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IGNORED

bedürfnissbescheinigung bssb,


cz75

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Geschrieben

habe heute vom bssb-bezirk unterfranken post zum thema bedürfnissbescheinigung für den erwerb erwerbscheinpflichtiger lang- bzw kurzwaffen bekommen.

das jetzt alles über den gau bzw. verband geht war mir klar, aber der hammer ist ja folgendes:

"im punkt 2a des neuen formblattes wird die unterschrift des vorstandes lt. vereinsregister verlangt. dies ist in jedem fall die unterschrift des 1. schützenmeisters"

sonst hat dort die verantwortliche person unterschrieben, im falle meines vereins, der sportleiter. so kenn ich das auch aus vielen anderen vereinen. jetzt wird auf einmal alles zum vorstand hin verlagert, der in unserem fall natürlich nicht besonders begeistert ist, über die mehrarbeit.

diese formblatt wurde übrigens zwischen bssb und bayrischen innenministerium als übergangslösung geschaffen.

ich versteh nicht , warum sich der bssb in die hierarchien der vereine einmischt und entscheidet, wer für was verantwortlich ist.

wenn der zuständige bearbeiter im vereinsregister nachschaut, sieht er doch auch den eingetragenen sportleiter.

was denken die sich bei sowas ?

irgendwie kommt mir grad die galle hoch !

ist das vom gesetzt her vorgeschrieben oder denkt sich das der bssb selber aus ?

cz75

Geschrieben

das denkt sich der bssb aus, aber nicht aus purer böswilligkeit:

wie der dsb und die anderen verbände auch wurde der bssb damit "beglückt" in zukunft den vereinen auf den geist gehen zu "dürfen". ich darf erinnern: die vereine dürfen noch nicht mal selbst bescheiniguengen ausstellen, die bestätigen, dass man vereinsmitglied ist!

der verband muss also seine neugewonnene macht wieder irgendwie loswerden, weil man ja keine hauptberuflichen bewilliger einstellen kann. dabei ist es - zumindest für eine übergangszeit - logisch, die angelegenheit auf den vereinsvorstand zu deligieren und der obermotz ist damit nun mal der 1. vorstand, 1.schützenmeister oder wie auch immer und nicht irgendein sportwart, sportleiter, waffenmiester,... der weder im vereinsrecht noch in den meisten vereinssatzungen vorgesehen ist.

p.s.: wesentlich anders lief es in den vergangenen jahren übrigens auch nicht

Geschrieben

ich wunder mich bald über gar nichts mehr,ich meine das wären früher 20 dm gewesen. jetzt sind s 20 euro.

aber zum thema.

auf den anträgen ( die fürs amt ) stand bei uns bisher unterschrift vom schützenmeister oder der verantwortlichen person.

also war das bisher wohl nicht so.

cz75

Geschrieben

Das tollste daran ist, daß der 1. Schützenmeister noch nicht einmal zum geschäftsführenden Vorstand gehören muß. Dann steht er nicht im Vereinsregister. Und was ist dann ? Wieder einmal ist gesundes Halbwissen in ein Formblatt eingeflossen.

Geschrieben

Also ich ver stehe den "Hammer" bei Deinem Problem nicht. Oder habt Ihr Probleme mit eurem Schützenmeister?

Bei uns geht das sowieso schon immer so dass der Bedürfnisantrag an die "Vorstandschaft" eingereicht wird und in einer Sitzung der Vorstandschaft darüber entschieden wird.

Wer dann seinen "Servus" drunter haut ist mir doch egal.

Sicher, wenn das bei euch der Sportleiter alleine machen durfte wäre es schon einfacher/schneller weil man den vielleicht eher erwischt?

Geschrieben

Rechtsverbindlich unterschreiben kann nur derjenige, der im Vereinstregister als

gesetzlicher Vertreter eingetragen ist, und das sind in der Regel der 1. und 2.

Vorsitzende eines Vereins. So gesehen ist der Forderung des BSSB korrekt.

Geschrieben

Hallo Leute,

der WSB verfährt ähnlich (siehe auch www.wsb-home.de unter Formulare). Ob dieses erstellte Antragsformular mit den entsprechenden Kreisen des Innenministeriums NRW abgesprochen ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Die Delegierung nach unten war abzusehen. Ob es mit dem WaffG konform geht, wird die Zukunft zeigen.

Die Gebührenentwicklung (Verband als auch Behörde)ist meiner Meinung nach ein weiterer Schritt dahin, den legalen Wafenbesitz in unserer schönen Republik auszuhöhlen und einzuschränken (wer kann sich ein so elitäres Hobby auf Dauer noch leisten?).

Viele Grüße

Carsten

Geschrieben

Da seid ihr in Bayern aber gut dran. Der HSV (Hässlicher äh Hessischer Schützenverband) verlangt 30 Euro, aber auch nur nach lautstarkem Protest der Mitglieder, kurzzeitig wurden 50 Euro "Bearbeitungsaufwand" in Rechnung gestellt.

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