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IGNORED

Einfuhr von Waffen aus der Schweiz


hbmr

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Geschrieben

Hallo zusammen,

kann jemand Auskunft geben über Einfuhr von Waffen aus der Schweiz nach D.

Geht das nur über den Zoll ?

Wie ist das mit der gelben WBK ? Muß der Verkäufer die Waffe darin eintragen ?

Würde mich über Tips freuen.

Gruß von hbmr

Geschrieben

Geht nur über den Zoll allerdings kannst Du Dir die Waffen auch schicken lassen dann mußt Du sie an dem für Dich zuständigen Zollamt abholen und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Achtung!!! Wenn Du die Waffe in der Schweiz transportieren möchtest brauchst Du einen Waffenerwerbsschein kostet ca. 50 Franken eine Exportgenehmigung muß der Verkäufer auch beantragen kostet etwa auch 50 Franken. Damit und mit Deinen Erlaubnissen gehst Du zur Grenze. Der Zoll schickt dann eine Mitteilung an Deine Behörde und schon ist alles klar.

Ein Tipp noch wenn Du nach Deutschland einreist fahr über ein kleines Zollamt nicht über das Hauptzollamt Weil am Rhein , denn das ist Ausbildungszollamt und es dauert da dann schon mal etwas länger. Ich bin beim ersten Mal , als ich Waffen aus der Schewiz importiert habe, auch über dies Zollamt gefahren und das hat sage und schreibe fast 4 std. gedauert. Fährt man über ein Nebenzollamt ist die ganze Einfuhr meistens in zwanzig Minuten über die Bühne.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein Tipp noch wenn Du nach Deutschland einreist fahr über ein kleines Zollamt nicht über das Hauptzollamt Weil am Rhein , denn das ist Ausbildungszollamt und es dauert da dann schon mal etwas länger. Ich bin beim ersten Mal , als ich Waffen aus der Schewiz importiert habe, auch über dies Zollamt gefahren und das hat sage und schreibe fast 4 std. gedauert. Fährt man über ein Nebenzollamt ist die ganze Einfuhr meistens in zwanzig Minuten über die Bühne.


chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

sieht so aus als wärst du auch aus dem tiefen süden ;-) falls ja würden wir uns über eine kontaktaufnahme freuen.

am besten per pn oder mail oder über unsere homepage: www.gkd-ev.de

Geschrieben

Ich kann aus eigener Erfahrung Singen sehr empfehlen, der Zöllner war bei meiner ersten Einfuhr nervöser als ich laugh.gif und das ganze dauerte nicht länger als 30 min. Das aufwändigste waren die schw. Ausfuhrpapiere. Am besten wenn Du die Waffe von Privat kaufst, dann brauchst Du nach gültigem schweizer Recht keinen WES und sparst damit 50.- Sfr AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ein Tipp noch wenn Du nach Deutschland einreist fahr über ein kleines Zollamt nicht über das Hauptzollamt Weil am Rhein , denn das ist Ausbildungszollamt und es dauert da dann schon mal etwas länger.


Der Tip als solcher ist interessant. Ich korrigiere: die von Suse gemeinte Zolldienststelle heißt Zollamt Weil am Rhein - Autobahn. Das Hauptzollamt sitzt in Lörrach. Eine Nebenstelle wäre z.B. der Übergang von Weil zu Riehen (wenig Verkehr), oder die Zolldienststelle Weil B 3 (Otterbach; öfters Schlangen).

Aber Achtung: an kleinen Dienststellen kennen sich die Zöllner an der Bank im WaffG natürlich nicht so, und wo sich wer nicht auskennt, dauert's lange. Gilt auch umgekehrt: im Reiseverkehr Kriegsmaterial in die Schweiz über das Schweizer Zollamt Basel/Weil Autobahn einzuführen, überforderte die junge Dame an der Bank sichtlich. Gut, daß es da auch noch währschafte, wilhelminisch beschnauzbartete Schweizer Grenzwächter gab, die alles schon gesehen hatten und die nichts erschüttern kann, und die einen schließlich locker durchwinkten.

