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IGNORED

Altbesitz SAFN etc.


Volco

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Geschrieben

Hallo liebe Leute!

Weiß jemand, wie nun mit "Altbesitz" von nunmehr dem KWKG unterliegenden Waffen zu verfahren ist - sprich SAFN etc.???

Viele Grüße

Volco

Geschrieben

Altbesitz (vor dem 1.4.) unterliegen ganz klar dem Bestandschutz. Es handelt sich bei diesen Waffen (MAS 56, SAFN usw) auch um nach früheren Bedingungen demilitarisierte Stücke . Sie waren damals keine Kriegswaffen mehr - und sind es nach dem 1.4. auch nicht wieder (sic!).

Nur: Nach dem WaffGneu gibt es keine Abänderungen mehr, mit denen sich aus Kriegswaffen "zivilisierte" Waffen machen lassen. Und problematisch könnte es lediglich für einen "Altbesitzer" werden, der etwa seinen MAS 56 nachträglich in den Urzustand (also mit Mündungsfeuerdämpfer, Granatgerät etc. zurückversetzt. Das könnte den Behörden oder Richtern dann aufstoßen.

Ansonsten gilt: Wer hat, hat und darf sich weiterhin daran erfreuen. Noch Fragen? AZZANGEL.gif

Geschrieben

Progunner, Du sollst den Namen des Herrn nicht unnütz gebrauen , denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!

Nee, brauchte dazu den allerobersten Cheffe nicht, es reichte Telefonate mit Wiesbaden und BMWi

Gut Shabbes! AZZANGEL.gif

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