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Hallo Sachbearbeiter,

erst noch mal herzlich willkommen hier im Forum!

Bitte berücksichtige bei eurer Dienstbesprechung, dass die 1. WaffV nur insoweit noch in Kraft ist, wie es im neuen Gesetz eine Ermächtigung hierfür gibt. Bitte berücksichtigt ferner, dass es für den § 4 Abs. 2 der 1. WaffV im neuen Gesetz keine Ermächtigung mehr gibt wink.gif

Aber bitte halte uns auf dem Laufenden, was dabei herauskam. Mich interessiert es jedenfalls.

bye knight

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OK, knight (und alle anderen Interessierten natürlich auch - bussi !). Werde mich drum kümmern und dann wieder Bericht erstatten. Es wird bestimmt noch andere Dinge geben, die Klärungsbedarf erfordern.

Wird allerdings noch ein Weilchen dauern, weil die Dienstbesprechung erst am 17.9. ist.

Grüssli vom Bodensee

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