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IGNORED

KK-Schießen für Jugendliche?


Der_Schamane

Empfohlene Beiträge

In Antwort auf:

Ab 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern, oder Elternteil ist beim

Schießen anwesend. Ab 16 Jahre ohne Erklärung, das Bestimmungsrecht der Eltern

bleibt aber bestehen, d.h. sie können das Schießen untersagen.


Wobei aber zwischen 14 und 16 Jahren das Schießen von einer für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders geeigneten Person geleitet werden muß.

Udo

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In Antwort auf:

Und da der böse Zauberer bis heute seine Hausaufgaben nicht gemacht hat,

wissen die lieben Kinderlein bis heute nicht genau, voran man diese besonders

geeigneten Personen erkennen kann.


Wieso? Ist doch ganz einfach: Abitur mit großem Latinum, abgeschlossenes Studium an einer erziehungswissenschaftlichen Universität, erstes und zweites Staatsexamen, Erlangung der Qualifikation zum Diplom-Pädagogen, dreißig Jahre Berufserfahrung im Umgang mit Kindern und Heranwachsenden und mehrmaliger Deutscher Meister in allen Schießdisziplinen müsste als Mindestanforderung doch genügen. Oder etwa nicht? rolleyes.gif

Gruß Habakuk

im FWR

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