Carcano

Geschrieben

Hallo colt6

Du erteilst da gefährliche Ratschläge. Ein Ausländer, ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, braucht bei einem Waffenkauf in jedem Fall einen Waffenerwerbschein. Bei einem Verkauf an einen nicht niedergelassenen Ausländer, mit Kaufvertrag nach schweizer Wafffengesetz 99, machen sich der Veräusserer sowie der Kunde strafbar.

Eine Ausfuhrbewilligung wird aber auch nur erteilt, wenn der Empfänger eine Erwerbsberechtigung vorweisen kann. Der Voreintrag in der deutschen WBK genügt. Das klügste ist, man kauft sich die Waffe bei einem schweizer Waffenhändler und lässt die Ausfuhr durch ihn durchführen. Ich habe das schon mehrfach für deutsche Kunden übernommen und die Waffen waren in der Regel innert zwei Wochen in der Hand des Kunden.

MfG

Mitr

Geschrieben

@ Mitr, Du hast teilweise recht, wenn ich die Waffe in den Export gebe, brauche ich für die Bew. vom SECO sowieso ne bestätigung, das der Empänger berechtigt ist. Da die Waffe jedoch erst im Ausland übergeben wird entfällt der schw. WES. War auf jeden Fall beim letzten mal bei mir so, oder kommt es auf den Waffentyp an? war ein K31.

Mfg

Colt

Geschrieben

In Antwort auf:

Das klügste ist, man kauft sich die Waffe bei einem schweizer Waffenhändler und lässt die Ausfuhr durch ihn durchführen. Ich habe das schon mehrfach für deutsche Kunden übernommen und die Waffen waren in der Regel innert zwei Wochen in der Hand des Kunden.


so ist es - und dabei kann man getrost auch herrschaften wie unseren lieben herrn beitler vergessen, der die dicke kohle machen will und uns besonders derzeit mit seinem ungezügelten "marketingschwachsinn" gaga.gif das leben schwer macht.

Geschrieben

Hallo colt6

Wenn Du die Waffe selbst exportierst und sie erst in Deutschland dem neuen Besitzer übergibst, ist das so korrekt, da sich die Waffe nicht mehr im Gültigkeitsbereich des schweizer WG befindet. Ich sprach davon, dass jeder nicht niedergelassene Ausländer einen WES braucht, wenn ihm die Waffe in der Schweiz ausgehändigt wird. Was für eine Waffe es dann ist, spielt keine Rolle, da in einem solchen Fall auf dem WES genau definiert ist, was der Kunde mit diesem Schein erwerben darf.

MfG

Mitr

  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Was in diesem thread noch niemand erwähnt hat ist §29 des neuen WaffG. Ich habe am letzten Wochenende zwei K31 in der Schweiz abgeholt. Vorgehensweise:

- Kauf von Privat in der Schweiz

- Am 1. Mai Exporterlaubnis bei Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) Exportkontrollen / Kriegswaffen beantragt.

- Dem Antrag eine beglaubigte Kopie meines Jagdscheines (Nachweis Erwerbserlaubnis in BRD) beigefügt und ein persönliches Schreiben, das die Gesetzeslage in Deutschland beschreibt incl. Anschrift, Tel.nr. und Name meines Sachbearbeiters bei der Genehmigungsbehörde.

- Antrag war (incl. Postweg) in einer Woche durch

- Letzten Samstag in die Schweiz gefahren, Waffen beim Vater meines Freundes abgeholt und mit meinem Freund zum Zollamt Neuhaus gefahren.

- Auf Schweizer Seite war die Sache in 5 Minuten erledigt.

- Auf deutscher Seite der Schreck: Jagdschein reicht nicht mehr und trotz der bereits erfolgten Eintragung in die WBK (habe ich trotz Jagdscheins aus einem unbestimmten Gefühl heraus schon mal vor einer Woche machen lassen) bräuchte ich eine Genehmigung nach §29 WaffG.

Ich hatte insofern Glück als ich dem Beamten vermitteln konnte, dass wir weit im Inland liegen und deshalb mit den neuen Einfuhrbestimmungen noch nicht so ganz vertraut sind. Er war entgegenkommend, akzeptierte das und ließ mich mit den Waffen einreisen.

Ich würde wieder ein kleineres Zollamt wählen. In Neuhaus hatten Sie Zeit über meinen "Fall" zu beraten.

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