch für LEP Waffen, mit kleiner Nacharbeitung) !!!! Wie diese "Verleitung zu einer Straftat" (meine Sichtweise) zu werten ist, kann die Behörde prüfen. Eine normale LEP-Waffe dürfte unter normalen Umständen keine 4 x 15mm Ficht durchschlagen. Gruß Christoph Link to comment Share on other sites More sharing options...
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