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IGNORED

EMail des BKA bezgl. seit 01.04. verbotener Messer


Last_Bullet

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Geschrieben

Hallo Leserschaft!

Hier als Zitat eine EMail des BKA nach einer Anfrage von mir bezüglich der Verfahrensweise für die Stellung eines Ausnahmeantrages von nunmehr verbotenen Messer. Meinen Namen habe ich natürlich unkenntlich gemacht (ich schlimmer Finger chrisgrinst.gif)

In Antwort auf:

Sehr geehrter Herr Kxxxxxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich die verzögerte Beantwortung Ihrer Frage entschuldigen und bitte um Verständnis. Uns erreichen täglich zahlreiche Anfragen sowohl von wissenschaftlicher als auch privater Seite, so dass eine zeitnahe Beantwortung manchmal nicht möglich ist. Jeder, der seit In-Kraft-Treten des neuen Waffengesetzes ein verbotenes Messer besitzt, kann eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen. Die Frage, ob und inwieweit eine solche Genehmigung tatsächlich erteilt werden kann und wie hoch dann die Gebühren sind, ist z.Z. beim BMI anhängig - der längst erwartete Erlass liegt noch nicht vor. Zu den von Ihnen bereits genannten und notwendigen Informationen im Rahmen der Antragstellung sind zusätzlich noch die personenbezogenen Daten (Name, Geburtsname und -ort, aktuelle Wohnanschrift und

Staatsangehörigkeit) mitzuteilen, damit die obligatorische Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden kann. Anschrift ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, ZV 25. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ulrike Priedigkeit

Bundeskriminalamt

- Öffentlichkeitsarbeit -

65173 Wiesbaden

Tel.: +49 611 55-0

Fax: +49 611 55-45112


Die von mir "notwendigen genannten Informationen" beinhalten die Anzahl der Messer, Abbildungen (Fotos, Ausdrucke oder eine bestimmte Art der Abbildung ist hier nicht gefordert) und natürlich den Grund. Dass man für diese Ausnahmegenehmigung auch durch die Mühlen der Zuverlässigkeitsprüfung gezogen wird, hatte ich nun nicht gedacht, aber vielleicht war ich da zu naiv redface1.gif.

Ich hoffe, es hilft weiter.

Geschrieben

gebührenfrage beim bim anhängig...

nette umschreibung für die verzweifelte suche nach einer möglichkeit ohne gegen die verfassung zu verstossen für die genehmigung auch noch geld zu bekommen. wird m.e. nicht klappen...

Geschrieben

"...und natürlich den Grund."

Hi all, hi Last Bullet,

ich habe mal vor langen Jahren ein Butterflymesser und ein Faustmesser gekauft, das Butterfly aus Neugier, das Faustmesser hab ich im Beruf verwendet (nein, kein Kürschner, hab damit bloss Pakete geöffnet etc.).

Jetzt will ich die Sachen natürlich immer noch behalten. Wie begründe ich denn das jetzt dem BKA eek2.gif ?

Mit "hatte ich schon immer, hab ich auch nie Unfug mit gemacht" ist es wohl nicht getan?

Jetzt bin ich kurz davor, kriminell zu werden, ohne, dass ich irgendwas getan hätte gaga.gifmad1.gif

is doch alles ein schmarrn...

Gruss

Biehn

Geschrieben

"doch, damit ist es getan! nur der teil mit dem unfug ist überflüssig."

Danke, falcon.

Reicht es also doch, zu sagen, war schon immer so und Punkt. Na immerhin, so schlimm ist das neue affengesetz wohl doch nicht? *Schlagt mich jetzt nicht, war bloss n Spruch*

Jetzt muss ich also nur noch überlegen, ob ich mir Verwaltungsstress mache (womöglich noch mit Gebühren) mad1.gif oder ob ich meinen Nachbarn bitte: mach den Plunder mal kaputt, is jetz verboten.

@KlausGitzel

Faustmesser sehen T-förmig aus: den Griff hält man mit den Fingern umklammert in der Faust, die Klinge schaut dann zwischen Mittel- und Ringfinger heraus, manchmal wohl auch zwischen Zeige- und Mittelfinger.

Welche Messerarten man sonst noch "in der Faust" hält (Brotmesser etc.) ist hier glaube ich schon mal diskutiert worden...

"Vielleicht liegt noch irgentwo was rum, das verboten ist."

Pass mal auf, dauert nicht mehr lange, dann darfst Du kein Brotmesser über 8 cm mehr besitzen. Und Sägezahnung... eek2.gif

Geschrieben

Ich habe vor ca 2 Wochen mit dem BKA telefoniert um zu fragen, welche Chance eine Ausnahmegenehmigung für Shuriken (Wurfsterne) hat. Die Wurfsterne benutze ich ab und zu im Training (traditioneller Kampfsport).

Laut Aussage des Sachbearbeiters gibt es zwar noch keine genaue Verfahrensweise, aber er sei sich sicher, das es für Wurfsterne nicht eine!! Ausnahmegenemigung geben werde. Ähnlich sei es früher auch mit den Nun-Chakus gelaufen. Auch da gab es die (theoretische) Chance auf eine Genehmigung. Es gibt aber bundesweit keine!!

Er selber sah das zwar auch sehr kritisch, konnte mir aber keine Hoffnung machen.

Übrigens sagte er auf die VO angesprochen, das auch das BKA dabei sei eine kritische Stellungnahme zu schreiben. Das BKA ist von JEB's Machwerk wohl auch wenig begeistert.chrisgrinst.gif

Gruß Bandit_911

Geschrieben

@Bandit:

Eine Genehmigung für Neuerwerbe wird es wohl nicht geben und kann vom BKA verweigert werden. Hier geht es jedoch um ALtbesitz und da wird es für Shuriken genauso "leicht" eine Ausnahmegenehmigung geben, wie für alle anderen Gegenstände auch.

Gruß,

frosch

Geschrieben

@ frosch: Eben, es geht um Altbesitz. Ich habe diese Shuriken schon seit etlichen Jahren. Aber laut Aussage des Sachbearbeiters stehen die Chancen dafür - wie berichtet - bei fast null. Er selber war zwar auch der Meinung, das das zu weit geht, aber er bekommt eben auch seine Vorgaben. confused.gif

Der Gesetzgeber möchte diese Gegenstände eben nicht mehr in der Bevölkerung sehen. Er kann sich wohl nicht vorstellen, das es auch Menschen gibt, die Wurfsterne zur Ausübung und Weitergabe einer über 1000 jahre alten Kampfkunst benötigen.gaga.gif

Tja, er kann sich ja kaum vorstellen, das es auch Leute gibt, die Schusswaffen zu sportlichen Zwecken einsetzen. tongue.gif Bei dem Nun-Chakus war es damals ähnlich. Auch dabei ging es um Altbesitz und auch diese sind in einigen Kampfkünsten Sportgeräte. Bundesweit nicht eine!! Ausnahmegenehmigung.

Gruß Bandit_911

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