Winni Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Ist es wieder vorauseilender Gehorsam oder habe ich etwas nicht mitbekommen? Bei uns im Verein werden Vordrucke ausgegeben auf denen bis zum 31.08. der Behörde die Aufbewahrung der Waffen angezeigt werden muß. Bitte um Info von "Wissenden" Danke Winni Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 §36 Abs(4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 30. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen. Die Meldung ist also nur für die Pflicht, die am 1.4. ihre Waffen nicht so aufbewahrten, wie es das neue Gesetz und die noch neuere VO wollen. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Gesetze sind nicht immer gut und schön - befolgen muß man sie trotzdem . Wenn ich aber sehe, wie eifrig manche Leute darin sind, noch über das Verlangte Hinauszugehen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted July 18, 2003 Share Posted July 18, 2003 Wurden auch Formulare zu Anzeigen von Munition verteilt? -Da hat man wenigstens noch was von. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wecker Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Guten Morgen! Da kochen offenbar die Länder wieder ihr eigenes Süppchen. Der Ortenaukreis verschickt zweiseitige Schreiben bzgl. der Aufbewahrung, wonach man bitte bis zum 30.09 der Behörde melden möchte, wie man seine Waffen aufbewahrt. Bei uns in NRW sei das anscheinend nicht geplant - zumindest konnte man mir noch nichts darüber sagen, als ich meine Munitionsanmeldung eingereicht habe. "Wenn Sie ihre Waffen so lagern, wie auf den Antragsformularen angegeben und diese Aufbewahrung dem aktuellen Gesetz entspricht, dann brauchen Sie auch eigentlich nichts zu melden..." So sei es. Viele Grüße vom wecker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winni Posted July 19, 2003 Author Share Posted July 19, 2003 Ich danke für die Infos. Da lag ich ja dann doch richtig mit meiner Meinung. Schönes WO-chenende noch. Winni Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sentenced7 Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 In Antwort auf: Die Meldung ist also nur für die Pflicht, die am 1.4. ihre Waffen nicht so aufbewahrten, wie es das neue Gesetz und die noch neuere VO wollen. Wenn ich beispielsweise am 1.4.03 meine ( fiktiven )Langwaffen in einem Holzschrank verschlossen gehabt habe und mir am ( beispielsweise ) 8.6.03 einen A-Schrank gekauft habe, warum sollte ich der Behörde diese Änderung anzeigen ?? Die haben ja den Ursprungszustand gar nicht gekannt. Warum sollte ich sie dann über die Änderung informieren ? Seh den Sinn irgendwie nicht. Gut, daß ich meine B-Schränke schon vor dem 1.4.03 hatte..... Gruß Sentenced7 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Also bei mir war bereits im WBK Antrag nach Art der Aufbewahrung gefragt. Bei jedem wo das auch so war-und die dortigen Angaben sich nicht mit den neuen Forderungen decken - der sollte tunlichst melden - oder zumindest Rechnungen haben, mit denen er nachweisen kann, daß seine Aufbewahrung am 01.04 der vom neuen Gesetz geforderten Norm entsprach und er somit nicht unter die Meldepflicht fiel. Eigentlich ganz einfach Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 In Antwort auf: Wenn ich beispielsweise am 1.4.03 meine ( fiktiven )Langwaffen in einem Holzschrank verschlossen gehabt habe und mir am ( beispielsweise ) 8.6.03 einen A-Schrank gekauft habe, warum sollte ich der Behörde diese Änderung anzeigen ?? Die haben ja den Ursprungszustand gar nicht gekannt. Warum sollte ich sie dann über die Änderung informieren ? Seh den Sinn irgendwie nicht. Wenn du diese Frage beantwortet haben möchtest, dann schicke doch mal dem WO-User Jürgen Edgar eine Mail. Vielleicht bekommst du ja sogar eine Antwort Mich würde es jedenfalls auch interssieren. Und außerdem: Wer hat dir eingentlich erlaubt hier logische Fragen zu stellen? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Ich habe auch lange überlegt, ob ich die Art der Waffenaufbewahrung meinem Ordnungsamt melden soll (meine 2 B-Schränke hatte ich schon vor dem 1.4). Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass mir kein Zacken aus der Krone bricht, mir zum Gegenwert von 55 Cent meine Ruhe zu "erkaufen". Der Sachbearbeiter heftet die überlassenen Kopien der Lieferscheine in meine Akte und gut is. Warum also lange überlegen ob melden oder nicht. Es gibt schliesslich sinnvollere Anlässe mit seinem Ordnungsamt zu streiten. Ich sage hier nur beispielsweise "Ausstellung einer weiteren alten WBK (Gelb)". Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Spiekerkötter Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 In Antwort auf: Gesetze sind nicht immer gut und schön - befolgen muß man sie trotzdem . Wenn ich aber sehe, wie eifrig manche Leute darin sind, noch über das Verlangte Hinauszugehen Mouche Hi Mouche, wir sind ja hier eigentlich ein aufgeklärter Haufen. Aber wenn Du Infolücken hast und auf keinen Fall was verkehrt machen willst, schießt Du halt über's Ziel hinaus. Hab' ein bisschen Verständnis, Du alter Hase. Ich schätze Deine Beiträge sehr Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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