Der_Schamane Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Meine Frage: Ab wann dürfen Jugendliche KK/GK schießen? Oder dürfen sie gar nicht mehr? Ich hab was gehört von wegen ab 14 mit einverständniserklärung der Eltern. Also wie schauts aus? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Ab 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern, oder Elternteil ist beim Schießen anwesend. Ab 16 Jahre ohne Erklärung, das Bestimmungsrecht der Eltern bleibt aber bestehen, d.h. sie können das Schießen untersagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der_Schamane Posted April 30, 2003 Author Share Posted April 30, 2003 THX 4 the Info. Entspricht auch den informationen die ich habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 In Antwort auf: Ab 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern, oder Elternteil ist beim Schießen anwesend. Ab 16 Jahre ohne Erklärung, das Bestimmungsrecht der Eltern bleibt aber bestehen, d.h. sie können das Schießen untersagen. Wobei aber zwischen 14 und 16 Jahren das Schießen von einer für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders geeigneten Person geleitet werden muß. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasMueller Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 Und da der böse Zauberer bis heute seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, wissen die lieben Kinderlein bis heute nicht genau, voran man diese besonders geeigneten Personen erkennen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Habakuk Posted April 30, 2003 Share Posted April 30, 2003 In Antwort auf: Und da der böse Zauberer bis heute seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, wissen die lieben Kinderlein bis heute nicht genau, voran man diese besonders geeigneten Personen erkennen kann. Wieso? Ist doch ganz einfach: Abitur mit großem Latinum, abgeschlossenes Studium an einer erziehungswissenschaftlichen Universität, erstes und zweites Staatsexamen, Erlangung der Qualifikation zum Diplom-Pädagogen, dreißig Jahre Berufserfahrung im Umgang mit Kindern und Heranwachsenden und mehrmaliger Deutscher Meister in allen Schießdisziplinen müsste als Mindestanforderung doch genügen. Oder etwa nicht? Gruß Habakuk im FWR Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der_Schamane Posted April 30, 2003 Author Share Posted April 30, 2003 Ok, so jemand ähnlichen wie in der Beschreibung haben wir glücklicherweise. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.